Beiträge von Tamar

    Bist du denn irgendwo wegen deiner Probleme in Behandlung? Es geht sicherlich darum, abzuklären, ob du ggf. persönlich vom Ärztlichen Dienst der BA untersucht werden musst, weil es gar nichts Aktuelles zu deinen Erkrankungen gibt oder ob ein Gutachten nach Aktenlage möglich ist, weil du derzeit gut dokumentiert bis x Ärzten in Behandlung bist.

    Denn, wenn du nicht in Behandlung bist, sind deine Einschränkungen doch erstmal nur eine Eigendiagnose. Bzw.: wenn jemand ernsthaft erkrankt ist, dann sollte er doch auch irgendwo in Behandlung sein?

    Dein Whataboutism hilft da auch nicht weiter. Ja, es gibt Gesetze. Beim Jobcenter ist das Hauptgesetz das SGB II, flankiert von SGB I, SGB X und noch so ein paar anderen. Darum, wie andere Behörden oder Stellen ihre Gesetze umsetzen und Missbräuchen nachgehen, hat im Jobcenter niemanden zu interessieren. Wenn durch Zufluss eine Überzahlung entstanden ist, dann ist es Aufgabe des JC, zuviel gezahlte Leistungen zurückzufordern und eben nicht, zu überwachen, ob jemand bei Rot über die Ampel fährt oder anhält.

    Dann wird es schwierig. Das BSG hat mehrfach zu Darlehen unter Verwandten entschieden und hier hohe Anforderungen gesetzt, um Darlehen von verdeckten Schenkungen abzugrenzen. Allein schon die fehlende Schriftform und die damit verbundene fehlende Rückzahlungsvereinbarung ist problematisch. Auch würde ein normaler Miete nicht über einen solchen Zeitraum die Miete stunden, sondern kündigen und Räumungsklage erheben. Alles Indizien dafür, dass deine Mutter dich eben doch unterstützt, du also die Hilfe von Dritten erhältst.

    Nun, ich finde es gerecht, dass der Staat bzw. dessen Steuerzahler nur das an Unterstützung an Hilfebedürftige leisten, was sie zusätzlich zu dem, was sie bereits haben, benötigen. Bürgergeld ist keine unveränderliche Rente. Wenn jemand selbst Einkommen hat, dann kann er sich zum Teil eben selbst unterhalten und benötigt entsprechend weniger vom Staat. In Fällen wie deinen ist dann das zuviel gezahlte Bürgergeld nunmal zu erstatten. Das Zuflussprinzip ist eine unveränderliche Rechtsnorm und wenn es in einem Monat reguläre Zuflüsse aus 2 Einkommensquellen gibt, dann ist das eben so.

    Kündigung kam am 14.6.2024. Es besteht somit kein laufendes Beschäftigungsverhältnis.


    Es gibt auch in der Probezeit Kündigungsfristen. Zu wann war die Kündigung?


    LT Krankenkasse: Krankengeld über die Krankenkasse wird in den ersten 4 Wochen eines Arbeitsverhälnitsses


    Krankengeld gezahlt und zwar solange, wie die Krankschreibung dauert. Diese 4 Wochen-Regelung, ob Lohnfortzahlung oder gleich Krankengeld ist nur für den Beginn des Krankengeldbezuges wichtig, nicht für die Dauer.


    Vom Ex-Arbeitgeber bekommt er kein Krankengeld, da kein laufendes Arbeitsverhälntis besteht.


    Vom Arbeitgeber gäbe es überhaupt kein Krankengeld, sondern Lohnfortzahlung. Nochmal: hat jemand noch keine 4 Wochen gearbeitet, muss der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten, so dass sofort die Krankenkasse Krankengeld zahlen muss. Das hat aber nichts mit der Dauer der Zahlung zu tun. Der Anspruch besteht auch über das Ende der Beschäftigung hinaus.


    Bei wem können wir bzw. bei wem kann er Krankengeld beantragen ?


    Bei seiner Krankenkasse natürlich.

    Ist eigentlich der gleiche ärztliche Dienst für die Agentur für Arbeit und Jobcenter zuständig oder sind das zwei verschiedene ärztliche Dienste?


    Das kann derselbe sein, muss aber nicht.


    Gibt es die Möglichkeit, dass mein Arzt die AU-Bescheinigung elektronisch (eAU) an das Jobcenter schickt? Bzw. das Jobcenter sich die holt?


    Nein.


    Fall nein, kann man die über das Onlineportal / Internetseite hochladen und verschicken?


    Den normalen Krankenschein? Ja, das geht.


    Muss man sich auch immer mündlich oder schriftlich zusätzlich krankmelden?


    Nein. Wenn man aber gerade zufällig einen Termin hat, wäre es schon sinnvoll.


    Nach 6 Wochen Krankschreibung zahlt einfach das Jobcenter weiter ganz normal Bürgergeld? Krankengeld gibt es dann nicht mehr?


    Genau.

    In diesem Monat bin ich von minijob auf 15h Job umgestiegen. Heißt ich habe am 15. mein minijobgehalt von 514€ bekommen und am 28. mein Teilzeitgehalt von 732€.


