Vollmacht erteilt - Bevollmächtigter kümmert sich nicht und lässt es zur Ablehnung kommen

  • Ich habe meinem Bruder eine Vollmacht erteilt, um den Antrag auf Bürgergeld zu stellen.

    Der Grund ist, dass ich nicht mobil bin und so eine Möglichkeit sah den Antrag beim Jobcenter meines 1. Wohnsitzes zu stellen. Mein gewöhnlicher Aufenthaltsort ist in der Nachbarstadt, kann dort aber keinen Wohnsitz anmelden.

    Mein Bruder kümmerte sich nicht und ließ es zur Ablehnung des Antrags kommen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist übergab er mir die Mitteilungen.

    Mittlerweile habe ich erfahren, dass ich den Antrag beim Jobcenter meines gewöhnlichen Aufenthaltsortes stellen kann und muss. Dieser Antrag ist nun in Bearbeitung.

    Durch diesen Fauxpas werden mir die Leistungen für zwei Monate fehlen. Gibt es Möglichkeiten den ersten Antrag wieder in Wirkung zu setzen und das Antragsdatum des aktuellen Antrags auf das Antragsdatum des ersten Antrags zu setzen?

  • Das Problem an der Vollmacht ist, dass du mit dieser deinen Bruder ermächtigt hast, in deinem Namen zu handeln. Das wird so gesehen, als hättest du es also selbst so gehandelt. Damit hast du jegliche Ansprüche für den genannten Zeitraum gegen das Jobcenter verloren. Grundsätzlich wäre es aber auch nicht darauf angekommen, bei welchem Jobcenter zu den Antrag stellst oder hast stellen lassen, das dürfte für die Ablehnung also unerheblich sein.

  • Warum wäre das unerheblich? Es gibt doch eine Norm zur örtlichen Zuständigkeit (§ 36 SGB II) und ob in den 2 Monaten eine Erreichbarkeit im Sinne des § 7b SGB II vorgelegen hat, bezweifle ich auch.

  • Das greift hier wahrscheinlich nicht. Der Antrag wurde nicht einfach so (unwissentlich oder wissentlich) bei einem unzuständigen Träger abgegeben, sondern nach den Ausführungen des TE mit Absicht genau bei diesem Jobcenter, um von genau diesem Leistungen zu erhalten. Das JC ist dann nicht unzuständig im Sinne des § 16 SGB I. Deshalb erfolgte keine Weiterleitung, sondern die Ablehnung.

    Dessen ungeachtet, dass immer noch die Frage der Erreichbarkeit im Raum steht, die ja auch Ausschlussgrund wäre.

  • Ganz herzlichen Dank für die rege Beteiligung! Es ist gerade ein extrem steiler Lernprozess für mich, was das SGB II betrifft.

    Ich mache mir in Ruhe Gedanken zu einer genaueren Beschreibung der Umstände und stelle sie dann hier zur Verfügung.

  • Das Ganze wird sich vsl, in einem Forum nicht in allen Aspekten beantworten lassen.

    Den Bruder mit Vollmacht zum Jobcenter zu schicken, da man in Wirklichkeit gar nicht vor Ort ist und den gewöhnlichen Aufenthalt - vermutlich in Wirklichkeit den Wohnsitz - an einem anderen Ort hat, könnte bei näherem Hinsehen evtl. auch als Betrugsversuch einzuordnen sein, falls die Angaben bei Antragstellung nicht sehr gründlich formuliert waren, oder man Glück hatte.


    Falls übrigens bei dem Jobcenter der Antragstellung mangels Aufenthalt/Wohnsitz kein Anspruch auf Leistungen gegeben sein konnte, kann der Bruder im Ergebnis auch nichts falsch gemacht haben.

  • Ich mache mir in Ruhe Gedanken zu einer genaueren Beschreibung der Umstände und stelle sie dann hier zur Verfügung.

    Unabhängig der genauen Umstände. Warum schreibst du hier nicht rein, mit welcher Begründung die Leistungen abgelehnt wurden? Das wird auch sicherlich die anderen Mitglieder interessieren, die dir auf deine Frage geantwortet haben...und es würde auch einges erklären ;)

  • Wieso man ordnungswidrig an Ort X gemeldet ist und man aber in Wirklichkeit in Ort Y wohnt, sich dort aber angeblich nicht anmelden kann, ist auch noch klärungsbedürftig. Schätzungsweise wird das jetzt neue Jobcenter das auch noch fragen.

