Bisher ist die Karenzzeit beim Bürgergeld ein echtes Versprechen: Wer unverschuldet in Not gerät, behält erst einmal sein Dach über dem Kopf. Zwölf Monate lang übernimmt das Jobcenter die tatsächlichen Wohnkosten – ohne zu prüfen, ob die Miete angemessen ist. Das gibt Sicherheit in einer ohnehin schwierigen Situation.
Ab dem 1. Juli 2026 gehört diese bedingungslose Sicherheit der Vergangenheit an. Mit dem Wechsel vom Bürgergeld zum neuen „Grundsicherungsgeld“ bleibt die Karenzzeit zwar dem Namen nach erhalten, inhaltlich aber wird sie ausgehöhlt.
Inhaltsverzeichnis
Die neue „1,5-Formel“: Deckelung ab dem ersten Tag
Die wichtigste Änderung: Die Wohnkostenübernahme ist künftig gedeckelt. Das Jobcenter zahlt nicht mehr, was die Wohnung tatsächlich kostet, sondern maximal das 1,5-Fache der örtlichen Angemessenheitsgrenze. Wer darüber liegt, muss die Differenz sofort selbst zahlen – aus dem ohnehin knappen Regelsatz, ohne Übergangsfrist, ohne Aufschub.
Was im ersten Moment nach viel klingt, ist bei genauerem Hinsehen eine harte Sparmaßnahme. Die Karenzzeit gibt bisher Zeit. Ab Juli kostet sie Geld.
Die neuen Mietobergrenzen ab Juli 2026 (Beispiele)
Die folgende Tabelle zeigt auszugsweise, wie hoch die Mietobergrenze in der neuen Karenzzeit je Stadt ausfällt – berechnet als 1,5-Faches der aktuell geltenden Angemessenheitsgrenzen der jeweiligen Jobcenter.
Aufgeführt sind die Werte für 1- und 2-Personen-Haushalte, jeweils für die Bruttokaltmiete ohne Heizkosten. Heizkosten übernimmt das Jobcenter separat in angemessener Höhe.
| Stadt | 1 Person | 2 Personen |
|---|---|---|
| Chemnitz | 470 € | 582 € |
| Leipzig | 536 € | 699 € |
| Bochum | 659 € | 819 € |
| Berlin | 674 € | 815 € |
| Essen | 714 € | 928 € |
| Hannover | 749 € | 881 € |
| Nürnberg | 783 € | 974 € |
| Bremen | 808 € | 843 € |
| Düsseldorf | 819 € | 948 € |
| Dortmund | 855 € | 1.035 € |
| Köln | 1.016 € | 1.230 € |
| Frankfurt am Main | 1.179 € | 1.355 € |
Aktuelle Mietobergrenzen im Überblick
Warum das 1,5-Fache oft nicht reicht
Das Kernproblem ist die Basis dieser Rechnung. Die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft (KdU) legt nicht der Gesetzgeber zentral fest – jedes Jobcenter ermittelt sie eigenständig, auf Basis lokaler Mietdaten. In der Praxis orientieren sie sich dabei am unteren Ende des Mietmarkts, nicht am Durchschnitt. In vielen Städten werden diese Grenzen zudem selten aktualisiert und hinken der tatsächlichen Marktentwicklung hinterher. Berlin etwa hat seine KdU-Grenzen zuletzt zum 1. Oktober 2023 angepasst – seitdem sind die Mieten in der Stadt weiter gestiegen. Das 1,5-Fache einer Grenze, die selbst schon zu niedrig angesetzt ist, schließt diese Lücke nicht.
Daten des IAB belegen das Risiko: Bei über einem Drittel aller Neuanträge liegt die Miete bereits im ersten Monat des Leistungsbezugs über dem Jobcenter-Richtwert. Einpersonenhaushalte haben niemanden, mit dem sie die Last teilen können – und Alleinerziehende sind besonders betroffen: Fast jeder zweite Haushalt in dieser Gruppe startet mit einer Miete, die das Jobcenter als unangemessen hoch bewertet.
„Dann zieh einfach um“ – so einfach ist das nicht
Die naheliegende Antwort auf zu hohe Mieten lautet: Wohnungswechsel. In der Theorie korrekt, in der Praxis kaum umsetzbar.
Günstige Wohnungen im unteren Preissegment – also genau die, auf die die Angemessenheitsgrenzen abzielen – sind in vielen Städten Mangelware. Der Staat kommt beim Wohnungsbau seit Jahren nicht hinterher: 2024 wurden bundesweit rund 252.000 neue Wohnungen fertiggestellt, das sind 14 Prozent weniger als im Vorjahr – und weit entfernt vom erklärten Ziel der Bundesregierung von 400.000 Einheiten jährlich. Eine Entspannung des Marktes ist nicht in Sicht.
Die Rechnung „zu teuer, also umziehen“ klingt einfach. Sie setzt aber einen funktionierenden Wohnungsmarkt voraus, den es in vielen Regionen so nicht gibt.
Ab Juli zählt jeder Monat vom ersten Tag
Die Reform nimmt den Neueinsteigern in der Grundsicherung genau das, was die Karenzzeit bisher leisten sollte: Zeit ohne finanziellen Druck. Wer ab Juli 2026 Grundsicherungsgeld beantragt und in einer Region mit angespanntem Wohnungsmarkt lebt, muss damit rechnen, vom ersten Tag an einen Teil der Miete aus dem Regelsatz zu finanzieren.
Wer bereits heute im Bürgergeld-Bezug ist und dessen Karenzzeit noch läuft, ist durch einen Bestandsschutz abgesichert: Die Kosten werden bis zum Ende der ursprünglichen Karenzzeit nach altem Recht übernommen.
Der Begriff „Karenzzeit“ bleibt mit dem Wechsel von Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld bestehen. Nur bedeutet er ab Juli nicht mehr, dass Hilfebedürftige in den ersten zwölf Monaten vor Mehrkosten geschützt sind – sondern lediglich, dass die Deckelung der Wohnkosten etwas großzügiger ausfällt als danach. Eine echte Schonfrist ist das nicht mehr.