Kein Meldeversäumnis: Sozialgericht urteilt über Hartz IV Sanktion
Wer nicht zum Temin beim Jobcenter erscheint, muss mit Konsequenzen rechnen. Diese Regelung dürfte jedem Hartz IV Empfänger bekannt sein. In manchen Fällen reagieren die Behörden sogar mit Kürzungen des Hartz IV Regelbedarfs. Allerdings sind die Sanktionen bei Meldeversäumnissen nicht immer rechtens, wie ein Sozialgericht in Berlin kürzlich in einem Urteil hervorhob, das Buergergeld.org vorliegt.
