Mietkosten Kostensenkung - keine angemessenen Wohnungen am Wohnugsmarkt vorhanden

  • Guten Tag,

    ich habe folgende Frage: Ich habe im Januar das Schreiben zum Kostensenkungsverfahren mit Frist bis 31.07.24 bekommen. Der nächste Weiterbewilligungsbescheid wird von 05/2024 bis 04/2025 laufen. Mit diesem Bescheid werde ich ab 08/2024 dann nicht mehr die volle Miete bekommen (508,-- anstatt 723,--). Am 01.06.2025 gehe ich in Rente und bin dann raus. Widerspruch wegen Unwirtschaftlichkeit eines Umzugs hat wohl keine Aussicht auf Erfolg.

    Die Beratungsstelle vor Ort hat mir empfohlen die Wohnungsangebote und Bemühungen zu dokumentieren, da wenn nachweislich keine entsprechenden Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen und ich deshalb keine gefunden hab, das Jobcenter die unangemessene Miethöhe weiter bezahlen muss. Ich beabsichtige nun monatlich dem Jobcenter die Wohnungsangebote- und suche mit Screenshots und Liste zu dokumentieren. Ich habe schon für Februar eine ganze Liste mit Wohnungen wo die Größe angemessen ist aber die Miethöhe nicht. Wohnungen mit 45 qm kosten hier 700 - 800 EUR. Die Angemessenheitsgrenze von EUR 508,-- ist total unrealistisch.

    Wie gehe ìch vor, wenn der Fristablauf zum 31.07.24 ansteht. Kann ich dann eine Verlängerung der Kostensenkungsfrist beantragen weil keine angemessene Wohnung zu bekommen war?

    Vielen Dank im voraus für die Hilfe

    Viele Grüße

    Marion

  • Das Problem ist, dass niemand hier den Wohnungsmarkt an deinem Wohnort wirklich kennt. Es gibt sicherlich überall Wohnungen, die deutlich über den von der Kommune festgesetzten Grenzen liegt. Wenn du also dir eine Sammlung anlegst, dass Wohnungen nur teurer sind, kann es genauso sein, dass das JC auch monatlich Recherche betreibt und Angebote sammelt, die eben doch im festgelegten Rahmen liegen.

    Du trägst also immer ein Risiko und über 200 Euro Differenz ist kein Pappenstil.

    Du kannst es versuchen, aber es kann eben auch trotzdem zur Kostensenkung kommen. Dir steht dann natürlich der Rechtsweg frei.

    Übrigens kann der Bewilligungszeitraum bei Unangemessenheit der Kosten der Unterkunft auf 6 Monate verkürzt werden, § 22 Abs. 3 Satz 2 SGB II.

  • Ich denke auch, dass das Jobcenter eigene Recherchen anstellen und dokumentieren wird, schon aus eigenem Interesse wegen anderer Bedürftiger. In einigen Fachlichen Hinweisen zu den Unterkunftskosten (je nach Landkreis) sind die Jobcenter sogar angehalten, eigene Wohnungsmarktrecherchen zu dokumentieren.

    Hier wird es bei dir nicht ausreichen, einfach ein paar Wohnungen aus den einschlägigen Immobilenportalen als Screenshot aufzunehmen. Nutze auch die örtlichen Zeitungen. Wenn möglich, erkundige die bei der Stadt nach Sozialwohnungen etc. und dokumentiere dieses ebenfalls.

    Bezüglich der Unwirtschaftlichkeit eines Umzugs: Wie Tamar schon sagt, der monatliche Betrag von über 200 Euro ist mit etwa 40% drüber, kein Pappenstil. Zum aktuellen Zeitpunkt hast du ja auch sicherlich noch keinen Rentenantrag gestellt, so dass man damit nicht unbedingt argumentieren kann, da alles noch in den Sternen steht.

    Gegen eine bloße Kostensenkungsaufforderung kannst du keinen Widerspruch erheben, weil es kein Bescheid ist. Erst wenn ein Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung kommt, ist der Widerspruch möglich.

  • Ich dachte eher an eine Wirtschaftlichkeitsprüfung. Wenn im Rentenalter aufstockend SGB XII nötig ist, dann ist auch dort die Miete unangemessen und dann kann auch gleich eine angemessene Wohnung gesucht werden. Wenn aber die Rente deutlich auskömmlich ist, dann sollte man Umzugskosten und Co. mit der Mietdifferenz ins Verhältnis setzen.

  • Ja, die Angemessenheit könnte später auch zum Problem werden. Aber aktuell dürfte die Rente für eine Begründung schwierig werden, da noch alles in den Sternen steht.

    Umso wichtiger wird die ausgiebige Suche und Dokumentation der Wohnungssuche sein.

  • Guten Morgen,

    vielen Dank für die Antworten.

    Von meiner Rente kann ich prima leben und bin ab 01.06.2025 definitiv raus aus der Hilfsbedürftigkeit bzw. Leistungsbezug. Ich war 35 Jahre Bankangestellte, da ist man rentenmäßig gut dran.

    Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung wo die Umzugskosten mit der Mietdifferenz gegengerechnet werden habe ich beim Jobcenter auch beantragt. Hierauf sind die aber gar nicht eingegangen sondern haben nur geantwortet dass das Ende der Hilfsbedürftigkeit erst zum 01.06.25 und damit noch zu lange ist und ich könne gegen den Weiterbewilligungsbescheid der von 05/2024 - 04/2025 demnächst ansteht und der die Absenkung ab 08/2024 enthält Widerspruch einlegen.

    Kann man wegen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung überhaupt Widerspruch einlegen bzw. wird die von der Widerspruchsabteilung gemacht? Der Bescheid wird grundsätzlich und von den Beträgen her ja richtig sein. Darum frag ich mich ob ein Widerspruch überhaupt Sinn macht.

    Was den Wohnungsmarkt anbelangt ist mir klar dass das Jobcenter auch recherchiert, das wäre hier sogar eher von Vorteil. Ich wohne im Zollernalbkreis und da gibt es schon seit Jahren keine Wohnungen zu den Angemessenheitswerten. Sogar 22 qm kosten mehr als 508,--. Das ist auch allen Beratungsstellen bekannt, darum auch der Ratschlag ich solle dokumentieren und Widerspruch einlegen.

    Die Frage ist wie gehe ich richtig vor. Der Weiterbewilligungsbescheid wird wohl Ende März/Anfang April kommen. Für Widerspruch wegen keine angemessene Wohnung gefunden ist es zeitlich zu früh. Bei Ende der Kostensenkungsfrist 31.07.2024 ist aber kein Widerspruch mehr möglich, da die Frist abgelaufen ist. Das überschneidet sich zeitlich. Ich habe gelesen man könne dann nur noch einen Überprüfungsantrag stellen.

    Ich muss mich hier mal weiterhin schlau machen und informieren. Im schlechtesten Fall muss ich mich die 10 Monate von August bis Juni halt sehr einschränken.

    Danke für die Hilfe, schön dass es so ein Forum gibt.

  • Aber aktuell dürfte die Rente für eine Begründung schwierig werden, da noch alles in den Sternen steht.

    Ich ging aufgrund der Zahl 62 von einer (vorgezogenen) Altersrente aus.

    Ich war 35 Jahre Bankangestellte, da ist man rentenmäßig gut dran.

    Das hilft mir jetzt nicht. Es sollte schon eine Zahl her.

    Wobei wir halt immer noch von über 2000 Euro reden. Käme jetzt darauf an, wie teuer ein Umzug wäre.

    ich könne gegen den Weiterbewilligungsbescheid der von 05/2024 - 04/2025 demnächst ansteht und der die Absenkung ab 08/2024 enthält Widerspruch einlegen.

    Kannst du natürlich, darauf wurde bereits hingewiesen. Hast du denn ggf. in den 35 guten Jahren ein bisschen angespart, dass du die Zeit bis zur Rente überbrücken kannst?


    Kann man wegen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung überhaupt Widerspruch einlegen bzw. wird die von der Widerspruchsabteilung gemacht? Der Bescheid wird grundsätzlich und von den Beträgen her ja richtig sein. Darum frag ich mich ob ein Widerspruch überhaupt Sinn macht.

    Man geht gegen die Höhe der berücksichtigten Kosten der Unterkunft in Widerspruch. Dass man meint, dass ein Umzug unwirtschaftlich ist, wäre eine mögliche Begründung für dich. Wobei es aber auch noch andere Möglichkeiten der Kostensenkung gibt, z. B. Untervermietung.

    Ich wohne im Zollernalbkreis und da gibt es schon seit Jahren keine Wohnungen zu den Angemessenheitswerten.

    Der Zollernalbkreis hat anscheinend gar kein eigenes Konzept in dem Sinne, sondern scheint sich an die Wohngeldwerte zu halten:

    https://service.zollernalbkreis.de/bi/to0050.asp?__ktonr=6408

    Wohnen im Zollernalbkreis: Mehr Geld für Sozialhilfeempfänger
    Die Kosten für Unterkunft und Heizung für Personen und Familien, die von Sozialhilfe oder Grundsicherung leben, werden alle zwei Jahre fortgeschrieben. Den…
    www.schwarzwaelder-bote.de

    Auch bei Thomè steht es so mit den Wohngeldwerten.

    Wenn dem so ist, wird es mit einer Klage schwer.

    Der Weiterbewilligungsbescheid wird wohl Ende März/Anfang April kommen.

    Warte den erstmal ab.

  • Ich warte jetzt erstmal den Weiterbewilligungsbescheid ab, dokumentiere, sammle und übermittle die Wohnungsangebote und Bemühungen monatlich und entweder es wird bei Ablauf der Kostensenkungsfrist anerkannt dass kein angemessener Wohnraum zur Verfügung steht und die Frist wird dann verlängert oder eben nicht. Für Untervermietung habe ich keine Räumlichkeiten.

    Wie gesagt ich kann die 10 Monate überbrücken wenn ich mich mehr einschränke. Bezahlen kann ich die Miete trotzdem.

    Insofern werde ich mir diesen ganzen Stress mit Widerspruch und evtl. Klage in meinem Alter und so kurz vor der Rente nicht mehr antun. Das ist mir zu belastend.

    Ich danke Euch nochmals sehr für die Antworten und Eure Hilfe

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