In 2026 steht die nächste Rentenerhöhung an, nachdem bereits in diesem Jahr die gesetzlichen Altersbezüge um 3,74 % gestiegen sind. Aktuell deuten Modellrechnungen bei der Rentenanpassung 2026 auf ein Plus von rund 3,3 bis 3,37 Prozent hin. Verbindlich ist das noch nicht – die endgültige Festlegung trifft das Bundesarbeitsministerium (BMAS), sobald die maßgeblichen Lohnzahlen für 2025 vollständig vorliegen. Erfahrungsgemäß passiert das im Frühjahr (April/ Mai) per Verordnung. Die Auszahlung läuft dann automatisch mit der Juli-Rente. Hinweis: Der aktuelle Rentenwert kletterte von 39,32 € auf 40,79 € je Entgeltpunkt. Das ist der Ausgangspunkt für 2026.
Inhaltsverzeichnis
Prognose: +3,3 bis +3,37 % – was hinter der Zahl steckt
Die Schätzung speist sich aus Modellrechnungen des Rentenversicherungsberichts. Entscheidend ist die Lohnentwicklung 2025; sie geht über die gesetzliche Formel in die Rentenanpassung ein – gedämpft u. a. durch den Nachhaltigkeitsfaktor. Darum sind Prognosen Bandbreiten und keine Zusagen. Aktuell konsolidieren sich Experten bei rund um ~3,37 %. Sobald das BMAS die Rentenwert-Verordnung 2026 veröffentlicht, stehen Prozentsatz und neuer Rentenwert endgültig fest.
Rente zu niedrig? Mit Wohngeld oder Grundsicherung aufstocken
Was das für die Geldbörse bedeutet
Wer heute 1.200 € Bruttorente erhält, läge bei +3,37 % rechnerisch bei 1.240,44 € – ein Plus von 40,44 € monatlich. 1.500 € würden auf 1.550,55 € steigen, 2.000 € auf 2.067,40 € (alles Brutto, realer Netto-Zuwachs durch Steuer sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung niedriger).
Bei 1.200 € Rente läge die Brutto-Erhöhung bei 40,44€. Da hiervon aktuell etwa 11 % für Kranken- und Pflegeversicherung fällig werden, beträgt das Netto-Plus realistisch nur ca. 35 € bis 36 € pro Monat (ohne Berücksichtigung der individuellen Steuerlast).
Mütterrente 3 kommt: Wer jetzt mehr Rente bekommt
Für 2025 hat die Deutsche Rentenversicherung den neuen Rentenwert 40,79 € bestätigt. 2026 würde der Rentenwert erneut angehoben – die exakte Zahl kommt mit der Verordnung. In der nachfolgenden Tabelle eine Übersicht zu Auswirkungen der aktuell angepeilten Rentenerhöhung 2026:
Rentenerhöhung 2026 – Tabelle
Hinweis: Prognosewerte (3,3 % und 3,37 %). Endgültige Festlegung im Frühjahr 2026 per Rentenwert-Verordnung. Beträge gerundet.
Rente alt (€/Monat) |
Plus bei 3,3 % | Neue Rente bei 3,3 % | Plus bei 3,37 % | Neue Rente bei 3,37 % |
---|---|---|---|---|
700 | 23,10 | 723,10 | 23,59 | 723,59 |
800 | 26,40 | 826,40 | 26,96 | 826,96 |
900 | 29,70 | 929,70 | 30,33 | 930,33 |
1.000 | 33,00 | 1.033,00 | 33,70 | 1.033,70 |
1.100 | 36,30 | 1.136,30 | 37,07 | 1.137,07 |
1.200 | 39,60 | 1.239,60 | 40,44 | 1.240,44 |
1.300 | 42,90 | 1.342,90 | 43,81 | 1.343,81 |
1.400 | 46,20 | 1.446,20 | 47,18 | 1.447,18 |
1.500 | 49,50 | 1.549,50 | 50,55 | 1.550,55 |
1.800 | 59,40 | 1.859,40 | 60,66 | 1.860,66 |
2.000 | 66,00 | 2.066,00 | 67,40 | 2.067,40 |
2.500 | 82,50 | 2.582,50 | 84,25 | 2.584,25 |
Formel: Neue Rente = Rente alt × (1 + p/100), p ∈ {3,3; 3,37}.
