Beiträge von Grace

    Hallo!

    Die von der Regierung angegebene Einsparung wird wohl kaum

    zutreffend sein. Der Gesetzestext:

    Es gab dazu auch von Prof. Dr. Stefan Sell lesenswerte

    Publikationen:

    Zahlen bitte! Sanktionen im Hartz IV- bzw. im Bürgergeld-System. Und potemkinsche „Einsparungen“ mit den geplanten Verschärfungen der Sanktionen im SGB II

    3. Januar 2024 von Stefan Sell

    Sanktionen „mit Augenmaß“. Das befürwortet eine Mehrheit in der Bevölkerung, so eine Studie

    1. Januar 2024 von Stefan Sell

    Sanktionen im SGB II: Es dürfen doch nur maximal 30 Prozent gekürzt werden, hat das Bundesverfassungsgericht gesagt. Hat es nicht

    31. Dezember 2023 von Stefan Sell

    Das am Rand an Informationen und zunächst abwarten, was

    tatsächlich passiert. Sozialgerichte haben im Zweifelsfall

    das letzte Wort.

    Gruß

    SGB II Folien - Grundlagenseminar von Harald Thomé

    Unter Einarbeitung der Rechtsänderungen zum Bürgergeld

    - Bürgergeld Stand 24.03.2024 NEU

    Thomé Newsletter 10/2024 vom 23.03.2024

    Hallo!

    Bisher nichts eingetragen im Gesetzblatt, aber es gibt einen Artikel.

    Spätestens seit der Ära von Kanzler Schröder wird über die Form der Existenzsicherung gestritten. Während die Debatte Ende der 90er Jahre von einem harten Populismus gegen ärmere Menschen mit Begriffen wie „Hängematte Sozialstaat“ geprägt war, setzte sich nach der „Agenda 2010“ der rot-grünen Bundesregierung Jahr für Jahr mehr die Erkenntnis durch, dass die sogenannten Hartz-Reformen mehr zu unsozialer Härte und weniger zu einer Reduzierung der Arbeitslosigkeit beigetragen hatten. Die SPD reagierte und änderte wiederum die Hartz-Gesetze in Richtung Bürgergeld.

    Umso verwunderlicher ist es, dass der Bundestag im Februar fast nebenher erneut die Möglichkeit einer Sanktionierung des Bürgergelds um 100 Prozent beschlossen hat. Schließlich hatte Rot-Grün die Möglichkeit der Komplett-Sanktionierung mit den Hartz-Gesetzen erst beschlossen, später hatte Rot-Grün-Gelb mit der Einführung des Bürgergelds diese zurückgenommen – um sie nun wieder einzuführen.

    Die neue Regelung unterscheidet sich zwar von den Hartz-Gesetzen, da unter anderem die Kosten von Unterkunft und Heizung von der Kürzung ausgenommen sind. Aber sie ermöglicht erneut die vollständige Streichung dessen, was ein Mensch darüber hinaus zum Leben braucht. .....................

    Gruß

    Hallo!


    Ein Bürgergeld-Antrag wirkt auf den Monatsersten zurück

    (§ 37 Abs. 2 S. 2 SGB II), indem er gestellt wurde.

    Kann aber beweisen, dass ich ihn gestellt habe

    Wann wurde der Bürgergeld-Antrag formlos gestellt? In welcher Form

    wurde er gestellt, schriftlich, mündlich oder fernmündlich?

    Jobcenter hat auf dem formlosen Antrag nicht reagiert

    Bitte beim Jobcenter nachfragen, ob der formlose Antrag dort auch

    angekommen ist.

    Gruß

    Hallo!

    teamlead , das "Gutachten" nennt man "schlüssiges Konzept",

    du hast es inzwischen vorliegen und wärst du bitte so freundlich

    und würdest die Fragen von Tamar beantworten, damit

    man dir helfen kann.

    Gab es eine Kostensenkungsaufforderung?

    Oder wurde die Miete bereits abgesenkt?

    Was ist zu teuer? KdU oder auch Heizkosten?

    Wieviel Euro?

    Wieviel Personen in der BG?

    Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten?

    Worum ging es im Widerspruchsverfahren? Ist der aktuell?

    Willst du Klage erheben oder bist du schon im Klageverfahren?

    Mit oder ohne Anwalt?

    Gruß

    SGB II Folien - Grundlagenseminar von Harald Thomé

    mit weitgehender Einarbeitung der Änderungen

    - Bürgergeld Stand 18. Februar 2024 NEU

    Hallo!

    Im beiliegenden Text heißt es, es würde sich um verdeckte Schenkungen handeln,

    Klartext, falls es sich tatsächlich um verdeckte Schenkungen

    handelt, die Kontoauszüge das auch nachweisen, wäre das

    Einkommen.

    da in den darlehensvereinbarungen nur festgehalten ist dass ich die Beträge zurück zahlen muss wenn ich wieder berufstätig bin.

