Ein Mann erklärte vor Gericht, früher Dollarmillionär gewesen zu sein. Als das Jobcenter wissen wollte, wo sein Vermögen geblieben war, konnte er die Zweifel nicht ausräumen. Trotzdem sprach ihm das Sozialgericht vorläufig Bürgergeld zu. Die Behörde wollte diese Zahlung beim Landessozialgericht stoppen lassen – doch auch dort setzte sich der Mann durch.
„Ich war Dollarmillionär“
Der 1989 geborene Ukrainer erhielt mindestens seit November 2023 Leistungen vom Jobcenter. In einem anderen Gerichtsverfahren schrieb er, er wisse, wie man Geld verdiene und anderen dies beibringe. Zur Begründung verwies er auf seinen früheren Wohlstand: „in der Vergangenheit war ich Dollarmillionär“.
Das Jobcenter verlangte daraufhin eine Übersicht seiner Vermögenswerte im In- und Ausland sowie Kontoauszüge seit November 2023. Waren Konten inzwischen aufgelöst, sollte er das nachweisen. Die Behörde wollte nachvollziehen können, ob von dem Geld noch etwas vorhanden war und der Mann seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten konnte.
Weil Unterlagen fehlten, versagte das Jobcenter ihm Bürgergeld ab dem 5. März 2026 bis zur Nachholung seiner Mitwirkung. Auch seinen Weiterbewilligungsantrag lehnte es Ende März für die Zeit ab April ab. Ohne Angaben zu Höhe und Verbleib des früheren Vermögens sei seine Hilfebedürftigkeit nicht nachgewiesen.
Jobcenter darf Bürgergeld wegen fehlender Unterlagen nicht rückwirkend streichen
Konten unklar, Miete offen
Der Mann hatte sich bereits am 25. März mit einem Eilantrag an das Sozialgericht München gewandt. Ein beigefügtes Schreiben seines Vermieters belegte, dass er mit der Miete im Rückstand war. Auf Nachfrage reichte er Kontoauszüge und Screenshots ein und erklärte, sein Vermögen sei inzwischen verbraucht. Auf Teile seiner ukrainischen Bankkonten könne er aus technischen Gründen nicht zugreifen.
Die Unterlagen ließen allerdings Lücken. Auch das Sozialgericht zweifelte daran, dass von dem einst erheblichen Vermögen nichts mehr übrig sein sollte, schloss einen tatsächlichen Verlust des Geldes aber nicht aus. Die vorgelegten Kontostände machten für das Gericht zugleich glaubhaft, dass dem Mann aktuell ausreichende Mittel fehlten.
Eine vollständige Aufklärung ließ sich im Eilverfahren nicht erreichen. Das Gericht musste deshalb abwägen: Auf der einen Seite stand das Risiko, dass der Mann ohne Geld für seinen Lebensunterhalt und seine Miete blieb. Auf der anderen Seite konnte das Jobcenter vorläufig gezahlte Leistungen möglicherweise nicht zurückbekommen, falls sich später herausstellte, dass kein Anspruch bestand. Das Existenzminimum des Mannes wog für das Gericht schwerer.
1.339 Euro – aber mit Abschlag
Mit Beschluss vom 14. April 2026 sprach ihm das Sozialgericht ab dem Tag seines Eilantrags vorläufig Bürgergeld zu: für März anteilig 267,82 Euro und für April bis September monatlich 1.339,10 Euro. Über diese erste Entscheidung zum früheren Dollarmillionär haben wir bereits berichtet.
Die Summe setzte sich aus 945 Euro für Unterkunft und Heizung sowie 394,10 Euro für den Lebensunterhalt zusammen. Wegen der offenen Fragen hatte das Gericht den Regelbedarf von 563 Euro um 30 Prozent reduziert. Mit diesem Abschlag wollte es der endgültigen Entscheidung nicht vorgreifen. Zugleich wies es den Mann darauf hin, dass er die vorläufigen Leistungen erstatten müsste, falls sich später ein fehlender Anspruch herausstellte.
Jobcenter will nicht zahlen
Das Jobcenter legte am 17. April Beschwerde ein: Der Mann habe seine Hilfebedürftigkeit nicht ausreichend nachgewiesen. Die Behörde wollte die Zahlung aber schon stoppen, bevor über ihre Beschwerde entschieden würde.
Eine Beschwerde allein setzt eine solche gerichtliche Zahlungsanordnung jedoch nicht außer Kraft. Deshalb beantragte das Jobcenter zusätzlich, die Vollstreckung nach § 199 Absatz 2 SGG auszusetzen. Diesen Antrag lehnte das Bayerische Landessozialgericht mit Beschluss vom 11. Mai 2026 ab (Az. L 7 AS 335/26 ER).
Für einen sofortigen Stopp hätte die Entscheidung des Sozialgerichts offensichtlich falsch sein müssen. Davon ging das Landessozialgericht nicht aus, nur weil die Vermögensverhältnisse noch ungeklärt waren. Ohne die Leistungen war der Lebensunterhalt des Mannes gefährdet. Dem stand das finanzielle Interesse des Jobcenters gegenüber, das keinen besonderen, später nicht wiedergutzumachenden Schaden aufgezeigt hatte.
Jobcenter streicht Bürgergeld – Kontoauszüge über fünf Jahre nicht vorgelegt
Auch die Frist rettet das Jobcenter nicht
Anfang Mai hatte das Jobcenter ein weiteres Argument nachgeschoben: Gegen die Ablehnung vom 30. März sei kein Widerspruch eingelegt worden. Der Bescheid sei deshalb inzwischen bestandskräftig.
Wäre die Ablehnung bestandskräftig geworden, hätte dies der vorläufigen Zahlung die Grundlage entziehen können. Ob tatsächlich kein rechtzeitiger Widerspruch vorlag, war für das Landessozialgericht jedoch noch offen. Möglicherweise war er fristgerecht eingegangen, aber noch nicht in der Akte abgelegt. Außerdem musste der Schriftverkehr des Mannes darauf geprüft werden, ob eines seiner Schreiben als Widerspruch zu verstehen war. Diese Prüfung gehörte in das laufende Beschwerdeverfahren.
Damit blieb die vorläufige Zahlungsanordnung vollstreckbar. Ob der Mann seine Hilfebedürftigkeit letztlich nachweisen konnte, entschied das Landessozialgericht in diesem Beschluss nicht. Das Jobcenter konnte die angeordneten Zahlungen aber nicht schon deshalb stoppen lassen, weil diese Frage noch offen war.
