Bedarfsgemeinschaft bei Zusammenzug

  • Liebes Forum,

    ich hätte folgende Frage:

    Ich (Ü25, kein weiteres Einkommen) beziehe Bürgergeld und wohne allein. Ich möchte von Stadt X nach Stadt Y umziehen, und zwar mit meiner Freundin (wohnt schon in Stadt Y) zusammen ziehen. Sie ist berufstätig und verdient ca. 1.900€ Netto. Den Mietvertrag wollen wir zum 15.7.23 gemeinsam unterzeichnen. Und: wir haben Stand jetzt kein Kind, aber erwarten ein Kind, Geburtstermin ist Mitte Oktober '23.

    Wenn ich die Zahlen in verschiedene Rechner eingebe, steht mir in dieser Bedarfsgemeinschaft gar kein Geld mehr zu. Ich hatte nun von einer "Bedarfsgemeinschaft auf Probe im 1. Jahr des Zusammenlebens" gelesen, was wohl bedeutet, dass mir im 1. Jahr des Zusammenlebens in einer neuen Bedarfsgemeinschaft noch die volle Leistung zustünde. Ist das wirklich so? Und vor allem: würde das auch dann gelten, wenn aktuell Nachwuchs auf dem Weg ist?

    Vielen Dank für eure Mühe und Antworten! :S

  • was wohl bedeutet, dass mir im 1. Jahr des Zusammenlebens in einer neuen Bedarfsgemeinschaft noch die volle Leistung zustünde.

    Es gibt kein "zustehen". Es ist nur so, dass das JC im ersten Jahr den Beweis antreten muss, dass ihr eine BG seid. Ab dem zweiten Jahr müsst ihr beweisen, dass ihr keine seit.

    Das gemeinsame Kind ist ein eindeutiges Indiz für eine Bedarfsgemeinschaft, so dass ihr auch im ersten Jahr kein Glück haben werdet. Im Übrigen bist du ihr sogar nach bürgerlichem Recht bereits vor der Geburt zu Unterhalt verpflichtet.

  • Ich denke aber mal, dass ihr nach der Geburt einen Anspruch auf Bürgergeld habt. Deine Freundin bekommt dann Elterngeld, was ja geringer als ihr Einkommen ist und ihr seid zu dritt. Allerdings wird man dann von dir verlangen, dass du dich verstärkt um Arbeit bemühst, um euch selbst zu unterhalten.

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