Dann kann man schlecht abschätzen, ob das Jobcenter von Anfang an von einer Bedarfsgemeinschaft ausgeht. Stell einfach erstmal den Antrag.
Beiträge von Tamar
-
-
Was bedeutet "Freund"? Partner oder einfach nur eine WG?
-
Das Jobcenter fand die zukünftige Wohnung zu teuer, bzw. die Bruttokaltmiete war nicht angemessen für 2 Personen. Deshalb wurde die Zusicherung der Kostenübernahme abgelehnt.
Ändert doch nichts, wenn auch für 3 Personen die neue Miete zu teuer ist. Ihr könnt jederzeit umziehen, wenn es für den Umzug einen wichtigen Grund gibt. Die Schwangerschaft scheint ja nicht der Grund zu sein, denn dann hättet ihr das nicht vergessen.
Selbst zuzahlen geht immer. Aber eine Zusicherung gibt es nur bei wichtigem Grund für den Umzug und Angemessenheit. Und letzteres liegt nunmal nicht vor. Ihr müsst für euch selbst entscheiden, ob ihr das Risiko eingeht und dann eben zuzahlt, Kaution selbst aufbringt etc.
-
Wie das JC entscheiden wird, kann niemand sagen. Wie hoch ist denn die Differenz, die du notfalls selbst tragen müsstest?
-
Meines Wissens nach sind viele Wohngeldstellen deutschlandweit überlastet und Bearbeitungszeiten von 9 Monaten bis zu einem Jahr die Regel.
-
Wenn du nachweisen kannst, dass du dich tatsächlich um angemessenen Wohnraum bemüht hast und keinen finden konntest, hast du eine Chance. Und ein ärztliches Attest, dass derzeit ein Umzug nicht zumutbar ist, würde auch helfen.
-
Anfordern für zuhause? Nein. Du kannst einen Termin zur Akteneinsicht in der Wohngeldstelle vereinbaren.
-
Was das JC aus einer möglichen Unterhaltspflicht macht, keine Ahnung. Wahrscheinlich sogar gar nichts, da er als Bürgergeldempfänger als erwerbsfähig gilt und arbeiten müsste. Wer arbeiten kann, hat aber keinen Unterhaltsanspruch aufgrund der gesteigerten Erwerbsobliegenheit.
So, wie du das schilderst, weiß ich nicht, ob er dem Druck des JC überhaupt Stand halten könnte.
-
Daher leisten wir den Unterhalt eigentlich gerne.
Und wieso dann Bürgergeld? Dann bezahlt ihm doch die Wohnung bzw. kauft die Wohnung und tragt die Lasten, zahlt ihm ein Taschengeld und die KV/PV.
-
-
Das hat eigentlich nichts mit Bürgergeld zu tun und gehört in ein Schuldnerforum. Aber die Antwort ist recht einfach: das JC muss dir eine Bescheinigung nach § 903 ZPO ausstellen. Das ist der Nachweis, welche Beträge nicht pfändbar sind. Wurde daraus gepfändet, muss die Bank wieder auszahlen. Ob das nach einem Monat jedoch noch geht: keine Ahnung.
-
weiß ich Halt bescheid das ich nur reinschreiben muss ich bin da und da nicht da bitte einmal freigeben
Hä? Du kannst nicht einfach irgendwohin fahren. Das muss genehmigt werden. Darauf gibt es aber keinen Anspruch.
-
Nein, derzeit nicht.
-
Es gibt keine Urlaubstage, die einem zustehen. Es kann Ortsabwesenheit genehmigt werden, wenn es der Vermittlung nicht im Weg steht.
-
Habe ich Bürgergeld Anspruch auf Bürgergeld?
Keine Ahnung. Was hat denn deine Frau für ein Einkommen? Gibt es weiteres Vermögen?
Vor meiner Inanspruchnahme von ALG war ich 78 Wochen auf Krankengeld angewiesen, welches ausgelaufen ist, jedoch bin ich nach wie vor nicht genesen
Dann hast du aufgrund Nahtlosigkeit Alg bekommen. Dann hast du auch einen Antrag auf Reha/Rente bei der Rentenversicherung stellen müssen. Was ist damit?
Bekomme ich einen Zuschuss, zu den Nebenkosten, da ich mich zur Hälfte an den Nebenkosten (Wasser, Heizkosten, Strom) beteilige, aber aufgrund der Eigennutzung ja keinen Mietvertrag habe.
Es gibt kein "ich" beim Bürgergeld. Du bildest mit deiner Frau eine Bedarfsgemeinschaft. Nur, wenn ihr zusammen nicht genug Einkommen bzw. Vermögen habt, gibt es Bürgergeld.
Ab wann ist der Antrag zu stellen, damit das ALG I nicht als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet wird, sondern erst im Anschluss an das auslaufende ALG?
Wer soll dir das denn sagen können, wenn du nichts zum genauen Ende des Alg, zur Höhe des Alg, zum Einkommen der Frau, Vermögen etc. schreibst? Außerdem ist es doch egal. Wenn im letzten Monat des Alg1 das gesamte Einkommen zu hoch ist, dann gibt es eben für den einen Monat eine Ablehnung.
-
-
Der Widerspruchsbescheid ist garantiert nicht von deiner SB, sondern von einem SB der Rechtsbehelfsstelle. Nur der Aufhebungsbescheid, der im Übrigen während des Widerspruchsverfahrens erstellt wurde, ist von deiner SB und wurde erlassen, weil man zu den Unterhaltszahlungen des Vaters den fiktiven Lohn zurechnet, man hat also die ursprünglich angegriffene Entscheidung - hier zulässigerweise - verbösert.
