Bürgergeld Aufstockung - Bedarfsgemeinschaft auf Probe

  • Hallo

    ich bin 35 Jahre und habe vor 2 Jahren eine Frau kennengelernt mit 2 Kindern. Wir möchten gerne zusammenziehen. Ich verdiene 2000€ Netto. Wir möchten gerne ein Jahr auf probe machen um zu sehen ob das klappt. Ab und zu hat sie bei mir übernachtet aber jetzt permanent sind wir uns eben nicht sicher. Die Kinder sind nicht von mir. Sie geht Teilzeit arbeiten und bekommt den Rest mit Bürgergeld aufgestockt.

    Ist es in so einem Fall möglich ein Jahr auf Probe zu machen?

    Und wie beantrage ich sowas in Freiform oder gibt es dazu ein Formular?

  • Ist es in so einem Fall möglich ein Jahr auf Probe zu machen?

    Es gibt kein Jahr auf Probe. Es gibt nur eine Beweislastumkehr zur Frage, ob bereits eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt oder nicht. Im ersten Jahr hat das JC die Beweislast, danach ihr. Was das JC für Beweise für eine BG hat, weiß hier niemand, deshalb kann man nicht seriös sagen, wie das JC entscheiden wird.


    Und wie beantrage ich sowas in Freiform oder gibt es dazu ein Formular?

    Du? Gar nicht. Du willst ja kein Bürgergeld und stehst angeblich nicht für sie und ihre Kinder ein. Allein dein Antrag würde das Gegenteil beweisen, nämlich, dass du Dinge gemeinsam mit ihr regelst bzw. für sie.

  • Du? Gar nicht. Du willst ja kein Bürgergeld und stehst angeblich nicht für sie und ihre Kinder ein. Allein dein Antrag würde das Gegenteil beweisen, nämlich, dass du Dinge gemeinsam mit ihr regelst bzw. für sie.

    Ok ich dachte das man sowas gemeinsam beantragen muss. Schließlich möchte das JC von mir wissen was ich verdiene oder nicht? Die Änderung in Ihrem Leben bin ja ich bzw. der Faktor der für Weiterbewilligung ja oder Nein steht.

    Das Zusammenziehen auf Probe wäre mit getrennten Wirtschaftlichen Verhältnissen. Sprich ich würde meine Lebensmittel selber einkaufen. Ebenfalls würde ich mein aktuelles Mietverhältnis bestehen bleiben. Falls es eben nicht klappen sollte.

    Ich komme für die Kinder auch nicht auf, sonst würde ich sowas nicht auf Probe wollen wenn meinerseits schon die Entscheidung getroffen wurde.

    Es gibt kein Jahr auf Probe. Es gibt nur eine Beweislastumkehr zur Frage, ob bereits eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt oder nicht. Im ersten Jahr hat das JC die Beweislast, danach ihr. Was das JC für Beweise für eine BG hat, weiß hier niemand, deshalb kann man nicht seriös sagen, wie das JC entscheiden wird

    Wozu gibt es dann den §7 Abs 3?

    Heißt also im Umkehrschluss wenn das JC vermutet das meine Partnerin einen Wirtschaftlichen Vorteil durch ein Zusammenziehen hat, wird der Antrag dazu abgelehnt. Die Zahlen dann lieber weiter und wir leben in getrennten Haushalten oder das JC hofft, dass ich dort einziehe und einfach so für alle Kosten inkl. der Kinder aufkomme.

    Ich meine für das JC wäre es ja ebenfalls von Vorteil wenn sowas erstmal auf Probe stattfindet, sollte es am Ende passen wäre ich bereit für alle Kosten von Kinder und Partnerin und was noch dazugehört aufzukommen. Somit wären für das JC ab da keine weiteren Kosten mehr.

    Ich wäre auch bereit das als eine WG laufen zu lassen und einen Teil der Miete zu übernehmen.

    Was man hier nicht vergessen darf ich habe keine eigenen Kinder. Das ist auch für mich absolutes Neuland.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Allgemeine Anmerkung zum Thema! Eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe

    sieht das Gesetz nicht vor und eine Wohngemeinschaft ebenfalls nicht.

    Das Zusammenziehen müsste per Veränderungsmitteilung dem Jobcenter gemeldet

    werden und Sie müssen sich beim Einwohnermeldeamt innerhalb von 14 Tagen

    ummelden.

    einen Teil der Miete zu übernehmen.

    Das müssten Sie sowieso, weil das Jobcenter die Kosten der Unterkunft

    um Ihren Anteil kürzen wird, da Sie erwerbstätig sind. Man wird auch Ihr

    Einkommen prüfen. Dazu müssen Unterlagen eingereicht werden.

    Gruß

  • Ok ich dachte das man sowas gemeinsam beantragen muss.

    Äh, nein. Nur, wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet.


    Sprich ich würde meine Lebensmittel selber einkaufen.

    Also für sie und Kind Nudeln mit Tomatensoße und für dich Rumpsteak? Küche darf sie von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr benutzen und du von 11.30 bis 12.30 Uhr. Wäsche wird nicht gemeinsam gewaschen, ihr geht nicht zusammen aus, trefft keine gemeinsamen Freunde, du passt nicht auf die Kinder auf usw.

    Wozu gibt es dann den §7 Abs 3?

    Wegen der Beweislastumkehr, wie ich bereits erläutert habe.

    dass ich dort einziehe und einfach so für alle Kosten inkl. der Kinder aufkomme.

    Das ist in einer Partnerschaft tatsächlich so, dass man füreinander einsteht. Selbst, wenn es da Kinder gibt, die nicht von einem abstammen. Wurde sogar vor vielen Jahren als Serie verfilmt: "Ich heirate eine Familie". Das war ein Straßenfeger damals.

    Ich wäre auch bereit das als eine WG laufen zu lassen und einen Teil der Miete zu übernehmen.

    Als "WG". Jetzt gehen wir langsam in Richtung Betrug.

    Was man hier nicht vergessen darf ich habe keine eigenen Kinder.

    Dann überlege, ob die Liebe stark genug ist.

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