Historie: Rentenanpassungen 2019–2026 (Ost/West)
Zur Einordnung der aktuellen Prognose – alle Angaben beziehen sich auf die Anpassung zum 1. Juli.
Jahr | West | Ost | Hinweis |
---|---|---|---|
2026 | ~3,3–3,37 % | ~3,3–3,37 % | Prognosebandbreite; finale Festlegung per BMAS-Verordnung (Frühjahr 2026). |
2025 | 3,74 % | 3,74 % | Einheitlicher Satz in Ost/West; aktueller Rentenwert seit 01.07.2025: 40,79 €. |
2024 | 4,57 % | 4,57 % | Erste einheitliche Anpassung nach Angleichung Ost/West. |
2023 | 4,39 % | 5,86 % | Angleichung Ost auf West vorzeitig erreicht. |
2022 | 5,35 % | 6,12 % | Deutliche Erhöhung; Ost holt weiter auf. |
2021 | 0,00 % | 0,72 % | Nullrunde West; Ost-Anhebung auf 97,9 % des Westwerts. |
2020 | 3,45 % | 4,20 % | Ost-Rentenswert steigt auf 97,2 % des Westwerts. |
2019 | 3,18 % | 3,91 % | Ost-Rentenswert erreicht 96,5 % des Westwerts. |
Quellen: BMAS/DRV-Pressemitteilungen (2019–2025); 2026 = Prognose aus Modellrechnungen.
Nicht verwechseln: Rechengrößen 2026 ≠ Rentenerhöhung
Das BMAS hat für 2026 die Sozialversicherungs-Rechengrößen festgelegt. Dahinter steckt die Lohnentwicklung 2024 (+5,16 %) – relevant für Beitragsbemessungsgrenzen, Jahresarbeitsentgeltgrenze & Co. Mit der Rentenerhöhung hat das nichts zu tun. Die Rentenanpassung 2026 richtet sich nämlich nach der Lohnentwicklung 2025 und wird erst im Frühjahr 2026 per Verordnung festgelegt. Kurz: Rechengrößen betreffen vor allem Erwerbstätige und Arbeitgeber, die Rentenanpassung betrifft die Auszahlungen an Rentner ab 1. Juli 2026 – unterschiedliche Jahre, unterschiedliche Zwecke.
Rechengrößen Rentenversicherung 2026 (Kontext, nicht die Rentenerhöhung)
Diese Schwellen gelten ab 01.01.2026 und betreffen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Rentenanpassung 2026 richtet sich dagegen nach der Lohnentwicklung 2025 und wird im Frühjahr per Verordnung festgelegt.
Kennzahl | 2025 | 2026 | Änderung |
---|---|---|---|
Beitragsbemessungsgrenze RV (allg.) | 8.050 €/Monat • 96.600 €/Jahr | 8.450 €/Monat • 101.400 €/Jahr | +400 €/Monat • +4.800 €/Jahr |
Beitragsbemessungsgrenze RV (knappschaftlich) | 9.900 €/Monat • 118.800 €/Jahr | 10.400 €/Monat • 124.800 €/Jahr | +500 €/Monat • +6.000 €/Jahr |
Durchschnittsentgelt (RV, Info für Entgeltpunkte) | 50.493 €/Jahr (vorläufig 2025) | 51.944 €/Jahr (vorläufig 2026) | +1.451 € |
Stand: Rechengrößen 2026 gelten ab 01.01.2026. Die Rentenerhöhung 2026 wird separat im Frühjahr festgelegt.
Höhere BBG = höherer Maximalbeitrag
Vor allem Besserverdiener zahlen 2026 auf einen größeren Teil des Einkommens Rentenversicherungsbeiträge: Die allgemeine BBG steigt von 8.050 €/Monat (2025) auf 8.450 €/ Monat (2026). Das erhöht den maximalen Monatsbeitrag (AG+AN) von 1.497,30 € auf 1.571,70 € – +74,40 € pro Monat bzw. +892,80 € pro Jahr. Der Arbeitnehmeranteil daran: +37,20 € pro Monat (+446,40 € pro Jahr).
