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Jobcenter darf Unterlagen von Bürgergeld-Bedürftigen lange speichern

Frau mittleren Alters steht im Archiv des Jobcenters vor Regalen mit zahlreichen Akten. Im Hintergrund ist das unscharfe Jobcenter-Logo an der Wand zu erkennen.

Einmal im System, lässt es sich nur schwer daraus entfliehen. Das Jobcenter darf Kontoauszüge und weitere Unterlagen von Bürgergeld Empfängern für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahre lang intern speichern. Das bestätigt eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (B 14 AS 7/19 R), welches die Klage einer Frau aus Brandenburg abgewiesen hat.

Datenlöschung nach Leistungsbezug

Für rund zwei Jahren bezog die Klägerin Bürgergeld. Zur Info: Bürgergeld-Bezieher müssen dem Jobcenter regelmäßig Kontoauszüge als Nachweis für ihre Hilfebedürftigkeit vorlegen. Nachdem die Frau nicht mehr bedürftig und somit auch nicht mehr auf das Bürgergeld angewiesen war, forderte sie das Jobcenter auf, ihre Kontoauszüge aus der Akte zu entfernen – sie beanspruchte schließlich keine Leistungen mehr. Das Jobcenter kam diesem Wunsch jedoch ausdrücklich nicht nach.

Jobcenter darf Bürgergeld-Bezug nicht gegenüber Dritten offenlegen

Jobcenter verweigert Löschung

Das Jobcenter erklärte, dass Kontoauszüge mit relevanten Informationen, die Einfluss auf die Höhe der Leistungen haben können, nicht gelöscht werden. Das gilt besonders für Daten, die den Zufluss von Geldleistungen belegen. Zwar bot das Jobcenter an, personenbezogene Informationen auf den Kontoauszügen zu schwärzen, das reichte der Frau jedoch nicht und am Ende mussten Gerichte den Sachverhalt klären. Angefangen beim Sozialgericht Cottbus (S 44 AS 418/14) über das LSG Berlin-Brandenburg (L 32 AS 2045/16) und in letzter Instanz musste das höchste deutsche Sozialgericht den Fall beurteilen.

Bundessozialgericht fällt Urteil

Das Bundessozialgericht wies die Klage der Frau schließlich ab. Nach EInschätzung der Kasseler Richter sei es im Sinne des Sozialgesetzbuches, dass Sozialbehörden Daten solange speichern dürfen, wie es für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist. Es müsse den Jobcentern ermöglicht werden, 10 Jahre auf die Informationen bezüglich der Einkünfte von Leistungsempfängern zugreifen zu können – auch wenn diese inzwischen keine Jobcenter-Leistungen mehr beziehen. Dies sei sowohl mit dem deutschem Recht als auch der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf EU-Ebene vereinbar. Auf diese Weise ließen sich rückwirkende Änderungen vornehmen, falls während des Bürgergeld-Bezugs etwa Einkommen verschwiegen wurde oder ähnliches.