Dass die mehrfach pro Monat erfolgten Zahlungen kein Darlehen sind, sehe ich genauso. Dass du jetzt mal 200 Euro zurück gezahlt hast, andererseits aber 750 Euro erhalten hast, ist doch das beste Beispiel für rechte Tasche, linke Tasche. Aber nicht für ein Darlehen.
Dir steht jetzt der Klageweg frei.
-
Nach Deiner Schilderung liegt das Problem darin, dass mehrere Ebenen im Jobcenter die Belege falsch interpretieren oder aus sonstigen Gründen von anderen Tatsachen ausgehen.
Gewagte Behauptung. Das "nach deiner Schilderung" mag es zwar abmildern, aber ich habe so meine Zweifel, dass die Schilderung überhaupt korrekt ist. Ein einmaliges Darlehen kann nämlich nichts mit 700 Euro Lohn zu tun haben. Und der Arbeitsvertrag für den Minijob mit "habe noch gar nicht gearbeitet" könnte einer auf Abruf sein, wo der Arbeitgeber u. U. auch zahlen muss, wenn er nicht abruft, weil er keine Stundenanzahl festgelegt hat usw.
Und ob du es glaubst oder nicht: in meinem JC gab es tatsächlich mal zwei Fälle, in denen die LEs abgestritten haben, zu arbeiten, obwohl das zwischenzeitlich sogar von den Arbeitgebern bestätigt wurde.
Es wäre daher sehr hilfreich, erstmal den Widerspruchsbescheid lesen zu können.
-
Ausbildung.Wir besitzen ein Zweifamilienhaus, wo wir (die Eltern) im Erdgeschoss und unsere Tochter in der ersten Etage wohnt.
Ist bei meiner Familie und meiner Schwiegermutter auch so. Trotzdem ist das u. U. kein Zweifamilienhaus.
Sind die Wohnungen komplett so getrennt, dass die Wohnungen einzeln vermietet werden können? Oder nur eine Haustür und dann gibt es halt Zimmer auf 2 Etagen? Hat sie eine eigene Küche? Wirtschaftet sie allein (Kochen, Waschen, Einkaufen)? Wovon hat sie bisher gelebt und warum kann die jetzt nicht mehr so wie bisher leben?
Einfach wird das nicht werden. Da sie krank ist, besteht sogar noch eine Unterhaltspflicht eurerseits, da sie nicht auf eine Erwerbsobliegenheit verwiesen werden kann.
Und Bürgergeld ist auch kein Zuckerschlecken. Da wird erwartet, dass sie arbeitet oder eine Ausbildung aufnimmt. Da sie anscheinend für ihre Erkrankung derzeit gar keine Nachweise hat, wenn sie nicht in Behandlung ist, wird sie wie eine gesunde Person behandelt werden.
Warum ist sie nicht in Behandlung? Habt ihr sie aufgegeben? Was soll so aus ihrem Leben werden?!
-
Das kann doch niemand hier beurteilen. Keiner kennt die Akte und was aus der hervor geht. Einen Anspruch auf einen anderen SB gibt es nicht. Und eine Beschwerde verschafft dir kein Geld.
Im Übrigen müssen ja inzwischen mindestens 2 Sachbearbeiter die Sache angeschaut haben, nämlich die in der Leistungsabteilung und dann noch jemand von der Widerspruchsstelle. Wenn sogar im Widerspruch, also ein höherrangiger Mitarbeiter das genauso sieht, dann ist das schon komisch.
Du kannst ja gern mal den Widerspruchsbescheid hochladen.
-
-
-
möchte mit dir irgendwie auch nicht mehr weiter schreiben
Musst du doch auch nicht. Weil, wie bereits geschrieben, diese Frage heute und morgen sinnlos ist.
Gleich in der ersten Antwort wurde dir mitgeteilt, dass das Bürgergeld erst zum 1.2. zur Verfügung stehen muss. Damit war deine Frage bereits hinreichend beantwortet.
-
Das hatte ich gestern im JC versucht, leider ohne Erfolg.
Was hast du versucht? Ein formeller Widerspruch wird im Normalfall nicht zwischen Tür und Angel bearbeitet.
Wenn er einen Ablehnungsbescheid erhalten hat, steht dort auch eine Rechtsbehelfsbelehrung drunter, nämlich, dass man innerhalb eines Monats Widerspruch erheben kann. Natürlich ist dann auch Widerspruch möglich. Falls deine Frage dahingeht, ob der Erfolg haben wird: das wäre Hellseherei. Dazu ist der Sachverhalt zu durcheinander. Identität am 20.1.25 zu spät, aber am 25.9.24 wurde schon was abgewiesen usw. Eingangs heißt es Ablehnung wegen fehlender Mitarbeit, jetzt wieder weil Identität zu spät. Das scheint ein großes Chaos zu sein.
Vielleicht wäre es für den Betroffenen besser, er wendet sich an eine Beratungsstelle oder einen Anwalt vor Ort.
Zur Sicherung der Ansprüche sollte grundsätzlich erstmal wieder ein neuer Antrag gestellt werden. Ob das JC für die Vergangenheit dann noch nachzahlen muss, kann man sich dann in Ruhe erstreiten.
-
Also dachtest du, Bürgergeld wird nach Lust und Laune ohne bestimmten Zahlungstermin ausgezahlt? Oder wie?
Und wenn du am 20.1., also vor anderthalb Wochen erfahren hast, dass die Zahlungssperre aus ist, dann ergibt dein
Wie soll das den jetzt noch gehen? Wenn dass Geld heute überwiesen wird
erst recht keinen Sinn.
Fakt ist: Du kannst frühestens Freitag fragen, ob bei allen anderen das Geld da ist.
-
-
Widerspruch natürlich.