    Was heißt das? Deine Arbeitsstunden wurden erhöht oder hast du den Job gewechselt? Wann war die vertraglichen Fälligkeiten der Lohnzahlungen? Beides im Februar? Dann wird das tatsächlich wie ein Job gerechnet. Den Freibetrag gibt es auf Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Und nicht auf Arbeitsverträge. Ansonsten könnte jemand 12 Verträge a 100 Euro haben und hätte dann nach deiner Denke 12 x 100 Euro Freibetrag, also komplette 1200 Euro Lohn anrechnungsfrei. So funktioniert das nicht.


    Und der Rest von Überstunden die ich komplett zurück zahlen muss. Die wurden zu 100% angerechnet.


    Auch das ist Einkommen im Monat des Zuflusses. Vollkommen korrekt.

    Der Gesetzestext stellt auf das Wort "bezieht" ab, also muss Altersrente tatsächlich bezogen werden, so dass eigentlich im November noch Bürgergeld kommen sollte. So auch die fachlichen Weisungen der BA zu § 7 SGB II, Randziffer 7.124:


    Nach meinem Verständnis bin ich kein Teil der Bedarfsgemeinschaft da ich meinen Lebensunterhalt bisher und auch weiterhin aus eigenen Mitteln erwirtschaften kann und zu keiner Auskunft verpflichtet bin.

    Du bist erstmal als U25jähriger grundsätzlich Teil der BG. Erst nach Feststellung des Jobcenters, dass du selbst ausreichend Einkommen hast, bistg du mangels Hilfebedürftigkeit kein Teil der BG. Um das festzustellen, benötigt das JC nunmal diese Unterlagen. Der Freibetrag für U25jährige in Ausbildung beträgt übrigens derzeit 520 Euro, wenn du also bei 1000 Euro brutto ein Netto von knapp 800 Euro haben solltest, werden gerade mal 280 Euro Einkommen angerechnet. Das deckt noch nichtmal den Regelsatz, so dass du sehr wohl Aufstocker werden könntest.


    Du kannst natürlich auch auf Leistungen nach dem SGB II verzichten. Das führt aber dazu, dass ohne weitere Prüfung, ob du das Kindergeld für den eigenen Lebensunterhalt benötigst, dieses in voller Höhe bei deiner Mutter als Einkommen angerechnet wird.

    ich habe einen Weiterbewilligungsantrag gestellt, und darauf hin einen Bescheid erhalten, mit dem die Heiz-/WW-Kosten nicht in der Höhe gedeckt werden, wie sie von meinem Vermieter gefordert werden.


    Sind die Kosten bereits abgesenkt oder handelt es sich erst um das Kostensenkungsverfahren. Wenn schon abgesenkt: gab es vorher eine Kostensenkungsaufforderung?


    Mit diesem Bescheid würden mir jeden Monat 112 € für Heiz-/WW-Kosten fehlen, mein Vermieter würde mir kündigen und ich wäre obdachlos.

    Dafür gibt es normalerweise das Kostensenkungsverfahren, mit dem für 6 Monate auch unangemessene Kosten weiterhin berücksichtigt werden, damit man Vorkehrungen treffen kann, die Kosten zu senken, sei es durch Umzug, Untervermietung, Verhandlung mit dem Vermieter etc. Allein "ich werde obdachlos" reicht sicherlich nicht. Wenn das so einfach wäre, wäre die Regelung, dass nur angemessene Kosten zu berücksichtigen sind, ein totgeborenes Kind und jeder könnte eine Miete jenseits von gut und böse haben.


    Von meinem Vermieter habe ich ein Schreiben, aus dem hervorgeht, dass die Wohnungsgesellschaft von meinem Vermieter einen Betrag X € für Heiz-/WW-Kosten fordert, der nur 1:1 an mich weitergegeben wird. Es ist meinem Vermieter nicht möglich, weniger für Miete und Nebenkosten zu verlangen.

    Möglich ist das immer. Wenn du Uli Hoeneß mit x Millonen auf dem Konto als Vermieter hättest, könnte der dich theoretisch auch kostenlos wohnen lassen. Das Verhältnis zwischen dir und deinem Vermieter wird niemanden interessieren.


    Für mich sieht es so aus, dass auch in meiner Gegend kein erheblicher Wohnungsleerstand besteht, zu dem man ziehen könnte.

    Das wird hier niemand beurteilen können, da keiner weiß, wo deine Gegend ist. Wenn du das aber vortragen willst, musst du es auch beweisen. Allein ein bloßes Lippenbekenntnis reicht da nicht.


    An allen Heizkörpern der Wohnung, sind seit Januar 2024 sparsame Thermostate angebracht. Derzeit kann ich nur schätzen, dass sie die tatsächlichen Heizkosten reduzieren

    Mir ist nicht klar, was Thermostate an Heizkörpern damit zu tun haben. Wenn ich mein Thermostat auf 5 stelle, knallt es mehr als auf "Stern". Da kommt es nicht darauf an, ob das Thermostat nun von Heimeier oder Fa. XYZ ist.