    Das wurde aufgrund der schwammigen Vereinbarung nicht

    anerkannt, weil es sich nicht um keine korrekte Vereinbarung

    der Rückzahlung handelt. Die Schlussfolgerung des Jobcenters und

    Tamar schrieb es bereits:

    Dass es sich in Wirklichkeit nicht um Darlehen handelt, ist klar ersichtlich. Damit ist es nunmal Einkommen.


    Wenn man Einkommen als Darlehen "deklariert", weiß man,

    dass man etwas verschleiert. Das wäre Vorsatz und damit

    definitiv Betrug und keine bloße Ordnungswidrigkeit.


    Gruß

    Hallo!

    bekam ich nun eine erneute Aufforderung, alle Kontoauszüge des letzten Jahres einzureichen,

    Der Aufforderung nachkommen und die geforderten Kontoauszüge

    einreichen. Gehört nach § 60 Abs.1 SGB II - Angabe von Tatsachen

    zu den Mitwirkungspflichten.

    Nach § 66 Abs.1 SGB II - Folgen fehlender Mitwirkung wäre die vorübergehende Leistungseinstellung bis zur Nachholung der

    Mitwirkung.

    Gruß

    Hallo!

    Doch, nennt man "Digitale Teilhabe"

    Hatte der Paritätische Wohlfahrtsverband in einer Studie festgestellt.

    Studien erstellen lassen und fordern kann man viel! Bitte nicht

    verwechseln mit der Gesetzgebung, denn die ist eine Andere.

    Aufteilung nach EVS-Abteilungen des Regel-Bedarfs 2024

    Ist also im Regelsatz enthalten, Regelsatzstufe 1 - 563 Euro:

    Nachrichtenübermittlung 50,33 Euro

    darunter Datenverarbeitungsgeräte und Software 4,34 Euro

    Gruß

    Hallo!

    Kleinen Irrtum aufklären vorab:

    Nein ist es nicht. Der Vermittlungsvorrang ist abgeschafft, nicht jeder Job muss angenommen werden.

    Irrtum, die Verschärfungen sind durch!

    Da könntest du dir irgendeinen x-beliebigen Paragraphen raussuchen und sagen das Amt macht es auf dessen Grundlage, auch wenn es nichts damit zu tun hat und im Zweifel entscheidet ein Gericht darüber. Was ist das denn für eine Aussage??

    Eine Aussage von Tamar , die der Faktenlage entspricht.

    Nach der Schule gibt es eine Karenzzeit von 3 Monaten, dies dürfte dann auch für die Zeit nach dem Abschluss gelten.. wenn überhaupt.

    Auch falsch und man nennt es Orientierungsphase bis zu sechs Monate dauern kann. In dieser Zeit kann noch Unterhaltspflicht bestehen.

    Warum gibt es denn das Forum überhaupt, wenn eh alles vom Gericht entschieden wird. Es geht darum herauszufinden, ob sich der Aufwand eines Widerspruchs und Gerichtsverfahrens lohnt oder eben nicht.

    Ein Forum ist für die erste Einschätzung da. Eine Rechtsberatung

    ist nicht erlaubt. Im Sozialrecht ist es so, dass Sozialgerichte

    letztendlich entscheiden müssen.

    Gruß

    Düsseldorfer Tabelle 2024 - Leitlinien für den Unterhaltsbedarf

    Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“

    nach SGB II und SGB XII - Stand 2024

    Hallo!

    Zunächst, Ihnen ist schon klar, dass diese Information im

    Eingangsthema hätte stehen müssen. Es gibt nicht grundlos

    diesen Hinweis, dass Themen präzise einzustellen sind. Details

    können schon die Hilfestellung verändert.

    Investitionen jeglicher Art müssen vorab mit dem Jobcenter

    abgesprochen werden.

    Grundsätzlich gilt, dass Ausgaben nicht berücksichtigt werden, soweit sie ganz oder teilweise vermeidbar sind oder offensichtlich nicht den Lebensumständen während des Bezuges von Leistungen nach dem SGB II entsprechen, die Ausgaben also wirtschaftlich nicht angemessen sind. Nach den Vorschriften des SGB II sind Sie ganz allgemein verpflichtet,

    Ihre Hilfebedürftigkeit zu vermindern. Dazu haben Sie bei Ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit insbesondere auch die Möglichkeiten der Kostenvermeidung und -optimierung zu nutzen. Überteuerte oder Luxusartikel können nicht ungeprüft als Ausgabe berücksichtigt werden.

    Beispiel:

    Eine selbständig erwerbstätige Person benötigt einen PC lediglich für das Schreiben einfacher Angebote und Rechnungen. Ein Computer der Spitzenklasse ist hierfür nicht erforderlich, ein einfaches Modell zu einem günstigen Preis ist ausreichend.

    Habe ich einen Möglichkeit/Anspruch, einen neuen Rechner für

    Bewerbungsportale und digitales Jobcenter bei Jobcenter zu beantragen ?

    Keine Gewähr, dass der PC genehmigt wird. Sprechen Sie bitte

    mit dem Sachbearbeiter des Jobcenters. Es liegt in seinem

    Ermessen, ob in Ihrer Situation tatsächlich ein neuer PC notwendig

    ist.

    Gruß

    Hallo!

