Der Vorwurf des Sozialbetrugs steht schnell im Raum. Und ließe sich vom Jobcenter ebenso schnell wieder aus der Welt schaffen. Mangelt es dabei an der nötigen Absprache innerhalb der Behörde, bindet das Chaos mitunter auch andere Ressourcen. Dafür wurde ein Jobcenter gerüffelt – vom Amtsgericht Sulingen und der Staatsanwaltschaft. Denn das Verfahren gegen einen Bürgergeld-Empfänger und dessen Tochter hätte man sich schlicht sparen können.
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Voreiliger Generalverdacht: Anzeige statt Rücksprache
Der 53-jährige Mann und seine 24-jährige Tochter lebten in einer Bürgergeld-Bedarfsgemeinschaft. Als die junge Frau nach Augustdorf umgezogen ist, wurde der Familie vorgeworfen, sie hätte die Ummeldung des Wohnsitzes nicht ordnungsgemäß an das Jobcenter gemeldet. Es seien daher zu Unrecht staatliche Leistungen in Höhe von 2.684,45 Euro gezahlt worden. Das Jobcenter forderte den Betrag zurück und erstatte gleichsam eine Betrugsanzeige.
Wie Bürgergeld-Empfänger zu Betrügern erklärt werden
Absurdes Theater: Unschuldig, aber weiter im Visier
Der Staatsanwalt nahm die Arbeit auf. Später auch das Gericht. Die 24-Jährige legte währenddessen fristgerecht Widerspruch beim Jobcenter ein und das mit Erfolg. Sie erhielt einen Abhilfebescheid des Jobcenters, wonach das Amt auf die Bürgergeld-Rückforderung verzichtete. Doch während die eine Abteilung des Jobcenters den Fehler bereits eingestand, wusste die andere offenbar nichts davon. Da das Amt die Justiz nicht über diesen Sinneswandel informierte, rannte die Behörden-Maschinerie stur weiter – direkt in eine völlig überflüssige Gerichtsverhandlung.
Beweise unterschlagen: Das Jobcenter schweigt vor Gericht
Dort legte die Tochter des Bürgergeld-Empfängers den Bescheid vor. Damit war dem Verfahren der Grund entzogen. Sowohl die Richterin als auch die Staatsanwaltschaft waren wenig erfreut darüber, dass der Sachverhalt vom Jobcenter nicht vorab klargestellt worden war. Der Abhilfebescheid belege, dass die interne Prüfung des Widerspruchs die Rückforderung für nicht geboten bewertet habe. Insofern liege auch keine Betrugsstraftat vor.
Behörden-Blindflug: Die Justiz als Leidtragender
Hätte das Jobcenter die Staatsanwaltschaft sofort über den Abhilfebescheid informiert, wäre der ganze Aufwand nicht nötig gewesen. Dadurch seien unnötig Ressourcen der Justiz gebunden worden. Der Vorwurf, im Jobcenter wisse die rechte Hand offenbar nicht, was die linke Hand tue, ist in diesem Fall deshalb der einzige „Richterspruch“ und eine klare Kritik an der Arbeitsweise der Behörde. Der „Rüffel“ aus Sulingen ist damit ein offizielles Zeugnis für organisierte Verantwortungslosigkeit.
Bürgergeld: Jeder dritte Widerspruch ist erfolgreich
Die Rechnung: Steuerzahler zahlt für Amts-Chaos
Die Kosten des Verfahrens gehen zulasten der Landeskasse und müssen damit vom Steuerzahler getragen werden. Dieser Fall reiht sich ein in eine Kette absurder Rechtsstreitigkeiten – man denke an den jahrelangen Streit um mickrige 10 Euro bis vor das Bundessozialgericht.
Ein teures Systemversagen: Solange das Bundesarbeitsministerium nicht durchgreift, verbrennen Jobcenter Steuergeld für hausgemachte Gerichtsverfahren.
