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Agentur für Arbeit

Hartz IV: Eingliederungsvereinbarungen meist mangelhaft

Eingliederungsvereinbarungen meist mangelhaft

Und wieder hagelt es Kritik an der Bundesagentur für Arbeit: Der Bundesrechnungshof (BRH) hat sich die sogenannten Eingliederungsvereinbarungen angesehen und in den meisten Fällen für mangelhaft erklärt. Besonders ärgerlich daran: Es ist nicht die erste Rüge dieser Art. Der BRH hatte schon in der Vergangenheit gravierende Mängel aufgezeigt und angemahnt.

Hartz IV: Bundesagentur für Arbeit beschönigt neue Sanktionsstatistik

Traurige Frau

Die Zahl der Sanktionen, die gegen Hartz IV Empfänger verhängt wurden, ist leicht rückläufig. 2018 waren es „nur“ 904.000 Strafen. Das entspricht einem Rückgang um 49.000 im Vergleich zum Vorjahr. Dafür ist weder eine gnädigere Gangart der Jobcenter-Mitarbeiter noch die aktuelle Hartz IV Debatte verantwortlich. Es gibt schlichtweg weniger Leistungsempfänger (4,14 Millionen; Vorjahr: 4,36 Millionen).

Hartz IV Sanktionen werden kleingerechnet

Mann im Gefängnis als Metapher für Hartz IV Sanktionen

In der Debatte um die Hartz-IV-Sanktionen wird immer wieder eine Zahl genannt: drei Prozent. So gering sei der Anteil derer, die mit Strafen belegt werden. Sagt die Bundesagentur für Arbeit (BA). Dass es sich dabei lediglich um eine Stichtags-Quote handelt und über das Jahr betrachtet fast neun Prozent aller Hartz-IV-Empfänger mit Sanktionen leben müssen, hat jetzt die Partei „Die Linke“ berechnet.