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Jobcenter zahlt rund 130 Euro zu wenig für die Miete

Bei betroffenen Bürgergeld-Haushalten blieben 2025 durchschnittlich 129,39 Euro der monatlichen Kosten für Miete, Nebenkosten und Heizung ungedeckt. Bei Familien betrug die Lücke im Mittel 156,78 Euro, bei Haushalten mit einem Kind unter sechs Jahren sogar 161,10 Euro. Das zeigen neue Daten der Bundesregierung. Binnen eines Jahres ist nicht nur die Zahl der Betroffenen gestiegen, sondern auch der monatliche Fehlbetrag deutlich größer geworden.

129 Euro werden nicht anerkannt

Die Antwort der Bundesregierung zur Wohnkostenlücke 2025 weist für 375.980 Miet-Bedarfsgemeinschaften eine Differenz zwischen den tatsächlichen und den anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung aus. Das waren 14,9 Prozent der Miet-Bedarfsgemeinschaften mit laufend anerkannten Unterkunftskosten. Fast jeder siebte dieser Haushalte war damit betroffen.

Bei den Wohnkosten fehlen im Schnitt 19 Euro – günstiger Ersatz ist kaum zu finden

Bei den betroffenen Haushalten lagen die tatsächlichen Wohnkosten im Schnitt bei 726,41 Euro. Anerkannt wurden 597,02 Euro. Im Vorjahr betrug die Differenz noch 116,17 Euro. Sie ist innerhalb eines Jahres um 13,22 Euro oder 11,4 Prozent gestiegen. Über zwölf Monate summiert sich der ungedeckte Betrag von 129,39 Euro auf 1.552,68 Euro.

Betroffene HaushaltsgruppeTatsächliche Kosten 2025Anerkannt 2025Lücke 2025Lücke 2024
Alle Bedarfsgemeinschaften726,41 €597,02 €129,39 €116,17 €
Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaften568,33 €459,84 €108,49 €96,99 €
Familien mit Kindern933,75 €776,97 €156,78 €141,60 €
Familien mit Kind unter 6 Jahren958,09 €796,99 €161,10 €146,41 €
Alleinerziehende849,33 €703,15 €146,18 €130,95 €

Familien fehlen fast 157 Euro

Besonders groß ist die Wohnkostenlücke bei Haushalten mit Kindern. Für 135.047 betroffene Familien wurden 2025 durchschnittlich 156,78 Euro im Monat nicht anerkannt. Auf ein Jahr gerechnet sind das 1.881,36 Euro ungedeckte Wohnkosten. Insgesamt summierte sich die Differenz bei diesen Familien auf rund 280,1 Millionen Euro.

Haushalte mit mindestens einem Kind unter sechs Jahren kamen auf 161,10 Euro monatlich. Bei Alleinerziehenden waren es 146,18 Euro. Zugleich war der Anteil der Betroffenen unter Alleinerziehenden mit 16,4 Prozent höher als im Durchschnitt aller Miet-Bedarfsgemeinschaften. Für sie summierte sich die Lücke bundesweit auf 153,7 Millionen Euro.

Die große Gesamtsumme zeigt, dass es längst nicht nur um einzelne Ausreißer geht. Über alle betroffenen Haushalte blieben 2025 genau 651.104.596 Euro ungedeckt. Ein Jahr zuvor waren es laut der Bundestagsantwort zur Wohnkostenlücke 2024 noch 493,8 Millionen Euro. Das entspricht einem Anstieg um 31,8 Prozent. Die Zahl der betroffenen Haushalte nahm im selben Zeitraum um 12,5 Prozent zu.

Regional fehlen bis zu 268 Euro

Wie stark die örtlichen Grenzen der Jobcenter ins Gewicht fallen, zeigt der regionale Vergleich. Den höchsten durchschnittlichen Fehlbetrag unter allen betroffenen Haushalten weist Fürstenfeldbruck mit 267,94 Euro im Monat aus. Dahinter folgen Berlin Treptow-Köpenick mit 247,36 Euro, München mit 241,55 Euro, Ebersberg mit 240,60 Euro und Dachau mit 239,29 Euro.

267,94 Euro monatlich ergeben über ein Jahr 3.215,28 Euro ungedeckte Wohnkosten. Bleibt ein Haushalt in seiner Wohnung, muss er diese Differenz aus anderen Mitteln schließen oder es drohen Mietrückstände. Andere Regionen fallen weniger durch die Höhe als durch die Zahl der Betroffenen auf. In Rotenburg (Wümme) hatten 58,2 Prozent der Miet-Bedarfsgemeinschaften mit anerkannten Unterkunftskosten eine Lücke. In Leer waren es 51,7 Prozent und in Verden genau 50 Prozent.

Die Differenz belastet den Regelsatz

Beim Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld, übernimmt das Jobcenter die Kosten der Unterkunft und Heizung grundsätzlich in tatsächlicher Höhe, soweit sie angemessen sind. Die Richtwerte unterscheiden sich je nach Wohnort und Haushaltsgröße. Nach der Karenzzeit, bei Heizkosten bereits von Beginn an, werden unangemessen hohe Aufwendungen während einer Kostensenkungsfrist weiter anerkannt, solange eine Senkung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. Danach kann das Jobcenter die Anerkennung auf den angemessenen Betrag begrenzen.

Die tatsächliche Miete bleibt trotzdem geschuldet. Ohne anderes Einkommen oder Rücklagen kann der nicht anerkannte Teil dann nur aus dem Bürgergeld-Regelsatz bezahlt werden, der Lebensmittel, Kleidung, Haushaltsstrom und weitere alltägliche Ausgaben abdecken soll. Bei betroffenen Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaften lag die Wohnkostenlücke 2025 bei 108,49 Euro. Das entspricht 19,3 Prozent des monatlichen Regelbedarfs von 563 Euro.

Die Statistik beantwortet nicht, ob jede einzelne Kürzung rechtswidrig war. Sie zeigt auch nicht, warum ein Jobcenter die Kosten im konkreten Bescheid nicht vollständig anerkannt hat. Wer bereits selbst zur Miete zuzahlen muss, sollte deshalb die aktuelle Mietobergrenze des Jobcenters mit dem anerkannten Betrag im Bescheid vergleichen. Wurde der Richtwert erhöht oder falsch angewandt, kann sich die Wohnkostenlücke verkleinern.

Neue 150-Prozent-Grenze ist noch nicht enthalten

Die neuen Zahlen beziehen sich vollständig auf 2025. Sie bilden damit noch nicht die seit Juli 2026 geltenden Regeln des Grundsicherungsgeldes ab. In der zwölfmonatigen Karenzzeit greift für Unterkunftskosten inzwischen grundsätzlich eine Grenze beim Anderthalbfachen der örtlichen Angemessenheitswerte. Im Einzelfall können höhere Kosten anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern anfallen. Heizkosten müssen weiterhin von Anfang an angemessen sein.

Ob diese Begrenzung die Wohnkostenlücke weiter vergrößert, lässt sich aus der Bundestagsantwort noch nicht ablesen. Fest steht aber schon jetzt: 2025 waren mehr Haushalte von einer Differenz betroffen, und der durchschnittlich nicht anerkannte Betrag lag höher als im Vorjahr.