Heirat - Getrennte Wohnungen und Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo, ich möchte meinen langjährigen Lebensgefärten heiraten. Dieser wohnt 300km weiter weg, zusammenziehen war uns wegen seines Jobs nicht möglich. Er hat dort eine Wohnung, ich möchte meine allerdings (noch) nicht aufgeben und endgültig zu ihm ziehen, da meine Mutter (Ü80) noch hier im Ort wohnt und ich mich sonst nicht um sie kümmern kann.

    Würden wir denn als Bedarfsgemeinschaft trotz Entfernung und getrennter Wohnungen zählen? Wenn ja, wird vom Einkommen meines Partners alles mit eingerechnet oder bleiben ihm irgendwelche Freibeträge?

  • Ich habe mich hier auch noch intern mit Tamar ausgetauscht. Als Freibetrag für Einkommen käme hier noch die Wohnung deines Zukünftigen in Betracht. Da es eine doppelte Haushaltsführung wäre und sich offensichtlich wegen deiner Mutter nicht vermeiden lässt, dass ihr zwei getrennte Wohnungen habt, könnte man die Kosten für die Wohnung deines Mannes von seinem Einkommen als Werbungskosten in Abzug bringen, was die Einkommensanrechnung beim Bürgergeld deutlich reduzieren würde.

  • Ich hatte vergessen zu erwähnen, daß ich hier auch einen Minijob habe, den ich nicht aufgeben möchte. Das kommt auch noch dazu. Vielen Dank für eure Antworten!

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