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Viele Bürgergeld-Familien wohnen viel zu eng – zu viert auf unter 60 Quadratmetern

Zwei Erwachsene, zwei Kinder und weniger als 60 Quadratmeter für den gesamten Alltag: So lebten 2025 bundesweit fast 20.000 Bürgergeld-Familien zur Miete. Ihre Wohnfläche lag deutlich unter den offiziellen Orientierungswerten für vier Personen. Besonders verbreitet war die Enge in Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Berlin und Hamburg.

Fast jede sechste Paarfamilie mit zwei Kindern

Die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linkspartei weist im Jahresdurchschnitt 19.686 Paarfamilien mit zwei Kindern aus, deren Wohnfläche unter 60 Quadratmetern lag. Das waren 16,4 Prozent der erfassten Familien dieser Gruppe, also fast jede sechste.

Die Zahlen beruhen auf Daten der Bundesagentur für Arbeit für 2025, Stand August 2026. Erfasst sind 119.844 zur Miete wohnende Bedarfsgemeinschaften, bestehend aus einem Paar und zwei Kindern, für die das Jobcenter laufende Unterkunftskosten anerkannte und Angaben zur Wohnfläche vorlagen.

Deutlich unter den Wohnraum-Richtwerten

Für vier Personen nennt das Bundesarbeitsministerium in seinen Fragen und Antworten etwa 85 bis 90 Quadratmeter als Orientierung. Die betroffenen Familien müssen zu viert mit weniger Platz auskommen, als das Ministerium mit rund 60 Quadratmetern schon für zwei Personen als Wohnfläche ansetzt.

Auf vier Personen verteilt bleiben rechnerisch unter 15 Quadratmeter pro Kopf, einschließlich Küche, Bad und Flur. Schlafplätze, gemeinsame Mahlzeiten, Schularbeiten und Rückzug müssen auf der verbleibenden Fläche Platz finden. Gerade wenn Kinder älter werden und mehr Privatsphäre brauchen, lässt sich fehlender Platz nicht einfach durch eine andere Möblierung ausgleichen.

Fast jede vierte Familie

In einigen Bundesländern war diese Enge noch deutlich weiter verbreitet als im Bundesdurchschnitt. Brandenburg hatte mit 24,1 Prozent den höchsten Anteil, dicht gefolgt von Sachsen-Anhalt mit 23,8 Prozent und Berlin mit 23,6 Prozent. Auch Hamburg lag mit 23 Prozent nur knapp dahinter. In jedem dieser vier Bundesländer lebte somit annähernd jede vierte erfasste Paarfamilie mit zwei Kindern auf weniger als 60 Quadratmetern.

Die meisten betroffenen Familien lebten allerdings in Nordrhein-Westfalen: 5.118 waren es dort, obwohl der Anteil mit 13,7 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt lag. Berlin kam auf 2.496 Haushalte, Baden-Württemberg auf 1.991 und Hessen auf 1.788. Am seltensten war die geringe Wohnfläche im Saarland, wo sie 6,9 Prozent der untersuchten Familien betraf.

Hohe Mieten erschweren den Umzug

Der Wechsel in eine größere Wohnung kann gleich doppelt teuer werden: Zur zusätzlichen Fläche kommt ein höherer Quadratmeterpreis als im bisherigen Mietvertrag. Nach der Wohnungsmarktbeobachtung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung wurden 2025 für im Internet inserierte Bestandswohnungen bei Wiedervermietung bundesweit durchschnittlich 11,11 Euro nettokalt je Quadratmeter verlangt. Die Mieten in bestehenden Verträgen schätzt das Institut für dasselbe Jahr dagegen auf rund 7,76 Euro. Wer einen älteren, günstigeren Mietvertrag aufgibt, kann deshalb schon für eine ähnlich große Wohnung deutlich mehr zahlen müssen.

Hinzu kommt das knappe Angebot an bezahlbarem Wohnraum. Für Berlin beschreibt die Investitionsbank Berlin in ihrem Wohnungsmarktbericht 2025 erhebliche Angebotsdefizite gerade bei preiswerten Wohnungen. Die hohe Nachfrage verschärft die Konkurrenz um die Wohnungen, die für Familien mit wenig Geld überhaupt infrage kommen.

Für Bürgergeld-Familien muss zugleich die Kostenübernahme durch das Jobcenter passen. Diese hängt von den örtlichen Mietrichtwerten und den Verhältnissen der Familie ab. Eine größere Wohnung kann von der Fläche her angemessen sein und dennoch mehr kosten, als das Jobcenter anerkennt. Bleibt eine solche Finanzierungslücke, würde der Umzug zwar mehr Platz schaffen, zugleich aber das Geld für den übrigen Lebensunterhalt schmälern.

Jobcenter zahlt rund 130 Euro zu wenig für die Miete

Schon in ihren bestehenden Wohnungen mussten viele Familien zuzahlen. Eine weitere Auswertung der Bundestagsantwort erfasst Paare mit Kindern und Alleinerziehende: Bei 135.047 dieser Bedarfsgemeinschaften wurden im Jahresdurchschnitt 2025 die laufenden Wohn- und Heizkosten nicht vollständig anerkannt. Die Lücke bei den Wohnkosten betrug für die betroffenen Familien durchschnittlich 156,78 Euro im Monat. Wer die Differenz aus dem Regelsatz bestreiten musste, hatte entsprechend weniger für Lebensmittel, Kleidung und andere alltägliche Ausgaben.

Enge kann einen Umzug rechtfertigen

Für Familien, die wegen der Enge umziehen wollen, kommt es deshalb auf die Kostenübernahme für das konkrete Mietangebot an. Unzumutbar beengte Wohnverhältnisse nennt etwa das Jobcenter Berlin-Spandau ausdrücklich als möglichen Grund für einen erforderlichen Umzug. Im Antrag sollten Familien darlegen, wie viel Wohnfläche und welche Räume ihnen bisher zur Verfügung stehen und weshalb sie zusätzlichen Platz brauchen.

Nach § 22 Abs. 4 SGB II sollen sie die Zusicherung zur Übernahme der neuen Unterkunftskosten vor dem Vertragsabschluss einholen. Bei einem nicht erforderlichen Umzug innerhalb desselben Vergleichsgebiets wird höchstens der bisherige Unterkunftsbedarf anerkannt. Auch die Übernahme der Umzugskosten und der Mietkaution sollten Familien gesondert vorab beantragen. Für die Umzugskosten ist das bisherige Jobcenter zuständig, für die Mietkaution das Jobcenter am neuen Wohnort.