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Wohneigentum

Hartz IV Urteil: Jobcenter muss neue Haustür bezahlen

Jobcenter muss neue Haustür bei Hartz IV bezahlen

Unter bestimmten Umständen dürfen Hartz IV Empfänger trotz Hartz IV ihr Eigenheim behalten. Das Jobcenter kommt dann für die laufenden, angemessenen Kosten des Wohneigentums auf und übernimmt auch notwendige Ausgaben für die Instandsetzung und Instandhaltung des Hauses. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt bestätigte im Januar 2011, dass darunter auch die Kosten für eine neue Haustür fallen, wenn diese irreparabel beschädigt ist.

Hartz IV Urteil: Sozialamt muss Bestattungskosten trotz geerbter Eigentumswohnung zahlen

Bestattung

In dem vorliegenden Fall klagte ein Hartz IV Empfänger auf Übernahme anteiliger Bestattungskosten durch das zuständige Sozialamt. Nach einem mehrjährigen Prozess wurde ihm Recht zugesprochen. Die geerbte Eigentumswohnung muss nicht zur Deckung der Bestattungskosten eingesetzt werden.