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Anrechnung

Jobcenter darf Flaschenpfand nicht auf Hartz IV anrechnen

Hartz IV Pfandflaschen sammeln

Deutschland ist ein reiches Land, so sagt man. Hier müsse niemand hungern und für jeden sei gesorgt, heißt es häufig. Doch auch hierzulande müssen Menschen mit geringen Renten oder keinem Einkommen in vielen Fällen erfinderisch werden, um sich über Wasser zu halten. So ergeht es auch einer wohnungslosen Frau aus Düsseldorf, die mit dem Sammeln von Pfandflaschen ihren Lebensunterhalt bestreiten muss. Das Jobcenter hatte ihren Antrag auf Hartz IV abgelehnt. Vor Gericht konnte sie sich nun endlich ihren Hartz IV Anspruch erstreiten (AZ: S 37 AS 3080/19).

Urteil: Anrechnung von Gutscheinen auf Hartz IV Leistungsnachzahlung unzulässig

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Einem Hartz IV Empfänger aus Neubrandenburg wurde nach einem Sanktionsbescheid zwei Monate lang die Regelleistung gestrichen. Dafür sprach das Jobcenter ihm Lebensmittelgutscheine zu. Nachdem der Sanktionsbescheid aufgehoben wurde und er die Regelleistungsnachzahlung erhielt, musste er zweimal hinschauen. Anscheinend wurden ihm die Gutscheine angerechnet, wodurch er einen geringeren Hartz IV Satz erhielt.