Wenn mit dem Einkommen kein Auskommen möglich ist, wie soll man dann im Rentenalter über die Runden kommen? Dieses Problem greift immer weiter um sich und spiegelt sich in einer drastischen Zunahme der Altersarmut wider. Viele Betroffene ziehen sich in dieser Situation aus Scham in ihr Schneckenhaus zurück. Dabei haben sie Anspruch auf Hilfe und finanzielle Unterstützung. Je nach Einkommen im Ruhestand kann das Wohngeld oder aber die Grundsicherung im Alter ein wenig Abhilfe schaffen.
Viele verzichten aus Scham
Dass Altersarmut sich ausbreitet, ist hinlänglich bekannt, von der Politik bislang aber nicht einmal ansatzweise thematisiert worden. Viel schlimmer aber ist, dass viele Bedürftige nicht oder nicht ausreichend über die Hilfsangebote informiert werden. Deshalb und aus Angst davor, wie Freunde und Nachbarn reagieren, wird ein Antrag auf finanzielle Hilfe erst gar nicht gestellt. Dabei gilt: Auf Wohngeld oder Grundsicherung besteht ein rechtlicher Anspruch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist also kein Almosen, um das man bettelt, sondern Geld, das HIlfebedürftigen zusteht.
Grundsicherung: Viele Rentner meiden Sozialhilfe trotz niedriger Rente
Welche Aufstockung für Rentner infrage kommt, richtet sich nach der Höhe der Rente bzw. des monatlichen Einkommens. Eine Wahlmöglichkeit gibt es dabei nicht. Fangen wir diesbezüglich mit dem Wohngeld an.
Wohngeld für Rentner
Das Wohngeld für Rentner dient nicht dazu, den Lebensunterhalt zu decken. Es soll das Loch stopfen, das durch die Miete und die Nebenkosten gerissen wird. Bei Mietern spricht man von einem Mietzuschuss und bei Rentnern, die Wohneigentum haben, vom Lastenzuschuss.
Mindest- und Höchsteinkommen beim Wohngeld
In die Berechnung fließen gleich mehrere Aspekte ein, die sich auf die Höhe der möglichen Leistung auswirken. Maßgeblich ist, dass sich die Rente zwischen dem Mindesteinkommen und dem Höchsteinkommen bewegt. Diese Grenzwerte variieren je nach Mietstufe, die sich nach dem Wohnort richtet, und der Zahl der Personen.
Beispiel: Bei einem Ein-Personen-Haushalt in Mietstufe 1 beträgt das Mindesteinkommen aktuell etwa 872 Euro brutto und das Höchsteinkommen 1.612 Euro. Bewegt sich die Rente unterhalb des Orientierungswertes für das Mindesteinkommen, sollte ein Anspruch Grundsicherung im Alter geprüft werden. Liegt man oberhalb des Höchsteinkommens, ist keine der beiden Hilfen vorgesehen. Wie bereits erklärt: Die Werte ändern sich mit der Mietstufe und der Zahl der Personen. Hier die aktuellen, groben Richtwerte:
Die Tabellen zeigen monatliche Bruttorenten unter Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Einkommensteuer bleibt unberücksichtigt. Das Mindesteinkommen ist ein Orientierungswert dafür, wann Rente und Wohngeld zusammen den Lebensunterhalt decken. Je nach tatsächlichen Wohnkosten, Mehrbedarfen und persönlichen Freibeträgen können die Werte abweichen.
Wohngeld Einkommensgrenze 2026 für einen alleinstehenden Rentner
| Mietstufe | Mindesteinkommen* | Höchsteinkommen 2026 |
|---|---|---|
| 1 (z. B. Chemnitz) |
ca. 872 € | 1.612 € |
| 2 (z. B. Leipzig) |
ca. 898 € | 1.650 € |
| 3 (z. B. Dresden) |
ca. 926 € | 1.685 € |
| 4 (z. B. Berlin) |
ca. 964 € | 1.721 € |
| 5 (z. B. Hannover) |
ca. 1.004 € | 1.750 € |
| 6 (z. B. Hamburg) |
ca. 1.052 € | 1.778 € |
| 7 (z. B. München) |
ca. 1.116 € | 1.807 € |
| * errechnet nach den Bedarfen des SGB II / SGB XII und Werten des WoGG | ||
Wohngeld Einkommensgrenze 2026 für ein Rentnerpaar
| Mietstufe | Mindesteinkommen* | Höchsteinkommen 2026 |
|---|---|---|
| 1 (z. B. Chemnitz) |
ca. 1.587 € | 2.187 € |
| 2 (z. B. Leipzig) |
ca. 1.634 € | 2.236 € |
| 3 (z. B. Dresden) |
ca. 1.687 € | 2.281 € |
| 4 (z. B. Berlin) |
ca. 1.757 € | 2.328 € |
| 5 (z. B. Hannover) |
ca. 1.825 € | 2.366 € |
| 6 (z. B. Hamburg) |
ca. 1.910 € | 2.402 € |
| 7 (z. B. München) |
ca. 2.020 € | 2.440 € |
| * errechnet nach den Bedarfen des SGB II / SGB XII und Werten des WOGG | ||
Im Schnitt 296 Euro Wohngeld im Monat
Rund 1,3 Millionen Haushalte bezogen Ende 2025 Wohngeld. Sie erhielten im Schnitt – so das Statistische Bundesamt – 296 Euro im Monat. Betrachtet man zusätzlich die Daten der einzelnen Bundesländer, so leben in knapp der Hälfte (51 Prozent) der Haushalte Rentnerinnen und Rentner. Es ist also gewiss keine Schande, beim Amt Wohngeld zu beantragen. Selbst, wenn es nur wenige Euro sind, macht es sich im Portemonnaie bemerkbar.
