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Studie: 437 Euro fehlen im Bürgergeld-Regelsatz – jeden Monat

563 Euro Bürgergeld stehen Alleinstehenden 2026 monatlich für ihren Lebensunterhalt zu. Eine neue Studie kommt auf einen Bedarf von knapp 1.000 Euro. Die Differenz beträgt 436,70 Euro im Monat. Hinter der Zahl steht eine andere Berechnung dessen, was Menschen neben Essen und Strom für ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Teilhabe brauchen.

Warenkorb statt Ausgabenstatistik

Der Autor Lutz Hausstein hat für seine Studie „Was der Mensch braucht 2026“ einen Warenkorb für einen gesunden, alleinlebenden Erwachsenen zusammengestellt. Er legt fest, welche Güter und Tätigkeiten dazugehören, wie oft sie benötigt werden und was sie kosten. Die Preise erhob er nach eigenen Angaben zwischen Mai und August 2026. Damit setzt er bei konkreten Einkäufen und Ausgaben an, nicht beim Durchschnittsverbrauch anderer Haushalte.

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Am Ende stehen 999,70 Euro monatlich. Davon entfallen 399,82 Euro auf Lebensmittel und Genussmittel, 136,34 Euro auf Hygiene, Reinigung und Gesundheit sowie 227,82 Euro auf Bildung, Kommunikation, Freizeit und Mobilität. Weitere Posten umfassen Kleidung, Einrichtung, Geräte und sonstige Ausgaben. Miete und Heizung sind in den 999,70 Euro nicht enthalten. Sie werden beim Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) gesondert berücksichtigt.

Beim gesetzlichen Bürgergeld-Regelsatz läuft die Rechnung umgekehrt. Grundlage sind die Ausgaben der einkommensschwächsten 15 Prozent der Einpersonenhaushalte aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018, wobei bestimmte Haushalte im Leistungsbezug vorab ausgeschlossen werden. Diese Grenze gilt seit 2011. Welche der erfassten Ausgaben zum Regelbedarf zählen, entscheidet der Gesetzgeber. Die so ermittelte Summe wird danach fortgeschrieben, die einzelnen Posten aber nicht jedes Jahr zu aktuellen Einkaufspreisen neu berechnet.

Hier setzt Haussteins Kritik an: Die Statistik zeigt, wofür Haushalte mit wenig Geld tatsächlich bezahlen. Sie zeigt nicht, worauf diese Haushalte verzichten, weil das Geld dafür fehlt. Das Bundesverfassungsgericht hielt die Statistikmethode 2014 grundsätzlich für geeignet, bezeichnete die Regelsätze aber nur als derzeit noch verfassungsgemäß. Unterdeckungen müssen laut Beschluss ausgeglichen, angespart oder durch zusätzliche Leistungen gedeckt werden können.

Wo die Rechnungen auseinandergehen

Der größte Unterschied zeigt sich beim Essen. Im aktuellen Regelsatz sind für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke rund 195 Euro im Monat angesetzt. Hausstein kalkuliert für Lebensmittel ohne Genussmittel 327,47 Euro – gut 132 Euro mehr. Seine Zahl beruht auf Mengen und Preisen aus dem Sommer 2026, der Betrag im Regelsatz geht auf die Verbrauchsausgaben einkommensschwacher Haushalte aus dem Jahr 2018 zurück.

Für Mobilität kalkuliert Hausstein 71,89 Euro im Monat: 63 Euro für das Deutschlandticket sowie 8,89 Euro für ein Fahrrad und dessen Reparatur. Im Regelsatz sind für Verkehr insgesamt 50,50 Euro berücksichtigt – 21,39 Euro weniger. Beim Haushaltsstrom liegen die Ansätze dagegen dicht beieinander: Die Studie rechnet mit 45 Euro im Monat bei 1.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch, im Regelsatz sind 45,72 Euro berücksichtigt. Hinzu kommen in Haussteins Warenkorb ein Telefon- und Internetanschluss, ein digitales Zeitungsabo für 39,90 Euro, ein Sportvereinsbeitrag von 15 Euro und ein monatlicher Restaurantbesuch für 30 Euro.

Auch Alkohol und Zigaretten sind berücksichtigt. Die vier Positionen Bier, Wein, Spirituosen und Zigaretten summieren sich auf 72,35 Euro monatlich. Die Differenz von 436,70 Euro ist deshalb keine gemessene Ausgabenlücke, die für jeden Leistungsempfänger gleichermaßen entsteht. Wer einzelne Bestandteile des Warenkorbs anders bewertet, kommt zu einem anderen Ergebnis. Hausstein legt seine Annahmen offen und räumt ein, dass die Auswahl trotz Gegenprüfung von subjektiven Entscheidungen geprägt ist.

Was in der engeren Rechnung bleibt

Hausstein bildet aus seinem Warenkorb noch eine engere Summe von 659,02 Euro. Sie liegt 96,02 Euro über dem gesamten gesetzlichen Regelsatz. Enthalten sind 327,47 Euro für Lebensmittel ohne Genussmittel sowie die vollen 136,34 Euro für Hygiene, Reinigung und Gesundheit. Dazu zählt er laufende Ausgaben, die er wegen bestehender Verträge nicht kurzfristig für vermeidbar hält.

Darunter sind auch das digitale Zeitungsabo für 39,90 Euro, der Sportvereinsbeitrag von 15 Euro und Kabelfernsehen für 14,99 Euro. Die 659,02 Euro stehen also nicht allein für Essen und andere körperliche Grundbedürfnisse. Hausstein berücksichtigt hier auch Verträge, bei denen ein sofortiger Verzicht nach seiner Bewertung nicht möglich ist.

Ob jede Position und jeder Preis überzeugt, bleibt diskutierbar. Nachprüfen lässt sich die Rechnung aber Posten für Posten. Eine amtliche Feststellung, dass jedem Alleinstehenden 436,70 Euro fehlen, ist sie damit noch nicht. Sie beantwortet eine andere Frage: Was kostet ein Leben mit Mindestteilhabe, wenn man Warenkorb und Preise so ansetzt wie Hausstein?