Leistungseinstellung nach versäumten Meldeterminen - Sanktion und Bürgergeld Nachzahlung

  • Mir wurde Leistung von Bürgergeld ab 1. Januar 2024 entzogen wegen versäumten Meldeterminen. Ich hatte Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt.

    Ich habe mich dann am 12.02.2024 , nach Aufforderung des Jobcenters , persönlich bei meinen Berater gemeldet. Nach einem Gespräch wurde mir gesagt, dass die Leistungen ca 1800 Euro ab 01. 01.2024 rückwirkend wieder gezahlt werden. Also für Januar und Februar, da ja im Voraus bezahlt wird.

    Nach Nachfrage bei der Leistungsabteilung wurde mir aber gesagt, dass die Leistungen erst ab 12.02.2024 wieder gezahlt werden. Nach Nachfrage bei meiner Beraterin wurde mir das so bestätigt, weil es nochmal geprüft wurde.

    Mir war es trotz Belehrung aber nicht klar, dass die Leistungen dann doch entzogen und nicht mehr nachgezahlt werden können. Außerdem wurde die Zuzahlung für Unterkunft und Heizung für Januar und anteilig Februar auch gestrichen.

    Jetzt ist meine Frage , ist das rechtens die Leistungen incl. Zuzahlung für Unterkunft und Heizung nur bei Meldeversäumnissen, ganz zu entziehen?

    Wie sind die Meinungen dazu?

  • Ich habe gerade gar keine. Dazu müsste man den Bescheid mit der Begründung des Jobcenters lesen, wieso es für die anderthalb Monate nicht nachzahlen will. Denkbar wäre das, wenn du z. B. ungenehmigt ortsabwesend warst. Es ist also nicht gänzlich unmöglich.

  • So wie ich den Fall lese, handelt es sich nicht um eine Sanktion wegen Meldeversäumnisses sondern Aufhebung mangels Anspruchsgrundlage. Wie Tamar schon schreibt, ist dies bei einer Abwesenheit denkbar, zumal du geschrieben hast, dass es mehrere versäumte Meldetermine waren.

    Für die Monate, in denen du nicht erreichbar warst, ist der Bürgergeld Anspruch vollständig entfallen, daher würde es auch keine Nachzahlung geben.

    Aber um hier qualifizierter zu antworten, bräuchte man zumindest die Begründung des JC aus dem Bescheid. Ist gegen den Widerspruch bereits ein Widerspruchsbescheid ergangen?

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