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Sanktionen

Kein Meldeversäumnis: Sozialgericht urteilt über Hartz IV Sanktion

Wer nicht zum Temin beim Jobcenter erscheint, muss mit Konsequenzen rechnen. Diese Regelung dürfte jedem Hartz IV Empfänger bekannt sein. In manchen Fällen reagieren die Behörden sogar mit Kürzungen des Hartz IV Regelbedarfs. Allerdings sind die Sanktionen bei Meldeversäumnissen nicht immer rechtens, wie ein Sozialgericht in Berlin kürzlich in einem Urteil hervorhob, das Buergergeld.org vorliegt.

Hartz IV: Altkanzler Schröder verteidigt Sanktionen

Für Altbundeskanzler Gerhard Schröder dürfte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur schwer zu schlucken gewesen sein: Sanktionen von über 30 Prozent des Regelsatzes seien nicht verfassungsmäßig, so die Karlsruher Richter im November vergangenen Jahres. Im Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung rechtfertigt er seine kontroverse Sichtweise mit Erfahrungen aus seiner Kindheit.

„Goldrichtig“: Arbeitgeberpräsident lobt Hartz IV System

15 Jahre nach der Einführung vom Arbeitslosengeld II sollte man meinen, die heftige Kritik und die zahllosen Leidensgeschichten Betroffener seien auch zu den Führungsetagen der Bundesrepublik vorgedrungen – Fehlanzeige. Präsident der Arbeitgeber Ingo Krämer zeigt sich dem System Hartz IV gegenüber ausgesprochen wohlgesonnen.