Zum Inhalt springen

Bürgergeld im Monat der Jobaufnahme kann zu Problemen führen

Mann sitzt im Sessel und schaut schockiert auf einen Bescheid

Das Jobcenter zahlt Bürgergeld grundsätzlich zu Beginn des Monats für den laufenden Monat im Voraus. Im Gegensatz dazu erhalten Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt bei Jobaufnahme meist nachträglich, entweder zum Monatsende oder sogar erst im Folgemonat. Hier können schon wenige Tage entscheidend sein, denn im Bürgergeld-Bezug ist das sogenannte Zuflussprinzip maßgeblich.

Zuflussprinzip und Hilfebedürftigkeit

Einkommen, das während des Bezugs von Bürgergeld in einem bestimmten Monat zufließt, wird angerechnet. Dies kann dazu führen, dass die Jobcenter-Leistungen – abhängig von der Höhe des Einkommens – teilweise oder vollständig gekürzt werden.

Zuverdienst: So viel bleibt beim Bürgergeld anrechnungsfrei

Beispiel 1: Lohn und Bürgergeld im selben Monat

Nehmen wir an, eine Person bezieht Bürgergeld und bekommt am 1. Oktober die Leistungen vom Jobcenter aufs Konto überwiesen. Zum 7. Oktober nimmt sie einen neuen Job an und verdient bis zum Monatsende 2.250 Euro brutto bzw. 1.590 Euro netto.

Wird der Lohn für Oktober noch im selben Monat ausgezahlt, zählt es als Einkommen für Oktober – der Monat, für den das Bürgergeld bereits ausgezahlt wurde. In diesem Fall entfällt aufgrund der Lohn-Anrechnung die Hilfebedürftigkeit für diesen Monat – eine zentrale Voraussetzung für den Anspruch auf Bürgergeld. Das Jobcenter wird daher die Leistungen für Oktober mit einem Aufhebungsbescheid rückwirkend aufheben und die bereits gezahlten Leistungen entsprechend zurückfordern.

Beispiel 2: Lohn im Folgemonat

Anders verhält sich der Fall, wenn die Bezahlung für Oktober erst im November (Zufluss) erfolgt. In diesem Fall kann das Jobcenter das Bürgergeld für Oktober nicht zurückfordern, da die Person mangels Einkommen im Oktober tatsächlich noch hilfebedürftig gewesen ist. Hier entscheiden die Regelungen im Arbeitsvertrag oder der Zahlungsplan des Arbeitgebers darüber, ob Bürgergeld für einen ganzen Monat gezahlt wird oder nicht. Sollte das Jobcenter dennoch die Leistungen rückwirkend aufheben, können Betroffene Widerspruch erheben.

Jobcenter stellt Leistungen vorzeitig ein

Nicht selten kommt es vor, dass das Jobcenter das Bürgergeld bereits für den Monat einstellt, in dem Leistungsbezieher eine neue Beschäftigung aufnimmt. Die Begründung lautet dann, dass aufgrund des später ausgezahlten Einkommens keine Hilfebedürftigkeit bestehe.

Rentner stehen vor dem gleichen Problem: Beim Übergang von Bürgergeld in die Rente ist Existenznot sicher

Kein Bürgergeld im Monat der Jobaufnahme

Wenn kein Bürgergeld gezahlt wird und der Lohn in den meisten Fällen erst im Folgemonat ausgezahlt wird, müssen Betroffene für den Übergangsmonat ein zinsloses Darlehen beim Jobcenter beantragen, um die Zeit ohne Einkommen zu überbrücken. Die Rückzahlung dieses Darlehens beginnt dann ab dem Folgemonat.

Erfährt das Jobcenter jedoch erst nach der Auszahlung und dem Zufluss für den laufenden Monat von der Arbeitsaufnahme, kann es den ausgezahlten Betrag nicht zurückfordern. In diesem Fall bleibt der Person, die die neue Arbeit aufgenommen hat, viel Ärger erspart und der Antrag auf ein Darlehen entfällt.

Wichtig: Sozialbetrug vermeiden

Wer dem Jobcenter jedoch einen neuen Job und das damit verbundene Einkommen wissentlich verschweigt und weiterhin Leistungen bezieht, begeht Sozialbetrug. Durch Meldungen der Sozialversicherung in Kombination mit automatischen Datenabgleichen erfährt das Jobcenter ohnehin davon. In solchen Fällen gilt eine Rückforderung von Bürgergeld-Leistungen für den Zeitraum der Erwerbstätigkeit als sicher, und es droht zudem Ärger.