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Bürgergeld: Jobcenter setzt falsche Mietobergrenze an – und muss korrigieren

Bielefeld hat die Mietgrenze für Alleinstehende zu niedrig angesetzt und einen Fehler im Gutachten eingeräumt. Rückwirkend ab August gelten nun 562 statt 520 Euro monatlich. Wer wegen der falschen Grenze einen Teil seiner Miete selbst tragen musste, kann seinen Bescheid überprüfen lassen.

Aus 520 Euro werden 562 Euro

Zum 1. August 2026 hatte Bielefeld seine Mietgrenzen an den neuen örtlichen Mietspiegel angepasst. Für einen Ein-Personen-Haushalt bedeutete das zunächst eine Erhöhung von 504 auf 520 Euro. Die Vorlage des Sozialamts vom 26. August führte diesen Betrag bereits als neuen Richtwert auf. Nach Angaben der Verwaltung waren die Werte zu diesem Zeitpunkt in die Richtlinien übernommen und wurden bei Neuanträgen berücksichtigt.

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Doch nach der Beratung im Sozial- und Gesundheitsausschuss am 15. September wurde die Berechnung für Alleinstehende noch einmal überprüft. Dabei zeigte sich ein Fehler im Gutachten, der eine weitere Anhebung nötig machte: In ihrer Korrektur vom 22. Oktober nennt die Stadt nun 562 Euro. Das sind 42 Euro mehr als zunächst angesetzt. Gegenüber den 504 Euro, die vor August galten, steigt die Grenze damit insgesamt um 58 Euro.

Die Mietgrenzen beruhen auf dem sogenannten schlüssigen Konzept der Stadt. Damit wird anhand des örtlichen Wohnungsmarkts ermittelt, welche Unterkunftskosten als angemessen gelten. Der Fehler steckte in der abschließenden Prüfung, ob zu den errechneten Grenzen genügend Wohnungen verfügbar sind. Dafür hatte das beauftragte Unternehmen IGES Mobility Wohnungsangebote aus Internet und Zeitungen von Juni 2025 bis Mai 2026 ausgewertet und der Zahl der SGB-II-Bedarfsgemeinschaften gegenübergestellt, deren Bruttokaltmieten über dem jeweiligen Richtwert liegen.

Reicht das Angebot rechnerisch nicht aus, wird die Grenze schrittweise angehoben. Dadurch fallen mehr angebotene Wohnungen unter den Richtwert, während weniger Bedarfsgemeinschaften mit ihrer bisherigen Miete darüber liegen. Für Ein-Personen-Haushalte war diese Berechnung fehlerhaft. Der überarbeitete Methodenbericht kommt nun auf die korrigierten 562 Euro.

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Heizkosten kommen gesondert hinzu

Das Jobcenter Arbeitplus Bielefeld führt die 562 Euro bereits in seiner aktuellen Mietkostentabelle für das Grundsicherungsgeld, das bisherige Bürgergeld. Der Betrag umfasst die Bruttokaltmiete, also die Grundmiete einschließlich der kalten Betriebskosten. Heizkosten werden gesondert geprüft, Haushaltsstrom gehört ebenfalls nicht zu dieser Summe.

Für eine Person legt die Tabelle eine Wohnfläche von 50 Quadratmetern zugrunde. Bei zwei Personen beträgt die Mietgrenze 677 Euro, bei drei Personen 751 Euro. Die jetzt vorgenommene Fehlerkorrektur um 42 Euro betrifft allerdings die Ein-Personen-Haushalte.

Ob dadurch mehr Geld für die Wohnung anerkannt wird, hängt davon ab, wie hoch die tatsächliche Miete ist und welchen Teil das Jobcenter bisher berücksichtigt hat. Denn nach § 22 Abs. 1 SGB II werden die tatsächlichen Unterkunftskosten anerkannt, soweit sie angemessen sind. Ist die volle Miete bereits berücksichtigt, entsteht aus dem höheren Richtwert kein zusätzlicher Pauschalbetrag.

Die Korrektur hilft somit denjenigen, bei denen wegen der zu niedrigen Mietgrenze eine Lücke geblieben ist. Auch oberhalb von 562 Euro kann eine Kostenübernahme infrage kommen, etwa wenn sich die Wohnkosten nicht auf zumutbare Weise senken lassen. Der Tabellenwert allein entscheidet daher nicht über jeden Anspruch.

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Bescheide ab August überprüfen lassen

Für bisher nicht vollständig anerkannte Unterkunftskosten sieht die Verwaltung eine rückwirkende Anwendung der höheren Werte ab dem 1. August 2026 vor. Sie nennt dafür Weiterbewilligungs- und Überprüfungsanträge. Betroffene Alleinstehende können deshalb anhand ihrer Bescheide für die Monate ab August prüfen, ob das Jobcenter eine niedrigere Bruttokaltmiete angesetzt hat, als sie tatsächlich zahlen, und ob dabei noch die alte Grenze verwendet wurde.

Ist ein Bescheid bereits bestandskräftig, lässt er sich mit einem Überprüfungsantrag erneut prüfen. Die rechtliche Grundlage bietet § 44 SGB X: Wurden Sozialleistungen wegen einer falschen Entscheidung zu Unrecht nicht gezahlt, ermöglicht die Vorschrift eine rückwirkende Korrektur. Wer im Antrag die betroffenen Bescheide und Monate nennt und auf die korrigierte Bielefelder Mietgrenze verweist, macht deutlich, welche Berechnung das Jobcenter überprüfen soll.

Eine automatische Nachzahlung an alle Betroffenen kündigt die Verwaltung in ihrer Vorlage dagegen nicht an. Die Linksfraktion fordert in ihrer Mitteilung vom 29. Oktober, die Unterkunftskosten rückwirkend neu zu berechnen, ohne dass dafür erst ein Antrag nötig ist.

Aus Sicht der Fraktion bleibt zudem ein Problem der Verfügbarkeitsprüfung bestehen: Menschen in der Grundsicherung im Alter und andere Wohnungssuchende mit geringem Einkommen würden beim abschließenden Angebotsabgleich nicht mitgezählt, obwohl sie um dieselben günstigen Wohnungen konkurrieren. Die Kritik richtet sich gegen diesen letzten Prüfschritt. Bei der vorherigen Ermittlung des Bedarfs an preisgünstigem Wohnraum bezieht das Gutachten auch andere Einkommensgruppen ein.

Über das Konzept berät der Sozial- und Gesundheitsausschuss am 3. November erneut. Für die Anwendung der korrigierten Mietgrenze müssen Betroffene diesen Termin jedoch nicht abwarten: Die Stadt hat die 562 Euro nach eigenen Angaben bereits mit Wirkung ab August in ihre Richtlinien übernommen.