BSG Urteil: Heizkostenzuschuss auch ohne Hartz IV Bezüge
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat am 08.05.2019 entschieden, dass nicht nur Hartz IV Empfängern, sondern auch Arbeitnehmern mit geringem Einkommen der Heizkostenzuschuss vom Jobcenter zustehen kann (Az.: B 14 AS 20/18 R).