Zitat
Ein kleines Dankeschön hätte auch kommen können, dass ich dich auf das hingewießen habe, stattdessen weiterhin ziemlich arrogant. Meine Argumentation ist logisch.
Deine Beiträge folgend leider recht konsequent der Logik "Ich habe keine Ahnung vom Thema, bin überfordert mit dem Verständnis der Erklärungen ......und deshalb liegen die anderen falsch und sind böse."
So funktioniert halt nur das wirkliche Leben nicht.
Selbständigenrecht im Bürgergeldrecht ist kompliziert, vor allem wenn man als Betroffener nicht von Anfang an alle Unterlagen ernsthaft durchgearbeitet und sich aufwändig reingedacht hat.
Ein paar Minuten am Telefon, ein wildes Schlagwort wie "Zuflussprinzip" ein bisschen rumgoogeln nach etc. bringt da auch nicht viel. Die Thematik ist zu komplex, Du hast nicht das geistige Rüstzeug um das was Du evtl. findest richtig einzuordnen.
Die Schlüsselantwort vom Ergebnis her wurde hier bereits gegeben:
Du kannst natürlich schauen, ob Du mit jemand vom Jobcenter über die Anforderung reden kannst und sich daraufhin irgendwas ändert.
Falls nein, hast Du im Ergebnis nur eine sehr einfache Wahl. Du kommst der Aufforderung nach oder nicht.
Machst Du es nicht, gibt es im Regelfall eine Null-Festsetzung. Bedeutet: Komplettrückforderung aller für den Bewilligungszeitraum erbrachten Leistungen.
Dagegen kannst Du dann Widerspruch und im Anschluss Klage einreichen. Um die evtl. zu gewinnen musst Du üblicherweise jedenfalls....die fehlenden Unterlagen nachreichen.
Oder Du machst das halt nicht und wartest, was Dir das Sozialgericht schreibt. Auch im Klageverfahren kannst Du die Unterlagen noch nachreichen.
Gibt übrigens auch noch die realistische Möglichkeit, dass Du mangels Überblick gar nicht alle rechtlich relevanten Umstände hier mitgeteilt hast. Dann könnte im wirklichen Leben auch etwas ganz anderes rauskommen. Auch das ist recht häufig der Fall in solchen Situationen. ![wacko :S](https://www.buergergeld.org/community/images/smilies/emojione/1f643.png)