  • Ich hoffe, es ist nun ein wenig transparenter.
    Bis Januar 2024 war ich der Meinung, dass Bürgergeld nur beim Jobcenter am 1. Wohnsitz beantragt werden kann. An meinem gewöhnlichen Aufenthaltsort habe ich ein Büro gewerblich gemietet. Der Mietvertrag lässt keine Wohnsitzmeldung zu. Anfang März bekam ich bei der lokalen Caritas meines Aufenthaltsort die Information, dass ich mich "ohne festen Wohnsitz" melden kann durch eine Abmeldung am ersten Wohnsitz. So geschah es auch und der Caritas-Mitarbeiter brachte dann auch gleich den Bürgergeldantrag am Aufenthaltsort auf den Weg, in dem er die zuständige Bearbeiterin beim Jobcenter anrief. Dieser Antrag ist nun kurz vor dem positiven Bescheid. Bis letzte Woche dachte ich, dass ich den Bürgergeldantrag zum neuen Jobcenter, mit Erhalt des Antragsdatums, übertragen lassen kann. Ich wurde aber eines besseren belehrt, weil mein Bruder den Antrag nicht weiter verfolgt hat und so das Jobcenter den Antrag wegen Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht abschlägig beschieden hat. Das Haus zum ehemals ersten Wohnsitz ist Eigentum meines Bruders. Das Haus wurde nunmehr verkauft. Deshalb hatte ich faktisch keinen Zugriff auf die ankommende Post, inklusive der Mitteilungen des Jobcenters. Alle angekommenen Poststücke bekam ich letzte Woche von meinem Bruder ausgehändigt.

  • Du warst also nicht täglich erreichbar. Aber abgesehen davon: ofw mag im Ausweis stehen, aber wo wohnst du nun tatsächlich? Doch bestimmt nicht unter der Brücke. Warum hast du den Wohnsitz im Haus des Bruders zugunsten einer Obdachlosigkeit aufgegeben?

  • Warum hast du den Wohnsitz im Haus des Bruders zugunsten einer Obdachlosigkeit aufgegeben?

    Wie ich es schrieb, das Haus wurde von meinem Bruder quasi zeitgleich verkauft.

    In Bezug auf deine Erreichbarkeit oder hat dein Bruder irgendwelche Unterlagen trotz Aufforderung nicht eingereicht?

    In Bezug auf nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen bzw. fehlende Mitwirkung. Von Erreichbarkeit und auch meinem Bruder ist im Ablehnungsbescheid keine Rede.

  • Daraus würde ich dann schließen, dass das "falsche" Jobcenter nichts mit dem Ablehnungsbescheid zu tun hat und es nur an den fehlenden Unterlagen gelegen hat. Aber dann hat doch das Jobcenter die fehlenden Unterlagen angefordert, bevor nach Aktenlage abgelehnt wurde oder nicht? Welche Unterlagen haben denn gefehlt zur Anspruchsfeststellung?

  • Wie ich es schrieb, das Haus wurde von meinem Bruder quasi zeitgleich verkauft.

    Da Kauf Miete nicht bricht, ist das für mich keine Erklärung.


    In Bezug auf nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen bzw. fehlende Mitwirkung. Von Erreichbarkeit und auch meinem Bruder ist im Ablehnungsbescheid keine Rede.

    Dann lade den Bescheid doch einfach mal hoch.

  • Welche Unterlagen haben denn gefehlt zur Anspruchsfeststellung?

    Mein Bruder hat sich von mir die Vollmacht geben lassen, um den Antrag beim Jobcenter meines 1. Wohnsitzes zu stellen. Von der Korrektheit sind wir zu dem Zeitpunkt noch Beide ausgegangen. Den Antrag hat er dann auch gestellt und hatte den alleinigen Zugriff auf die Post vom Jobcenter, weil er, aufgrund des Hausverkaufs, vor Ort war. Es hat dann keinerlei Unterlagen eingereicht und mich auch nicht über die Mitteilungen des Jobcenters informiert. In der letzten Woche hat er mir dann die gesamte Post kommentarlos vorbei gebracht. Die Jobcenter-Bescheide waren geöffnet.

  • Ich denke, hier ist das Kind in den Brunnen gefallen.

    Es hat dann keinerlei Unterlagen eingereicht

    Das wird ja dann der Grund sein, warum die Leistungen schlussendlich nicht bewilligt wurden und nicht, dass der Antrag im vermeintlich falschen Jobcenter gestellt wurde. Für die beiden Monate ist also nichts zu holen. Ob dein Bruder sich nicht gekümmert hat oder du, spielt für den Sachverhalt keinerlei Rolle, da er ja die Vollmacht hatte.

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