Studium - Bürgergeld Ablehnungsbescheid und Fragen Rückforderung

  • Hallo alle zusammen,

    ich versuche mich kurz zu fassen um niemanden zu überfordern.

    ich studierte von circa 10 Jahren an einer Uni und beendete ohne Abschluss. Ich erhielt 3 Jahre Bafög (Regelstudienzeit) und hatte dementsprechend keinen Bafög Anspruch mehr.

    Juni 2022 meldete ich mich beim Jobcenter. 2 Monate später in der Leistungsabteilung wurde besprochen "wie man mich wieder Jobfähig" kriegt.

    Ich sagte dass eine Beendigung des Studiums eigentlich der kürzeste und beste Weg wäre und sie sagte das halte sie auch für eine gute Idee.

    Ich habe sie gefragt wie es dann aber mit Hartz4/Bürgergeld aussieht. Sie sagte nur dass jeder Mensch der hilfsbedürftig ist einen Anspruch hat und das seie bei mir gegeben. Ich habe circa 5 mal nachgehakt weil ich noch nie gehört habe dass man als Student Anspruch haben kann. Sie sagte immer wieder nur "jeder der Hilfsbedürftig ist hat einen Anspruch". Und dass ich egal um Teilzeit oder Vollzeit Studium, egal welche Uni immer einen Anspruch habe. Ich solle mich darum kümmern. Als zukünftiger Elektrotechnik Student solle ich damit rechnen dass Jobangebote als Elektriker kommen. Diese muss ich aber nicht annehmen. In der Eingliederungsvereinbarung stand nur unter "Ziele": Aufnahme einer Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt ...... oder kurzfristige Beschäftigung bis zum Wiederbeginn des Studiums" was ich dann am 11.22 gestartet habe. Einige Monate später hatte ich einen Termin um über die aktuelle berufliche Situation zu sprechen. Da sie an dem Tag krank war rufte mich eine Vertretung an. Dieser war schon sehr verwundert darüber dass ein Studium mit mir vereinbart wurde. Wieder einige Monate später hatte ich erneut einen Termin bei der Sachbearbeiterin. Diese schien dieses mal gemerkt zu haben dass ihre Informationen wohl nicht ganz richtig seien. Sie fragte erst mals nach Bafögbescheiden und ob ich in einem Vollzeit oder Teilzeit Studium bin. Ich solle damit rechnen dass Post kommt. Einige Tage später wurden alle Leistungen eingestellt. Gefordert wurde ein Bafög bescheid, Immatrikulationsbescheinigung etc.

    Dieser habe ich eingereicht. Heute habe ich telefoniert und mir wurde gesagt dass anscheinend ein Ablehnungsbescheid unterwegs ist. Da ich damals volle Ausbildungsförderung bekommen hatte im Bafög habe ich kein Anrecht auf Bürdergeld. Ich solle trotzdem eine Immatrikulationsbescheinigung noch mal senden aus der hervorgeht seit wann ich genau immatrikuliert bin. Ich habe die Frau am Telefon gefragt wieso die das wissen wollen und ob es sein kann dass die das wissen wollen um eine Rückzahlung aller Leistungen zu fordern und sie sagte ja klingt danach.

    Ich bin echt in einer schlechten Lage. Dabei habe ich seit Tag 1 alle offen und ehrlich kommuniziert. Dieser ganze Stress ist nur aufgrund einer Fehlinformation der Sachbearbeiterin entstanden.

    Ich habe nun Donnerstag einen Termin beim Amtsgericht um Beratungshilfe bei einem Anwalt anzufordern. Da ich jedoch sehr gestresst und nervös bin dachte ich ich tausche mich in einem Forum über die aktuelle Situation. Vielleicht hat jemand einen ratschlag. Zumal das Thema Bürgergeld und Studium sehr schwammig und widersprüchlich im Internet zu lesen ist. Ich weiß dass ich Einspruch einlegen kann aber hat jemand schon mal eine ähnliche Situation gehabt? Kann ich einfach eine Kündigung beim Jobcenter einreichen und hoffen dass ich nicht mir einer Rückzahlung konfrontiert werde?

  • Da ist nichts schwammig. Wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst und ein dem Grunde nach bafögfähiges Studium absolvierst ("dem Grunde nach" bedeutet, dass der Studiengang förderfähig sein muss, nicht deine Person), dann kannst du kein Bürgergeld beziehen.

    Gegen eine mögliche Rückforderung kannst du dich jedoch wehren, denn das Jobcenter wusste, dass du ein Studium machst und hat falsch entschieden, so dass du, der keine Ahnung hat, auf die Entscheidung vertrauen durftest (Vertrauensschutz).

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