Die nächste Nullrunde beim Bürgergeld steht an. Wer schon heute am Minimum lebt, bekommt 2026 real weniger. Besonders hart trifft das auch Rentner, Nicht-Erwerbsfähige und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt – denn bei der Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung (Sozialhilfe) orientiert sich der Bedarf an den Bürgergeld-Regelsätzen. Zugleich steigt die Zahl der Betroffenen. Die politische Debatte blendet diese Realität oft aus.
Einfrieren auf niedrigem Niveau: Die Sätze im Überblick
Für 2026 ist eine weitere Nullrunde beim Bürgergeld sicher. Für Alleinstehende bleibt es bei 563 € Regelbedarf im Monat. Partner in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten je 506 €. Junge Erwachsene bis 24 im Elternhaushalt bekommen 451 €. Die Kinderregelsätze liegen weiterhin bei 357 €, 390 € und 471 € je nach Alter.
Bürgergeld Erhöhung 2026? Fehlanzeige!
Gerne wird das Argument genommen, dass es wieder keine Anpassung gibt, da ja in der Vergangenheit schon überproportional hoch angepasst wurde. Obwohl der Regelsatz zum 01.01.2023 um 53 Euro und dann noch einmal zum 01.01.2024 um weitere 61 Euro angepasst wurde, ist dieses Argument der zu hohen Anpassung falsch. Korrekt müsste es heißen, dass die Regelsätze in den beiden Jahren so hoch angepasst wurde, da die Regierung eine frühere Anpassung unterlassen hat, die dringend nötig gewesen wäre.
Es wurden lediglich Einmalzahlungen in Höhe von 150 € in 2021 und weitere 200 € in 2022 gezahlt. Dennoch bleibt es bei einer massiven Unterdeckung in den Vorjahren – dies lässt sich auch gut an den Zahlen im Verhältnis zum regelbedarfsrelevanten Preisindex erläutert:
Versteckte Armut: Wenn die Rentenerhöhung verpufft
Eine Nullrunde beim Regelsatz hat nicht nur Einfluss auf die aktuell rund 5,4 Mio. Bürgergeld-Empfänger, von denen etwa 1,44 Mio. gar nicht erwerbsfähig sind (z.B. Kinder), sondern auf insgesamt 6,88 Mio. Betroffene. Auch bei der Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung (Bürgergeld-Pendant für Rentner oder Erwerbsunfähige) nutzt dieselben Regelbedarfe wie das Bürgergeld – ebenso bei der Hilfe zum Lebensunterhalt. Bleibt dort alles stehen, bleibt es auch für Rentner mit niedrigem Einkommen beim Status quo. Rentenerhöhungen werden bedarfsabhängig angerechnet und verpuffen in der Grundsicherung oft. Ende September 2025 bezogen 755.300 Rentner Grundsicherung. Das ist ein Höchststand.
Weibliche Armut: Ein wachsendes strukturelles Risiko
Frauen tragen ein höheres Armutsrisiko im Alter. 2024 lag die Armutsgefährdungsquote bei Rentnern ab 65 Jahren insgesamt bei 19,4 Prozent. Frauen 65+ erreichten 21,4 Prozent, Männer 17,0 Prozent. In der Gruppe 75+ waren es 21,8 Prozent bei Frauen und 15,4 Prozent bei Männern. Die Armutsschwelle lag 2024 für Alleinlebende bei 1.381 Euro netto im Monat.
Bürgergeld-Nullrunde 2026: Stromkosten sprengen den Regelsatz
Mindestlohn als schwaches Schutzschild
Der Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro und 2027 auf 14,60 Euro. Das entlastet Beschäftigte mit niedrigen Löhnen. Es löst aber nicht das Problem vieler Haushalte mit Minijobs, Teilzeit und fehlender Tarifbindung. Ohne mehr Tarifverträge und echte Aufstiegspfade bleibt Altersarmut ein Massenrisiko.
Forderung der Sozialverbände: 750 Euro als Untergrenze
Sozialverbände fordern seit Langem armutsfeste Regelsätze. Der SoVD nennt als Zielmarke mindestens 750 Euro in der Regelbedarfsstufe 1. Parallel braucht es mehr Tarifbindung und Wege raus aus dem Minijob. Nur stabile Erwerbseinkommen über das ganze Berufsleben senken Altersarmut spürbar
