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Alle sechs Wochen Beratung: Jobcenter sollen Arbeitsuchende ab 2027 enger begleiten

Für ausgewählte Arbeitsuchende mit Grundsicherungsgeld sollen Beratungsgespräche ab 2027 im Schnitt alle sechs Wochen stattfinden. Mit einer neuen Weisung will die Bundesagentur für Arbeit Menschen intensiver unterstützen, bei denen sich dadurch der Weg in eine Beschäftigung verkürzen lässt. Besonders im Fokus stehen Menschen, die neu in der Vermittlung sind, eine Weiterbildung beendet haben oder bislang nur wenige Stunden arbeiten.

Neuer Rhythmus ab 2027

Grundlage ist die BA-Weisung vom 22. Oktober 2026 zum „Rahmenkonzept zur Stärkung der Vermittlung“. Sie gilt seit dem 23. Oktober, die Jobcenter sollen das Konzept jedoch ab 2027 umsetzen. Bis Ende Dezember müssen sie erstmals festlegen und im Vermittlungssystem kennzeichnen, wer für diese intensivere Betreuung vorgesehen ist.

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Die Vorgaben richten sich an gemeinsame Einrichtungen, also Jobcenter, die Bundesagentur und Kommune zusammen betreiben. Dort soll eine ausgewählte Gruppe grundsätzlich im Durchschnitt alle sechs Wochen beraten werden. Wie die Kontakte vor Ort organisiert werden, legen die Jobcenter in ihren eigenen Konzepten fest. Für andere Arbeitsuchende richtet sich die Häufigkeit weiterhin nach ihrem individuellen Unterstützungsbedarf.

Die BA nennt den neuen Ansatz „marktorientierte Vermittlung“. Dahinter steht die Erwartung, dass engere Beratung und eine gezieltere Suche nach passenden Arbeitgebern den Weg in eine dauerhafte Beschäftigung verkürzen. Dafür sollen die Jobcenter ihre vorhandenen Beratungskapazitäten überprüfen und bei Bedarf anders verteilen. Zusätzliches Personal stellt die Weisung selbst nicht bereit.

Wen die Jobcenter auswählen sollen

Die Anlage zur Weisung nennt mehrere Gruppen, die besonders berücksichtigt werden sollen. Dazu gehören Arbeitsuchende, die seit höchstens sechs Monaten in der Arbeitsvermittlung des SGB II betreut werden, einschließlich derjenigen, die aus dem Arbeitslosengeld ins Grundsicherungsgeld wechseln. Ebenfalls im Fokus stehen Absolventen arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen, etwa nach einer beruflichen Weiterbildung.

Auch wer ausschließlich einer Nebenbeschäftigung von insgesamt weniger als 15 Stunden pro Woche nachgeht, kommt für die intensivere Vermittlung infrage. Hinzu kommen Menschen nach einem Berufssprachkurs sowie eine bestimmte Gruppe nach dem Integrationskurs: Sie müssen mindestens das Sprachniveau A2 erreicht haben und trotz sechs Monaten intensiver Beratung im Job-Turbo noch ohne Beschäftigung sein. Darüber hinaus können die Jobcenter Langzeitarbeitslose einbeziehen.

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Die Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen entscheidet aber nicht allein über die Auswahl. Die zuständige Fachkraft muss einschätzen, ob intensivere Betreuung schneller in eine dauerhafte Beschäftigung führen kann. Wie groß die ausgewählte Gruppe insgesamt sein soll, legen die Jobcenter unter Berücksichtigung ihrer verfügbaren Kapazitäten vor Ort fest. Die BA verlangt dabei einen ambitionierten Anteil, nennt aber keine bundesweit feste Quote. Frauen sollen entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen und Arbeitsuchenden berücksichtigt werden. Auch Menschen mit Behinderungen und Geflüchtete mit Arbeitsmarktzugang sollen bei der Auswahl angemessen vertreten sein.

Passende Stellen statt nur mehr Gespräche

Damit aus den Beratungen tatsächlich Beschäftigung entsteht, sollen die Jobcenter stärker von den Fähigkeiten der Arbeitsuchenden ausgehen und dafür passende Stellen suchen. Vorgesehen ist eine gezielte Ansprache von Betrieben, abgestimmt mit dem Arbeitgeber-Service. Bewerberprofile und Stellengesuche müssen dafür aussagekräftig sein und von den zuständigen Vermittlungsfachkräften gepflegt werden.

Finanzielle Unterstützung bleibt dabei möglich. Das Konzept nennt ausdrücklich Einstiegsgeld, das den Beginn einer Beschäftigung unterstützen kann. Nach § 16b SGB II setzt dieser Zuschuss unter anderem voraus, dass er für die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist. Auch Zuschüsse an Arbeitgeber und weitere geeignete Förderungen können die Vermittlung ergänzen.

Auf der anderen Seite sollen die Jobcenter systematisch prüfen, ob vereinbarte Bewerbungsbemühungen umgesetzt und Vermittlungsvorschläge verfolgt werden. Bei Verstößen sieht das Konzept die Prüfung von Leistungsminderungen vor.

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Überprüfung spätestens nach zwölf Monaten

Ob jemand in dieser intensiven Vermittlung bleibt, soll regelmäßig und spätestens nach zwölf Monaten überprüft werden. Kann die intensivere Betreuung den Weg in eine dauerhafte Beschäftigung nicht weiter verkürzen, ist die betreffende Person aus diesem Betreuungsmodell herauszunehmen. Umgekehrt sollen die Fachkräfte einen Wechsel hinein prüfen, sobald etwa die nötigen Sprachkenntnisse oder beruflichen Voraussetzungen erreicht sind.

Nach dem Arbeitsbeginn soll die Unterstützung bei Bedarf weitergehen: Für die ersten sechs Monate einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sieht das Konzept ein Angebot zur Nachbetreuung vor. Probleme sollen dadurch früh erkannt und gemeinsam gelöst werden, damit die neue Stelle Bestand hat.