Bürgergeld wird nicht bewilligt und Widerspruch

  • Moin,

    bin noch neu und habe mich noch nie damit beschäftigt. Es geht um einen Widerspruch ansonsten wird das Bürgergeld nicht bewilligt. Wenn ich den Widerspruch vor Ort einlege,geht er an die Sachbearbeiterin. Bearbeitet die Sachbearbeiterin meinen Widerspruch, oder leitet sie den weiter?

    Selber machen oder lieber durch einen Anwalt, den ich später sowieso brauche und kennt jemand einen guten Anwalt für Sozialrecht. Ich hab gelesen das man nicht unbedingt den Widerspruch begründen muss. Wie würden die Profis vorgehn ?

    Für Hilfe bin ich sehr dankbar

  • Wenn ich den Widerspruch vor Ort einlege,geht er an die Sachbearbeiterin. Bearbeitet die Sachbearbeiterin meinen Widerspruch, oder leitet sie den weiter?

    Das kommt darauf an, wie das in deinem Jobcenter geregelt ist. Im SGB II darf die Behörde selbst über den Widerspruch entscheiden, das ist anders als in anderen Behörden, wo es eine übergeordnete Stelle sein muss.


    kennt jemand einen guten Anwalt für Sozialrecht

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    Ich hab gelesen das man nicht unbedingt den Widerspruch begründen muss.

    Muss man nicht. Wenn man aber nun so gar nichts weiter schreibt als "Ich erhebe Widerspruch", ist die Ablehnung quasi schon vorprogrammiert. Da sollte man schon schreiben "Ich gäbe nämlich nicht 2000 Euro Lohn, sondern nur 1200 Euro." oder so.

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