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Singles mit Mindestlohn: Vollzeit bringt 623 Euro mehr als Grundsicherungsgeld

Wer Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, hat nach einer neuen WSI-Berechnung deutlich mehr Geld zur Verfügung als mit Grundsicherungsgeld ohne Erwerbseinkommen. Für Singles beträgt der Abstand im Bundesdurchschnitt rund 623 Euro monatlich. Wie groß der Unterschied ausfällt, hängt neben dem Lohn auch von den Wohnkosten und ergänzenden Sozialleistungen ab.

Was die Studie vergleicht

Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hat für alle 401 Kreise und kreisfreien Städte Deutschlands berechnet, wie viel Geld Haushalten mit und ohne Erwerbseinkommen zur Verfügung steht. Die am 27. Oktober 2026 vorgestellte Studie verbindet die geltenden Löhne, Steuern und Sozialleistungen mit regionalen Wohnkostendaten der Bundesagentur für Arbeit aus März 2026.

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Verglichen werden drei Haushalte: ein alleinlebender Erwachsener, eine alleinerziehende Mutter mit einem fünfjährigen Kind sowie ein Ehepaar mit zwei Kindern im Alter von fünf und 14 Jahren. Die Forscher Eric Seils und Helge Emmler berechnen jeweils zwei Situationen: In der einen arbeitet ein Erwachsener Vollzeit zum Mindestlohn, in der anderen hat der Haushalt kein Erwerbseinkommen. Haushaltsgröße und angesetzte Miete bleiben dabei gleich.

Für die Vollzeitbeschäftigung setzen sie 38,19 Wochenstunden und einen Stundenlohn von 13,90 Euro an. Daraus ergeben sich monatlich 2.300,31 Euro brutto. Nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen kommen gegebenenfalls ergänzende Leistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag hinzu. So lässt sich vergleichen, was dem gesamten Haushalt jeweils zur Verfügung steht.

Die Miete gehört auf beide Seiten

Beim Single bleiben in der bundesweiten Modellrechnung rund 1.653 Euro netto. Dem stehen ohne Arbeit rund 1.030 Euro aus Regelbedarf und anerkannten Wohnkosten gegenüber. Daraus ergibt sich der Abstand von rund 623 Euro. Die Miete ist in dieser Gegenüberstellung noch auf beiden Seiten zu bezahlen.

Das ist für den Vergleich entscheidend: Wer vom Nettolohn die Wohnungskosten abzieht, muss sie auch vom Gesamtbetrag der Grundsicherung abziehen. Nach Abzug der angesetzten Wohnkosten bleiben dem Single ohne Arbeit im Modell die 563 Euro Regelbedarf. Dieselbe Miete auf beiden Seiten abzuziehen, verändert den Abstand nicht.

Die Studie verwendet dafür die regionalen durchschnittlichen anerkannten Unterkunftskosten aus der BA-Statistik für März 2026. Das sind keine Angebotsmieten für eine neu gesuchte Wohnung. Auch die Befreiung vom Rundfunkbeitrag muss berücksichtigt werden: Zieht man die monatlichen 18,36 Euro zusätzlich vom errechneten Vorteil des arbeitenden Singles ab, bleiben rund 604 Euro.

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Bei Familien zählen weitere Leistungen

Für Alleinerziehende mit einem fünfjährigen Kind weist die Berechnung im Bundesdurchschnitt rund 757 Euro mehr bei Vollzeitarbeit aus. Beim Ehepaar mit zwei Kindern und einem arbeitenden Elternteil sind es rund 749 Euro. Verglichen wird jeweils das gesamte Haushaltsbudget.

Auf der Arbeitsseite berücksichtigt das Modell neben dem Nettolohn auch Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld sowie bei der Alleinerziehenden Unterhaltsvorschuss. Auf der Seite ohne Erwerbseinkommen fließen die Regelbedarfe der Eltern und Kinder, die anerkannten Wohnkosten und die Sofortzuschläge für die Kinder ein. Bei der alleinerziehenden Mutter kommt der entsprechende Mehrbedarf hinzu. Der Vergleich berücksichtigt damit auf beiden Seiten die Leistungen für den jeweiligen Haushalt.

Damit diese ergänzende Unterstützung tatsächlich auf dem Konto ankommt, müssen die jeweiligen Ansprüche geltend gemacht werden. Der Kinderzuschlag muss gesondert bei der Familienkasse beantragt werden. Er richtet sich unter anderem nach Einkommen, Wohnkosten, Familiengröße und Alter der Kinder. Die Modellrechnung ersetzt diese individuelle Prüfung nicht.

In teuren Regionen schrumpft der Abstand

Wie stark der Wohnort die Rechnung verändert, zeigen die regionalen WSI-Daten für alle 401 Kreise und kreisfreien Städte. Beim Single reicht der errechnete monatliche Vorteil beispielsweise von rund 404 Euro im Landkreis München über 466 Euro in der Stadt München bis zu 755 Euro in Nordhausen. In Frankfurt am Main sind es rund 515 Euro.

Hohe anerkannte Wohnkosten erhöhen den Bedarf, den die Grundsicherung decken soll. Dadurch rückt das Haushaltsbudget ohne Arbeit näher an das Einkommen mit Beschäftigung heran. Innerhalb der untersuchten Modelle bleibt der Abstand dennoch in allen Regionen positiv.

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Nicht jede zusätzliche Stunde bringt mehr

Der Vergleich von Vollzeit mit einem Haushalt ohne Erwerbseinkommen beantwortet allerdings eine andere Frage als die nach dem Nutzen zusätzlicher Arbeitsstunden. Wer bereits arbeitet und weiter aufstocken muss, kann an die Grenzen der Freibeträge beim Zuverdienst stoßen.

Nach § 11b SGB II wächst der prozentuale Erwerbstätigenfreibetrag oberhalb von 1.200 Euro brutto nicht weiter. Wer ein minderjähriges Kind hat oder mit einem solchen Kind in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erreicht diese Grenze bei 1.500 Euro. Solange der Leistungsanspruch fortbesteht, kann zusätzlicher Nettolohn deshalb vollständig durch weniger Grundsicherung ausgeglichen werden. Arbeit kann insgesamt mehr einbringen, während weitere Stunden vorübergehend keinen zusätzlichen finanziellen Vorteil bringen.

Für eine persönliche Entscheidung zählen außerdem die konkreten Kosten des Arbeitswegs. Individuelle Pendelkosten zieht die WSI-Rechnung nicht ab. Wer ein Stellenangebot durchrechnet, muss sie daher ebenso einbeziehen wie die tatsächliche Miete und die ergänzenden Leistungen, die dem eigenen Haushalt zustehen.