Wohngeld: Für 2027 sind Kürzungen geplant
Zum Januar 2025 wurden das Wohngeld und die Einkommensgrenzen letztmalig angehoben. Diese Berechnungswerte gelten auch 2026. Für 2027 plant die Bundesregierung jedoch Kürzungen beim Wohngeld: Die reguläre Anpassung soll ausfallen, die dauerhafte Heizkostenkomponente halbiert und Einkommen stärker angerechnet werden.
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Höchstbeträge beim Wohngeld
Enorme Summen sollte man beim Wohngeld für Rentner jedoch nicht erwarten. Die Höchstbeträge für Miete einschließlich Klima- und Heizkostenkomponente (wiederum abhängig von Mietstufe und Personenzahl) bewegen sich in 2026 zwischen 490,60 Euro bei einer Person in Mietstufe 1 und 806,60 Euro bei Mietstufe 7 sowie 604,40 Euro in MS 1 und 987,40 Euro in MS 7 bei zwei Personen. Die Rente bzw. das Einkommen wird noch angerechnet, so dass die tatsächliche Wohngeld-Auszahlung niedriger ausfallen kann.
Wohngeldrechner – Höhe für 2026 berechnen
Grundsicherung für Rentner
Seniorinnen und Senioren, deren Rente nicht einmal das beim Wohngeld vorgesehene Mindesteinkommen erreicht, müssen Grundsicherung im Alter beantragen. Warum, ist schnell erklärt: Das Mindesteinkommen setzt sich aus dem Regelsatz für das Bürgergeld (die Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe ist das Pendant dazu und arbeitet mit den gleichen Werten) und der Warmmiete zusammen. Dieser Betrag soll das Existenzminimum gewährleisten. Hat man als Rentner nicht einmal das Existenzminimum zur Verfügung, wird die Rente mit der Sozialhilfe aufgestockt.
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Die Regelsätze
Überschaubar und kein Geheimnis sind die Regelsätze. Einem erwachsenen Alleinstehenden stehen beim Bürgergeld in diesem Jahr 563 Euro pro Monat zur Verfügung. Bei einer Bedarfsgemeinschaft, etwa einem Ehepaar im Rentenalter, sind es je Person 506 Euro – zusammen 1.012 Euro. Unter Umständen kann ein Mehrbedarf geltend gemacht werden – zum Beispiel bei dezentraler Warmwasseraufbereitung oder Behinderungen.
Wohnkosten
Was die Mietkosten betrifft, kann keine pauschale Aussage zur Höhe gemacht werden. Dieser Part der Sozialhilfe ist individuell gefärbt. Das heißt nicht, dass man in einem Palast leben darf und die Kosten uneingeschränkt übernommen werden. Nein, es gelten klare Obergrenzen, die je nach Region sehr unterschiedlich ausfallen. Oder anders ausgedrückt: Die Wohnung muss angemessen sein.
Mietobergrenzen 2026 im Überblick
Generell gilt: Angemessen für eine Person ist Wohnraum von 45 bis 50 Quadratmetern, bei zwei Personen sind es bis zu 65 Quadratmeter. Was die Höhe der Miete betrifft, so sind in Berlin für eine Person 449 Euro angemessen, in Hamburg 574 Euro und in München bis zu 911 Euro – jeweils zuzüglich Heizkosten . Das eigentliche Problem dabei: Günstiger Wohnraum, der vom Amt als angemessen akzeptiert wird, ist äußerst knapp. Viele sehen sich daher gezwungen, einen Teil der Miete selbst zu bezahlen – von Sozialhilfe und Rente – oder gleich ganz umzuziehen.
Schonvermögen
Zu beachten ist bei der Grundsicherung im Alter außerdem, dass vorhandenes Vermögen, anders als beim Wohngeld, zunächst weitgehend aufgebraucht werden muss, um überhaupt Unterstützung zu erhalten. Das Schonvermögen beträgt nur 10.000 Euro pro Person. Bei Verheirateten oder Partnern demnach 20.000 Euro. Das ist weniger als beim Bürgergeld und damit einer der ganz großen Kritikpunkte an der Grundsicherung im Alter.
Wohngeld oder Grundsicherung beantragen
Unabhängig davon, ob man Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder Wohngeld hat: Ohne Antrag gibt es kein Geld. Für das Wohngeld ist die Gemeinde zuständig, oft das Wohngeldamt, und für die Grundsicherung im Alter der Träger der Sozialhilfe. Wer sich das nicht zutraut oder Angst vor der Bürokratie hat, sollte sich Hilfe suchen. Ansprechpartner gibt es oft bei den Sozialverbänden oder Sozialstationen sowie den Kirchen. Fragen kostet nichts und Armut im Alter ein Schicksal, das man nicht aussitzen muss.
