Bürgergeld Anspruch - Bei Eltern lebend und Haushaltgemeinschaft

  • Hallo, ich hätte mal eine frage mein leben ist schon längere Zeit schwierig ich habe keinerlei einkommen und wohne noch zuhause

    Ich hatte bereits einen Antrag auf damals noch "Arbeitslosengeld" gestellt nur wurde dieser abgelehnt

    ich habe nun gelesen das man mit 25 als "eigenständiger" haushalt gilt und nicht mehr zu seinen Eltern gehört meint ihr die Chancen stehen damit besser?

    ich muss dazu sagen mein Elternhaus verdient über dem exitensminimum falls das was aus macht, außerdem muss ich kein essen etc bezahlen.

    Könnte mir jemand mit ein wenig ahnung in dem Thema weiterhelfen, habe bereits einen neuen antrag ausgefüllt und werde ihn im Januar losschicken

    Lg.

  • Wenn sie wirklich sehr gut verdienen und dich bisher unterstützt haben und es auch weiterhin machen: eher nein.

    Warum ist Arbeit keine Option? Wenn du dafür zu krank sein solltest, wären deine Eltern sowieso unterhaltspflichtig. Und ein anderer Grund, nicht zu arbeiten fällt mir in dem Alter nicht ein.

  • Also zu der ersten Frage, meine Mutter Verdient durchschnittlich würde ich behaupten vielleicht leicht drunter mein Vater wohnt nicht bei uns

    Ich Lebe mit meiner Mutter und Großeltern zusammen Opa+Oma Rente meine mutter Arbeitet ihr neuer "mann" verdient überdurschnittlich nur weiß ich nicht ob das einfluss hat da ich mit ihm ja nicht verwand bin achso was es noch zu erwähnen gibt ich zahle die Krankenkasse nicht selber

    zur 2. Frage Ich würde nicht behaupten das ich Krank bin nur habe ich wenige möglichkeiten da ich leider keinen Guten Abschluss habe und meist nur Knochenjobs oder Handwerkliches machen kann an dem ich überhaupt kein Interesse habe da ich für das Geld nicht meinen Körper und Seele kaputt machen möchte alles was mit Handwerk viel mit schweren sachen rumtragen und viel Sozial Kontakt involviert würde ich meiden

  • Es werden alle Haushaltsmitglieder betrachtet, also auch der Stiefvater. Und du wirst nunmal nachweislich unterstützt.

    an dem ich überhaupt kein Interesse habe da ich für das Geld nicht meinen Körper und Seele kaputt machen möchte alles was mit Handwerk viel mit schweren sachen rumtragen

    Also sollen lieber andere sich kaputt rackern, um die Steuern aufzubringen, damit es dir gut geht? So wird das nicht funktionieren. Kaum zu glauben, dass deine Eltern da tatenlos zusehen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Was gibt es an dieser Aussage misszuverstehen?

    da ich für das Geld nicht meinen Körper und Seele kaputt machen möchte alles was mit Handwerk viel mit schweren sachen rumtragen

    Bürgergeld bekommt jeder erwerbsfähige Leistungsberechtigte.

    Über Rechte und Pflichten Informationen:

    Merkblatt Bügergeld

    Hier noch der Hinweis auf Fordern im SGB II:

    1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere einen Kooperationsplan abschließen. Im Rahmen der vorrangigen Selbsthilfe und Eigenverantwortung sollen erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen eigene Potenziale nutzen und Leistungen anderer Träger in Anspruch nehmen.

    (2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.

    Dann noch Hinweis auf Zumutbarkeit:

    (1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass 1. sie zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist,

    Da hier nach eigener Aussage keine Erkrankung besteht

    ist eigentlich mit den Hinweisen alles geschrieben. Tamar

    sei der ordnunghalber auch abschließend noch erwähnt:

    Es werden alle Haushaltsmitglieder betrachtet, also auch der Stiefvater. Und du wirst nunmal nachweislich unterstützt.

    Ob jetzt ein Anspruch auf Bürgergeld besteht, oder auch

    nicht, entscheidet das Jobcenter nach Vorlegen aller

    notwendigen Unterlagen und einer Bedürftigkeitsprüfung.

    Gruß

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