Hallo!
Die von der Regierung angegebene Einsparung wird wohl kaum
zutreffend sein. Der Gesetzestext:
Alles anzeigenDas Zweite Buch Sozialgesetzbuch – Bürgergeld, Grundsicherung
für Arbeitsuchende – in der Fassung der Bekanntmachung vom
13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe zu § 16j wird wie folgt gefasst:
„§ 16j (weggefallen)“.
b) Folgende Angabe wird angefügt:
„§ 86 Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024“
2. In § 5 Absatz 5 wird die Angabe „16f bis 16k“ durch die Wörter
„16f bis 16i und 16k“ ersetzt.
3. § 16j wird aufgehoben.
4. Dem § 31a wird folgender Absatz 7 angefügt:
„(7) Abweichend von Absatz 4 Satz 1 entfällt der Leistungsanspruch
in Höhe des Regelbedarfes, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte, deren Bürgergeld wegen einer Pflichtverletzung nach § 31 Absatz 1
Satz 1 Nummer 2, Absatz 2 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 4 innerhalb des letzten Jahres gemindert war,
eine zumutbare Arbeit nicht aufnehmen. Die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme muss tatsächlich und unmittelbar
bestehen und willentlich verweigert werden. Absatz 1 Satz 6, die Absätze 2 und 3 sowie § 31 Absatz 1 Satz 2
finden Anwendung.“
5. § 31b wird wie folgt geändert:
a) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt:
„(3) In den Fällen des § 31a Absatz 7 wird die Minderung aufgehoben, wenn die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme nicht mehr besteht, spätestens aber mit dem Ablauf eines Zeitraums von zwei Monaten.
Absatz 1 Satz 1 und 3 sowie Absatz 2 Satz 2 sind entsprechend anzuwenden.“
b) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4.
6. In § 32 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „Absatz 1 und 3“ durch die Wörter „Absatz 1 und 4“ ersetzt.
7. Folgender § 86 wird angefügt:
„§ 86
Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
§ 31a Absatz 7 und § 31b Absatz 3 werden mit Ablauf des 27. März 2026 aufgehoben.“
Es gab dazu auch von Prof. Dr. Stefan Sell lesenswerte
Publikationen:
3. Januar 2024 von Stefan Sell
Sanktionen „mit Augenmaß“. Das befürwortet eine Mehrheit in der Bevölkerung, so eine Studie
1. Januar 2024 von Stefan Sell
31. Dezember 2023 von Stefan Sell
Das am Rand an Informationen und zunächst abwarten, was
tatsächlich passiert. Sozialgerichte haben im Zweifelsfall
das letzte Wort.
Gruß