    Randbemerkung für den Benutzer! Falls Sie erneut ein Thema hier

    im Forum einstellen, beachten Sie bitte diesen Hinweis:

    Hinweis für unsere Benutzer zum Erstellen eines Themas - Anleitung im Forum Thema erstellen

    Wenn im Eingangsthema wichtige Informationen unterschlagen werden,

    ist eine korrekte Hilfestellung nicht möglich. Hier muss nicht ins Detail

    gegangen werden, denn der Benutzer weiß auch so, was er vergessen

    hat!

    Gruß

    Hallo!

    die Gaskosten halbieren sich, das ist echt viel Einsparung.

    Das ist doch was! Die Gaskosten jedes Jahr im Blick behalten

    und das Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung in Anspruch

    nehmen.

    Und wegen den Wasserkosten muss ich nochmal jemanden hinschicken um den Durchfluss der Duschbrause zu mindern, gibt da Aufsätze mit 70% Ersparnis

    Nicht nur an der Dusche, sondern an jedem Wasserhahn,

    Waschbecken Bad und Küche auch. Nicht vergessen!

    nein ich wohne dort nicht mit, ist ein Reihenhaus.

    Es ist in jedem Fall eine Kündigung bei Zahlungsrückständen

    möglich. Drohen Sie damit und lassen sich beraten.

    Rechtsberatung für Vermieter

    Gruß

    Hallo!

    Die NK fressen mich auf, und dann muss ich mich noch auslachen lassen

    Sollte es ein Zweifamilienhaus sein, indem Sie selber mit wohnen,

    haben Sie ein erleichtertes Kündigungsrecht.

    Nach § 573a BGB hat der Vermieter, der gemeinsam mit dem Mieter in einem Haus mit nicht mehr als 2 Wohnungen wohnt, das Recht eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnis auszusprechen, ohne dass es einer besonderen Begründung bedarf. Der Vermieter kann also jederzeit das Mietverhältnis beenden, es muss weder ein Zahlungsverzug noch ein Eigenbedarf oder ein sonstiger gesetzlicher Grund vorliegen. Wenn dem Vermieter danach ist, kann er kündigen. Der Mieter einer solchen Wohnung ist aus juristischer Sicht quasi schutzlos.

    Die einzige “Wohltat” die der Gesetzgeber dem Mieter zubilligt ist die verlängerte Kündigungsfrist gemäß § 573a Abs 1 Satz 2 BGB. Danach verlängert sich die Kündigungsfrist um 3 Monate.

    Nutzen Sie diese Möglichkeit! Es ist niemandem damit gedient,

    dass später eventuell alle das Dach über dem Kopf verlieren.

    Sie benötigen Mieter, die ihre Miete in entsprechender Höhe,

    jeden Monat pünktlich und komplett bezahlen. Kündigen Sie

    Ihren Mietern schriftlich mit entsprechender Frist.

    Bringen Sie in Erfahrung, ob Ihre Stadt über einen qualifizierten

    Mietspiegel verfügt und erhöhen vor einer Neuvermietung

    entsprechend die Miete.

    Bei uns steigen die Gaskosten jedes Jahr.

    Versuchen Sie den Gasanbieter zu wechseln, falls möglich. Bei der nächsten Preiserhöhung hätten Sie ein Sonderkündigungsrecht.

    Gruß

    Hallo!

    Eine Randbemerkung, weil etwas durcheinander geworfen wird.


    Ändert sich dadurch nicht auch der Bedarf und dementsprechend der Regelsatz?

    Das sind Regelsätze:

    Alleinstehende 563 Euro,

    für Paare je Partner 506 Euro.

    Für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im

    Haushalt der Eltern 451 Euro,

    für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 471 Euro.

    Kinder von 6 bis 13 Jahren 390 Euro

    Kinder unter 6 Jahren 357 Euro.

    Kosten der Unterkunft sind Miete, Betriebskosten und Heizung nach

    § 22 SGB II und jede Region hat andere Miethöhen.

    Gruß

    Hallo!

    Kann ich also ein Schreiben fertig machen, dass es wegen extrem hohen Wasserverbrauch,

    Nein!

    Wie von Tamar schon geschrieben wäre das eine einseitige

    Vertragsänderung:

    Eine einseitige Mietvertragsänderung ist eine Änderung des Mietvertrags, die ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners erfolgt. Eine einseitige Mietvertragsänderung ist grundsätzlich unzulässig,

    Das Jobcenter übernimmt die Nachzahlung nicht und die können/wollen das nicht zahlen und ich bleibe drauf sitzen

    Begründung?

    Gruß

    Hallo!

    Deshalb beenden wir hier auch das Thema! Rätselraten bringt nichts. Falls hier vom Themenersteller Erklärungen kommen, die verständlich sind, kann es im Thema weitergehen.

    Ansonsten sei dem Themenersteller empfohlen die Nebenkostenabrechnungen

    durch den Mieterbund prüfen zu lassen und vor Ort eventuell eine reale

    Sozialberatung aufzusuchen. Bei Vorliegen aller Unterlagen kann dort

    effektiver geholfen werden als hier im Forum.

    Gruß