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Neue Studie: Bürgergeld schützt nicht vor Armut

Die neuen Zahlen lassen wenig Spielraum für Beschwichtigung: Der Paritätische Gesamtverband meldet in einer aktuellen Expertise massive materielle Entbehrungen unter Bürgergeld-Empfängern – trotz der zweistelligen Regelsatzerhöhungen 2023 und 2024. In der zugehörigen Pressemitteilung vom 17. Oktober 2025 heißt es zugespitzt: „Kein zweites Paar Schuhe, keine tägliche warme Mahlzeit“. Der Verband verortet die Ursachen strukturell – und warnt vor weiteren Nullrunden und verschärften Sanktionen.

Zur Begriffsklärung: Der Paritätische verwendet in der Expertise den Fachbegriff „Deprivation“. Gemeint sind materielle und soziale Entbehrungen. Im Folgenden wird der gängigere Begriff Entbehrung genutzt.

Stagnation statt Teilhabe: Die Entwicklung der Leistungshöhe

Auf den ersten Blick sind die Regelsätze gestiegen. Doch die Expertise zeigt: Real stagniert das Niveau seit Jahrzehnten. Nominal kletterte der Regelbedarf für Alleinstehende von 359 Euro (2010) auf 449 Euro (2022) – ein Plus von 90 Euro in zwölf Jahren, also im Schnitt 7,50 Euro pro Jahr. Erst 2023 (502 Euro) und 2024 (563 Euro) gab es kräftige Sprünge. 2025 und 2026 fallen die Anpassungen jedoch aus – die gesetzliche Fortschreibung führt zu zwei Nullrunden.

Die Studie ordnet die jüngsten Anhebungen klar ein: 2023 stiegen die Regelbedarfe um 11,75 Prozent, 2024 um 12,2 Prozent – aber vor allem als Reparatur der zuvor aufgelaufenen Kaufkraftverluste. Für Singlehaushalte summierten sich diese in den Jahren 2021 bis 2023 auf bis zu 1.012 Euro. Die Nullrunden 2025/2026 verschlechtern die Lage erneut.

Bürgergeld Regelsatz – So hoch ist der Regelbedarf

Kleine Übersicht

JahrRegelbedarf (RBS 1)Bemerkung
2010359 €Ausgangsniveau
2022449 €+90 € in 12 Jahren
2023502 €+11,75 %
2024563 €+12,2 %
2025563 €Nullrunde
2026563 €Nullrunde (prognostisch)

Quelle: Paritätische Expertise 2025

Armutslücke bleibt groß – trotz kräftiger Erhöhungen

Kernpunkt der Kritik ist der Abstand zur Armutsgrenze. 2023 lag der durchschnittliche Gesamtbedarf eines Singlehaushalts im Bürgergeld bei 907 Euro, die nationale Armutsgrenze (60 Prozent des Medianeinkommens) bei 1.381 Euro. Es fehlten 474 Euro – jeden Monat. Diese „Armutslücke“ hat sich seit 2010 von 308 Euro auf 474 Euro vergrößert. Selbst die deutlichen Erhöhungen 2023/2024 konnten daran wenig ändern.

Die Expertise verweist zudem auf europäische Mindeststandards: In einer EU-Gegenüberstellung liegt das deutsche Leistungsniveau bei rund 71,7 Prozent der Armutsgrenze – weit unter dem, was echte Armutsvermeidung erfordern würde. Das verfehlt Zielsetzungen der UN-Agenda 2030 (SDG 1 und SDG 10) ebenso wie die EU-Empfehlung zur Mindestsicherung.

Entbehrung: Was im Alltag konkret fehlt

Wie fühlt sich diese Lücke im Alltag an? Die Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts für den Paritätischen liefert harte Indikatoren: 2024 waren etwa 50 Prozent der Bürgergeld-Empfänger von materiellen und sozialen Entbehrungen betroffen (mindestens fünf Merkmale), gut 30,5 Prozent sogar von schweren Entbehrungen (sieben oder mehr Merkmale). In der Vergleichsgruppe ohne Bürgergeld gelten 8,9 Prozent als entbehrungsbetroffen, 4,6 Prozent als schwer entbehrungsbetroffen. Der Unterschied ist deutlich – und stabil hoch.

Die Erhöhungen 2023/2024 haben Schlimmeres verhindert, aber die Lebenslage nicht grundlegend verbessert. Nur bei der „schweren Entbehrung“ zeigt sich 2024 eine leichte Entspannung; insgesamt bleiben die Quoten hoch.

