Bis Ende Juni 2026 war die Karenzzeit beim Bürgergeld ein echtes Versprechen: Wer unverschuldet in Not geriet, behielt erst einmal sein Dach über dem Kopf. Zwölf Monate lang übernahm das Jobcenter die tatsächlichen Wohnkosten – ohne zu prüfen, ob die Miete angemessen war. Das gab Sicherheit in einer ohnehin schwierigen Situation.
Seit dem 1. Juli 2026 gehört diese bedingungslose Sicherheit der Vergangenheit an. Mit dem Wechsel vom Bürgergeld zum neuen Grundsicherungsgeld blieb die Karenzzeit zwar dem Namen nach erhalten, inhaltlich aber wurde sie ausgehöhlt.
Die neue „1,5-Formel“: Deckelung ab dem ersten Tag
Die wichtigste Änderung: Die Wohnkostenübernahme ist jetzt gedeckelt. Das Jobcenter zahlt nicht mehr uneingeschränkt, was die Wohnung tatsächlich kostet, sondern maximal das 1,5-Fache der örtlichen Angemessenheitsgrenze. Höhere Kosten kann das Jobcenter nach § 22 Abs. 1 SGB II während der Karenzzeit im Einzelfall nur anerkennen, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen. Übersteigt die Miete das 1,5-Fache und greift keine dieser Ausnahmen, müssen Betroffene die Differenz sofort selbst zahlen – aus dem ohnehin knappen Regelsatz, ohne Übergangsfrist, ohne Aufschub.
Das 1,5-Fache klingt zunächst großzügig. Doch wer die Differenz selbst tragen muss, steht schon während der Karenzzeit unter dem finanziellen Druck, vor dem sie eigentlich schützen sollte.
Jobcenter zahlt rund 130 Euro zu wenig für die Miete
Die aktuellen Mietobergrenzen (Beispiele)
Die folgende Tabelle zeigt auszugsweise, wie hoch die Mietobergrenze in der neuen Karenzzeit je Stadt ausfällt – berechnet als 1,5-Faches der aktuell geltenden Angemessenheitsgrenzen der jeweiligen Jobcenter.
Aufgeführt sind die Werte für 1- und 2-Personen-Haushalte, jeweils für die Bruttokaltmiete ohne Heizkosten. Wie viel das Jobcenter tatsächlich anerkennt, hängt auch von zusätzlichen örtlichen Quadratmetergrenzen und den genannten Ausnahmen ab. Heizkosten übernimmt das Jobcenter separat in angemessener Höhe.
| Stadt | 1 Person | 2 Personen |
|---|---|---|
| Chemnitz | 470 € | 582 € |
| Leipzig | 536 € | 699 € |
| Bochum | 659 € | 819 € |
| Berlin | 674 € | 815 € |
| Essen | 749 € | 974 € |
| Hannover | 749 € | 951 € |
| Nürnberg | 783 € | 974 € |
| Bremen | 852 € | 890 € |
| Düsseldorf | 848 € | 981 € |
| Dortmund | 915 € | 1.110 € |
| Köln | 1.016 € | 1.230 € |
| Frankfurt am Main | 1.077 € | 1.239 € |
Warum das 1,5-Fache oft nicht reicht
Das Kernproblem ist die Basis dieser Rechnung. Die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft (KdU) legt nicht der Gesetzgeber zentral fest – die örtlichen kommunalen Träger ermitteln sie eigenständig, auf Basis lokaler Mietdaten. In der Praxis orientieren sie sich dabei am unteren Ende des Mietmarkts, nicht am Durchschnitt. Werden diese Grenzen nicht ausreichend aktualisiert, hinken sie der tatsächlichen Marktentwicklung hinterher. Berlin etwa hat seine KdU-Grenzen zuletzt zum 1. Oktober 2023 angepasst und nach erneuter Prüfung unverändert gelassen. Das 1,5-Fache einer Grenze, die selbst schon zu niedrig angesetzt ist, schließt diese Lücke nicht.
Daten des IAB belegen das Risiko. Untersucht wurden Haushalte, die 2022 neu in den Jobcenter-Leistungsbezug kamen, zur Miete wohnten und zuvor mindestens drei Jahre keine SGB-II-Leistungen bezogen hatten. Bei über einem Drittel lag die Miete bereits zu Beginn über dem Jobcenter-Richtwert. Bei 6,9 Prozent überstieg sie sogar das 1,5-Fache des Richtwerts – also die Grenze, die seit Juli 2026 für die Karenzzeit gilt. Einpersonenhaushalte haben niemanden, mit dem sie die Last teilen können – und Alleinerziehende waren besonders betroffen: Fast jeder zweite Haushalt in dieser Gruppe startete mit einer Miete, die das Jobcenter als unangemessen hoch bewertet.
„Dann zieh einfach um“ – so einfach ist das nicht
Die naheliegende Antwort auf zu hohe Mieten lautet: Wohnungswechsel. In der Theorie korrekt, in der Praxis aber kaum umsetzbar.
Günstige Wohnungen im unteren Preissegment – also genau die, auf die die Angemessenheitsgrenzen abzielen – sind in vielen Städten Mangelware. Der Staat kommt beim Wohnungsbau seit Jahren nicht hinterher: 2025 wurden bundesweit rund 206.600 neue Wohnungen fertiggestellt, das sind 18 Prozent weniger als im Vorjahr – und weit entfernt vom erklärten Ziel der Bundesregierung von 400.000 Einheiten jährlich. Eine Entspannung des Marktes ist somit nicht in Sicht. Die Rechnung „zu teuer, also umziehen“ klingt einfach. Sie setzt aber einen funktionierenden Wohnungsmarkt voraus, den es in vielen Regionen so nicht gibt.
Seit Juli zählt jeder Monat vom ersten Tag
Die Reform nimmt den betroffenen Neueinsteigern in der Grundsicherung genau das, was die Karenzzeit bisher leisten sollte: Zeit ohne finanziellen Druck. Wer seit Juli 2026 Grundsicherungsgeld beantragt und mit seiner Miete über der neuen Grenze liegt, muss ohne anerkannte Ausnahme damit rechnen, vom ersten Tag an einen Teil der Miete aus dem Regelsatz zu finanzieren.
Dieser finanzielle Druck kann auch Haushalte treffen, die schon vor der Reform Bürgergeld bezogen haben und deren Karenzzeit noch läuft. Denn die Übergangsregelung sichert ihnen die volle Mietübernahme nicht pauschal bis zum Ende dieser Karenzzeit.
Der Begriff „Karenzzeit“ ist mit dem Wechsel von Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld bestehen geblieben. Nur bedeutet er seit Juli nicht mehr, dass Hilfebedürftige in den ersten zwölf Monaten vor Mehrkosten geschützt sind – sondern lediglich, dass die Deckelung der Wohnkosten etwas großzügiger ausfällt als danach. Eine echte Schonfrist ist das nicht mehr.