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Regierung will 25 Euro Sofortzuschlag trotz Länderprotest streichen

Knapp 1,5 Millionen Kinder profitieren vom Kinderzuschlag und könnten ab Januar 2027 monatlich 25 Euro weniger erhalten. Während der Bundesrat den Sofortzuschlag erhalten will, weist die Bundesregierung den Vorstoß zurück und hält an der Streichung fest.

Die geforderten Änderungen würden die Sanierung des Bundeshaushalts erschweren, heißt es zur Begründung in der Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates vom 14. Oktober 2026. Die Länder verlangen, die Abschaffung des Sofortzuschlags aus dem Haushaltsbegleitgesetz 2027 zu streichen.

Regierung sieht Kinder abgesichert

In ihrer Antwort bezeichnet die Bundesregierung den Sofortzuschlag als zusätzliche, von den Regelbedarfen unabhängige Leistung. Er sei 2022 als Übergang bis zur Kindergrundsicherung eingeführt worden, die dann ausgeblieben sei. Kinderzuschlag, Kindergeld sowie Leistungen für Bildung und Teilhabe sicherten bereits die materielle und soziale Teilhabe der Kinder. Außerdem beruft sie sich auf eine Empfehlung der Sozialstaatskommission.

Der Bundesrat hält dagegen, dass Kürzungen gerade Haushalte mit wenig finanziellen Reserven träfen und zusätzliche Prüfungen bei anderen Sozialleistungen auslösen könnten. Er lehnt auch Einschnitte beim Sofortzuschlag in den Grundsicherungssystemen ab.

25 Euro weniger pro Kind

Betroffen wären zunächst Familien, in denen die Eltern mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Lebensunterhalt decken können, aber nicht den Bedarf ihrer Kinder. Für sie wurde der Kinderzuschlag eingeführt: Er ergänzt das Kindergeld und soll verhindern, dass die Familie Grundsicherungsgeld beim Jobcenter beantragen muss. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit beträgt der Kinderzuschlag derzeit höchstens 297 Euro je Kind und Monat. Die 25 Euro Sofortzuschlag stecken bereits in diesem Höchstbetrag.

Im Gesetzentwurf zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 soll dafür § 6a Abs. 2 S. 4 des Bundeskindergeldgesetzes entfallen. Vorgesehen ist die Änderung zum 1. Januar 2027. Wie viel eine Familie tatsächlich ausgezahlt bekommt, hängt weiterhin unter anderem von Einkommen, Wohnkosten und Kinderzahl ab.

Wie weit die Kürzung reichen würde, zeigen die Monatszahlen der Familienkasse: Im September 2026 wurde Kinderzuschlag für rund 1,46 Millionen Kinder in rund 598.000 Haushalten gezahlt. Knapp 149.000 davon waren Alleinerziehendenhaushalte, also fast jeder vierte Haushalt. Für eine Familie mit zwei anspruchsberechtigten Kindern stünden durch den Wegfall des Zuschlags bis zu 600 Euro im Jahr auf dem Spiel.

150 Millionen Euro Mehrkosten beim Grundsicherungsgeld

Die finanziellen Folgen reichen über die Familienkasse hinaus. Der Regierungsentwurf veranschlagt beim Kinderzuschlag Einsparungen von jährlich 450 Millionen Euro. Zugleich erwartet er 150 Millionen Euro zusätzliche Ausgaben beim Grundsicherungsgeld. Beim Wohngeld sollen die Ausgaben um rund 40 Millionen Euro sinken.

Darin steckt das Risiko, dass Familien nach der Kürzung auf ergänzendes Grundsicherungsgeld angewiesen sind. Wenn Einkommen, Kinderzuschlag und Wohngeld den Lebensunterhalt nicht mehr decken, kommt eine Aufstockung beim Jobcenter in Betracht. Ein solcher Wechsel erfolgt nicht automatisch. Die Familienkasse und das Jobcenter müssen den jeweiligen Anspruch prüfen.

Jobcenter zahlt weiter 25 Euro

Für Familien, die bereits Grundsicherungsgeld beziehen, gilt eine andere Vorschrift: § 72 SGB II gewährt anspruchsberechtigten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen weiterhin monatlich 25 Euro zusätzlich. Auch wer nur Bildungs- und Teilhabeleistungen erhält oder allein wegen angerechneten Kindergeldes keinen Anspruch auf Grundsicherungsgeld hat, kann den Zuschlag bekommen.

Diese Regelung ändert der vorliegende Entwurf nicht. Allerdings kündigt seine Begründung an, auch die Sofortzuschläge in den Grundsicherungssystemen im Zuge der neuen Regelbedarfsermittlung zu überprüfen und anzupassen. Eine konkrete Streichung im SGB II ergibt sich daraus noch nicht.

Über das Haushaltsbegleitgesetz muss der Bundestag noch abschließend entscheiden. Nach dem bisherigen Entwurf ist es nicht zustimmungsbedürftig. Der Bundesrat kann ein Vermittlungsverfahren verlangen und anschließend Einspruch einlegen, den der Bundestag mit der erforderlichen Mehrheit zurückweisen kann. Seine bisherige Stellungnahme ist noch kein solcher Einspruch.

Bis zu einer gesetzlichen Änderung gelten die bisherigen Ansprüche. Kinderzuschlag wird weiterhin für sechs Monate bewilligt und muss anschließend erneut bei der Familienkasse beantragt werden.