Bürgergeld Weiterbewilligung - Vorlage der Kontoauszüge - Nachweis Mietzahlungen

  • Weiterbewilligung lässt auf sich warten, hatte ca. 3 Wochen vorher per Einschreiben versendet.

    Mit allem möglichen geforderten Dokumenten. Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Betriebskostenabrechnunge usw.

    Heute kam endlich der Brief, jetzt wollen die plötzlich Kontoauszüge zurück bis 2022?!

    "Nachweis regelmäßiger Mietzahlungen im Zeitraum 01/2022 bis 12/2022 (Kontoauszüge oder Barzahlungsquittungen)"

    Das Selbe nochmal von 07/2023 bis laufend.

    Reicht da nur ein Ausschnitt mit der Miet-Überweisung?

    Zusätzlich "Mietkontenauszug von Ihrem Vermieter für 01/2022 bis 12/2023"

    Irgendwie doppeltgemoppelt. Mietkontenauszug hab ich noch nie gehört. Einzureichen bei 15.02. also auch recht wenig Zeit, mein Vermieter ist auch (wenn man was will) immer superlahm.

    Leider fehlen mir jetzt auch einige Auszüge, ca. für 3 Monate.

    Ob ich eine eidesstattliche Erklärungen abgeben kann, bis ich alle Nachweise komplett habe? Also macht das Sinn?

    Ich habe keine Mietschulden oder Rückstände, wurde nie angemahnt.

    Keine Ahnung auf was die heraus wollen?!

    Sehe jetzt erst dass der Brief auf 29.01. datiert, ist aber erst heute im Postkasten lag....

    Miete für diesen Monat hat jetzt ein Freund für mich überwiesen, ich hoffe mal die drehen mir daraus kein Strick. War mir lieber als ne Abmahnung.

  • Reiche ein, was du hast. Ich würde nichts schwärzen auf den Kontoauszügen, denn das erregt den Verdacht, dass wegen ggf. mangelnder Deckung Rücküberweisungen erfolgt sind.

    Ansonsten schreib den Vermieter mit der Bitte um den Auszug vom Mieterkonto an und lege eine Kopie des Schreibens bei. Erkläre das mit den fehlenden Kontoauszügen und bitte dafür um Fristverlängerung.

    Da es um die Vergangenheit geht, sollte das keine Auswirkungen für den aktuellen Zeitraum haben, es sei denn, es gibt tatsächlich Mietschulden (irgendeine Ursache muss das Ganze nunmal haben, aus Langeweile wird das nicht angefordert) und das JC will direkt an den Vermieter überweisen. Frage deshalb nach, warum das Ganze und ob eine vorläufige Bewilligung möglich ist oder zumindest der Regelsatz ausgezahlt werden kann.

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