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Fahrtkosten

Fahrtkosten: Jobcenter muss Schülerbeförderung übernehmen

Jobcenter müssen die Kosten der Schülerbeförderung für in Hartz IV Bedarfsgemeinschaft lebende Schüler übernehmen. Eine Verweigerung ist auch dann nicht möglich, wenn die besuchte Schule weiter vom Wohnort entfernt ist als andere Bildungseinrichtungen, die mit einem ähnlichen Abschluss enden. Eine entsprechende Entscheidung hat das Sozialgericht Kassel gefällt (Az.: S 10 AS 958/11).