Beiträge von wernerhu

    Mein derzeitiger Aufenthaltsort ist ein Büro, in dem ich auch übernachte. Der Vermieter duldete dies, die Vertragsbeziehung ist ein gewerblicher Mietvertrag.

    Mein Status ist "ohne festen Wohnsitz, aufgrund verschiedener Umstände. Nun bin ich gezwungen Bürgergeld nebst Unterbringungskosten zu beantragen. Letzteres schließt sich, aufgrund des gewerblichen Mietvertrages formal aus. Schlaf- und Wohngelegenheit habe ich mir zurecht gemacht, auch gibt es einen ausreichenden sanitären Bereich.

    Gibt es eine Möglichkeit die faktische Wohngelegenheit feststellen zu lassen und in einer Karenzeit Unterkunftkosten erstattet zu bekommen?

    Welche Unterlagen haben denn gefehlt zur Anspruchsfeststellung?

    Mein Bruder hat sich von mir die Vollmacht geben lassen, um den Antrag beim Jobcenter meines 1. Wohnsitzes zu stellen. Von der Korrektheit sind wir zu dem Zeitpunkt noch Beide ausgegangen. Den Antrag hat er dann auch gestellt und hatte den alleinigen Zugriff auf die Post vom Jobcenter, weil er, aufgrund des Hausverkaufs, vor Ort war. Es hat dann keinerlei Unterlagen eingereicht und mich auch nicht über die Mitteilungen des Jobcenters informiert. In der letzten Woche hat er mir dann die gesamte Post kommentarlos vorbei gebracht. Die Jobcenter-Bescheide waren geöffnet.

    Warum hast du den Wohnsitz im Haus des Bruders zugunsten einer Obdachlosigkeit aufgegeben?

    Wie ich es schrieb, das Haus wurde von meinem Bruder quasi zeitgleich verkauft.

    In Bezug auf deine Erreichbarkeit oder hat dein Bruder irgendwelche Unterlagen trotz Aufforderung nicht eingereicht?

    In Bezug auf nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen bzw. fehlende Mitwirkung. Von Erreichbarkeit und auch meinem Bruder ist im Ablehnungsbescheid keine Rede.

    Ich hoffe, es ist nun ein wenig transparenter.
    Bis Januar 2024 war ich der Meinung, dass Bürgergeld nur beim Jobcenter am 1. Wohnsitz beantragt werden kann. An meinem gewöhnlichen Aufenthaltsort habe ich ein Büro gewerblich gemietet. Der Mietvertrag lässt keine Wohnsitzmeldung zu. Anfang März bekam ich bei der lokalen Caritas meines Aufenthaltsort die Information, dass ich mich "ohne festen Wohnsitz" melden kann durch eine Abmeldung am ersten Wohnsitz. So geschah es auch und der Caritas-Mitarbeiter brachte dann auch gleich den Bürgergeldantrag am Aufenthaltsort auf den Weg, in dem er die zuständige Bearbeiterin beim Jobcenter anrief. Dieser Antrag ist nun kurz vor dem positiven Bescheid. Bis letzte Woche dachte ich, dass ich den Bürgergeldantrag zum neuen Jobcenter, mit Erhalt des Antragsdatums, übertragen lassen kann. Ich wurde aber eines besseren belehrt, weil mein Bruder den Antrag nicht weiter verfolgt hat und so das Jobcenter den Antrag wegen Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht abschlägig beschieden hat. Das Haus zum ehemals ersten Wohnsitz ist Eigentum meines Bruders. Das Haus wurde nunmehr verkauft. Deshalb hatte ich faktisch keinen Zugriff auf die ankommende Post, inklusive der Mitteilungen des Jobcenters. Alle angekommenen Poststücke bekam ich letzte Woche von meinem Bruder ausgehändigt.

    Ich habe meinem Bruder eine Vollmacht erteilt, um den Antrag auf Bürgergeld zu stellen.

    Der Grund ist, dass ich nicht mobil bin und so eine Möglichkeit sah den Antrag beim Jobcenter meines 1. Wohnsitzes zu stellen. Mein gewöhnlicher Aufenthaltsort ist in der Nachbarstadt, kann dort aber keinen Wohnsitz anmelden.

    Mein Bruder kümmerte sich nicht und ließ es zur Ablehnung des Antrags kommen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist übergab er mir die Mitteilungen.

    Mittlerweile habe ich erfahren, dass ich den Antrag beim Jobcenter meines gewöhnlichen Aufenthaltsortes stellen kann und muss. Dieser Antrag ist nun in Bearbeitung.

    Durch diesen Fauxpas werden mir die Leistungen für zwei Monate fehlen. Gibt es Möglichkeiten den ersten Antrag wieder in Wirkung zu setzen und das Antragsdatum des aktuellen Antrags auf das Antragsdatum des ersten Antrags zu setzen?