(aktuelle Rechengrundlage: 18,6 % Beitragssatz, je zur Hälfte AN/ AG.)
Durchschnittsentgelt & Entgeltpunkte
Das Durchschnittsentgelt (Maßstab für 1 Entgeltpunkt) steigt von 50.493 € (2025) auf 51.944 € (2026) – das sind +1.451 € bzw. +2,87 %. Um 2026 einen vollen EP zu erwerben, braucht man damit 51.944 € beitragspflichtiges Jahresentgelt (4.328,67 €/ Monat). 2025 genügten 50.493 € (4.207,75 €/ Monat).
„Aktivrente“ ab 1. Januar 2026: Was politisch vereinbart wurde
Die Koalition hat sich auf die „Aktivrente“ geeinigt: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, soll bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuverdienen können. Verbindlich ist das erst mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt; nach aktuellem Stand ab 01.01.2026. Wichtig: Die Aktivrente beeinflusst die Rentenerhöhung 2026 nicht – es ist eine separate Hinzuverdienst-/Steuerregel.
Aktivrente 2026: Steuergeschenk für die Falschen? Wer wirklich profitiert
Was passiert als Nächstes?
Sobald das BMAS die Rentenwert-Verordnung 2026 veröffentlicht (erfahrungsgemäß April/Mai 2026), stehen Prozentsatz und Rentenwert fest. Die höhere Rente fließt automatisch mit der Juli-Zahlung (01.07.2026). Wir werden umgehend über weitere Änderungen berichten.
Wann wird die endgültige Rentenerhöhung 2026 bekanntgegeben?
Erfahrungsgemäß im Frühjahr (April/Mai) 2026 per Rentenwert-Verordnung des BMAS. Dann stehen Prozentsatz und neuer aktueller Rentenwert endgültig fest.
Muss ich für die Rentenerhöhung 2026 einen Antrag stellen?
Nein. Die Anpassung erfolgt automatisch ab 01.07.2026 über die Deutsche Rentenversicherung. Die erhöhte Rente wird mit der Juli-Zahlung ausgezahlt.
Wovon hängt die Höhe der Rentenerhöhung 2026 ab?
Maßgeblich ist die Lohnentwicklung 2025; sie fließt über die gesetzliche Rentenanpassungsformel (u. a. mit Nachhaltigkeitsfaktor) ein. Deshalb kommunizieren seriöse Quellen aktuell eine Bandbreite (z. B. 3,3–3,37 %).
Wie kann ich meine neue Rente vorab seriös überschlagen?
Rechne mit zwei Szenarien: +3,3 % und +3,37 %. Formel: Neue Rente = Alte Rente × (1 + p/100); Beispiel 1.200 € → 1.239,60 € (3,3 %) bzw. 1.240,44 € (3,37 %).
Wie wirkt sich die Erhöhung auf meinen Netto-Betrag aus?
Bei einer aktuellen Bruttorente von 1.200 € würde sich die Rentenerhöhung 2026 auf 40,44 € brutto belaufen. Netto, nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung verbleiben realistisch nur ca. 35 € bis 36 € pro Monat netto, ohne Berücksichtigung der individuellen Steuerlast.
Gilt die Erhöhung auch für Neurentner 2026 und andere Rentenarten?
Ja. Alle gesetzlichen Rentenarten (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Witwen-/ Waisenrente bzw. Hinterbliebenenrente, etc.) sowie alle Neurentner, deren Rente ab dem 01.07.2026 beginnt, erhalten Leistungen auf Basis des dann gültigen aktuellen Rentenwerts.
Welche Zahl ist Ausgangspunkt für 2026?
Der aktuelle Rentenwert 2025 beträgt 40,79 € je Entgeltpunkt. Der neue Wert für 2026 wird mit der Rentenwert-Verordnung im Frühjahr festgelegt.