Armutshammer: 21,1 % der Deutschen arm – Bürgergeld-Empfänger besonders gefährdet

Elemente der Entbehrung 2024: Die wichtigsten Befunde

Die Studie listet 13 alltagsnahe Merkmale. Gerade diese Beispiele machen die abstrakte Armutslücke greifbar:

Finanzielle Unterversorgung

  • Unerwartete Ausgaben: 86,6 Prozent der Bürgergeld-Haushalte können eine Notausgabe von 1.250 Euro nicht aus eigenen Mitteln stemmen. Das ist der größte „Stresstest“-Posten – und erklärt, warum Schulden häufig sind.
  • Zahlungsrückstände: Fast jeder fünfte Haushalt im Bürgergeld hat Rückstände bei Miete, Strom, Heizung oder Konsumentenkrediten.
  • Heizen: 16,7 Prozent geben an, die Wohnung aus Geldmangel nicht ausreichend warm zu halten – obwohl Heizkosten in der Regel übernommen werden.

Konsumgüter und Grundausstattung

  • Möbel: 55,4 Prozent können abgenutzte Möbel nicht ersetzen.
  • Kleidung: 31,7 Prozent können abgetragene Kleidung nicht ersetzen.
  • Zweites Paar Schuhe: 17,2 Prozent besitzen kein zweites passendes Paar – ein starkes Bild für Mangel.
  • Auto: 33,4 Prozent können sich kein Auto leisten – relevant, wo ÖPNV Lücken hat.
  • Internetanschluss: Rund 10,4 Prozent fehlt der Zugang – digitale Teilhabe bleibt löchrig.

Bürgergeld-Nachfolger: So hart wird die neue Grundsicherung

Ernährung

  • Vollwertige Mahlzeit: 30,8 Prozent können sich nicht einmal jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit leisten. Weitere Erhebungen deuten auf „Ernährungsarmut“ hin: Nur 9 Prozent halten eine gesunde Ernährung für erreichbar; teils verzichten Eltern zugunsten der Kinder.

Soziale Teilhabe

  • Freizeitaktivitäten: 48,5 Prozent können sich regelmäßige Freizeitangebote, die etwas kosten, nicht leisten – gegenüber 11 Prozent in der Vergleichsgruppe.
  • Gemeinsames Essen/Trinken: 32,1 Prozent fehlt das Geld, um einmal im Monat mit Bekannten essen oder trinken zu gehen.
  • Urlaub: 68,8 Prozent können keinen einwöchigen Urlaub finanzieren.

Diese Punkte folgen einem klaren Muster: Erst brechen Reserven weg, dann wird an Heizung, Essen, Ausstattung und Kontakten gespart. Die Folgen beschreibt die Expertise drastisch, in Bezug auf eine zu kurze Decke: „Man kann sich entscheiden, ob man an den Armen, dem Rumpf oder den Beinen frieren will.“

Mit und ohne Bürgergeld: Der direkte Vergleich

Die Sonderauswertung macht den Abstand sichtbar. Bei der materiellen und sozialen Entbehrung liegen Bürgergeld-Empfänger 2024 mit 50 Prozent deutlich über der Vergleichsgruppe ohne Bürgergeld (8,9 Prozent). Bei schwerer Entbehrung sind es 30,5 zu 4,6 Prozent. Die Entwicklung seit 2020 zeigt: Der allgemeine Krisentrend (Pandemie, Energiepreise, Inflation) traf alle Haushalte, doch Bürgergeld-Empfänger verharren – trotz Erhöhungen – auf hohem Entbehrungsniveau.

Auch die Zeitreihe von 2020 bis 2024 belegt das: Während in der Gesamtbevölkerung die Entbehrungsquote von 9 auf 11,4 Prozent stieg und 2024 wieder leicht sank, blieb sie im Bürgergeld hoch; nur bei der „schweren“ Entbehrung ist eine kleine Verbesserung erkennbar. Anders gesagt: Die Erhöhungen 2023/2024 haben einen weiteren Absturz verhindert, aber den zuvor aufgebauten Nachteil nicht ausgeglichen.

Kabinett nickt Bürgergeld Nullrunde 2026 ab

Politische Brisanz: Nullrunden und Sanktionen

Besonders konfliktträchtig: Die Pressemitteilung weist auf geplante Verschärfungen bei Sanktionen hin – während das reale Leistungsniveau 2025/ 2026 stagniert. Der Verband stellt klar, das Bürgergeld sichere „das nackte Überleben“, verfehle aber die Ziele von UN und EU. Gefordert wird eine strukturelle und dauerhafte Anhebung der Regelbedarfe – nicht nur Inflationsreparatur, sondern Teilhabe.

Kernaussage der Expertise

Die Bilanz ist eindeutig: Die Grundsicherung lindert Not, schützt aber nicht vor Armut. Die Armutslücke bleibt groß, die Entbehrungsquoten sind hoch. Die jüngsten Pluszeichen in den Regelsätzen waren notwendig, aber unzureichend. Ohne Korrektur – vor allem angesichts der Nullrunden – droht der Abstand zur gesellschaftlichen Mitte weiter zu wachsen.

Quellen

– Paritätische Forschungsstelle: Bürgergeld im Realitätstest: Materielle Entbehrung und wachsende Armutslücke (Expertise, Oktober 2025, PDF)