Jobaufnahme zu spät gemeldet - Brief vom Zoll wegen Betrugsverdacht und Strafverfahren

  • Ich bezog von Februar 2022 bis Juni 2023 ALG 2 und nahm eine Vollzeitstelle im Juli 2022 auf, wo ich lediglich bis zum 15.08.2023 blieb, weil ich schwer erkrankte und daraufhin entlassen wurde.

    Ich teilte die Arbeitsaufnahme etwa am 14.07 dem Jobcenter telefonisch mit und dachte mir überhaupt nichts dabei.

    Jetzt bekam ich einen Brief vom Zollamt mit Verdacht auf Betrug, weil ich 2 Monate Leistungen bezog, obwohl ich erwerbstätig war.

    Ich soll jetzt Stellung beziehen. Wie gehe ich da am besten vor? Suche ich einen Anwalt auf oder soll ich selbst Stellung beziehen? Wenn ja, was schreibe ich da am besten?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Vorab Merkblatt Bürgergeld, hilft in Zukunft sich Ärger mit dem Jobcenter

    zu ersparen.

    Ich teilte die Arbeitsaufnahme etwa am 14.07 dem Jobcenter telefonisch mit und dachte mir überhaupt nichts dabei.

    Dafür gibt es die Veränderungsmitteilung bei Bezug von Bürgergeld SGB II

    Unwissenheit schützt leider nicht vor Strafe, denn Sie hatten ja die Möglichkeit

    sich rechtzeitig informieren. Veränderungen bitte immer schriftlich und nachweisbar.

    weil ich 2 Monate Leistungen bezog, obwohl ich erwerbstätig war.

    Die Lohnabrechnungen wurden wahrscheinlich auch nicht eingereicht.?

    Wenn ja, was schreibe ich da am besten?

    Am Besten die Wahrheit! Ein Forum ist nur zur ersten Einschätzung da.

    Falls Sie weitere Unterstützung benötigen wäre real ein Anwalt für

    Sozialrecht, oder eine Beratungsstelle angebracht.

    Gruß

  • Vielen Dank für die Info.

    Ich habe nur ein Problem mit der Unterstellung, dass ich ein *Betrüger* sei, weil man mir ja somit unterstellt, dass ich mit Vorsatz gehandelt habe und das Jobcenter um den Betrag bringen wollte. Es Verspätet mitgeteilt ist ja etwas anderes, als Betrug. Aber gut, ich kläre das mal bei der Stellungnahme und wende mich, wenn es ganz hart kommt, an einen Anwalt.

  • Hallo,

    ich bekam einen gelben Brief vom Amtsgericht mit Strafbefehl, in dem mich die Staatsanwaltschaft des Betrugs bezichtigt.

    Angeblich habe ich mir einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen wollen. Angeblich hätte ich dies verschwiegen.

    Ich rief aber 2 Tage vor Arbeitsaufnahme bei dem Jobcenter an und teilte dies einer Dame im Beisein meiner Schwester mit. Zunächst musste ich damals Stellung beim Zoll beziehen und gab auch meine Schwester als Zeugin an, die aber dann die Aussage wegen eines familiären Streits verweigerte und nichts mit mir zu tun haben möchte.

    3 Monate später, also vor einer Woche kam dann der Strafbefehl vom Amtsgericht.

    I

    Rechtsschutz greift bei Strafrecht nicht, einen Anwalt kann ich mir nicht leisten, Prozesskostenhilfe gibt es nicht, bin arbeitslos und ein Pflichtverteidiger wird mir auch nicht gestellt.

    Macht es Sinn, mich vor Gericht selbst zu verteidigen? Welche Kosten können da auf mich zukommen? Hatte gelesen, dass die Gerichtskosten bei 220€ liegen. Ob jetzt 1.500€ oder 1.720€ würde für mich keinen großen Unterschied machen, da ich nicht als Betrüger abgestempelt werden will und dem Richter sogar unter Eid sagen würde, dass ich definitiv angerufen habe, die Dame dies aber wohl nicht vermerkt hat oder dergleichen. Auch das kommt laut berichten im Internet häufiger vor. Müsste ohnehin eine Ratenzahlung vereinbaren.

    Würdet ihr empfehlen allein vor Gericht zu gehen, Akten Einsicht zu verlangen und es zu versuchen? Und mit welchen Kosten könnte ich zusätzlich zu der Strafe von 1.500€ rechnen?

  • Das hat nur ansatzweise mit einem Sozialleistungsforum zu tun, das ist Strafrecht. Anscheinend kannst du nichts beweisen. Wenn einfaches Abstreiten genügt, würden viele Verbrecher frei auf unseren Straßen herum laufen. Niemand kann dir sagen, ob du einen Richter nun überzeugen kannst oder nicht. Lass dich von einem Anwalt beraten.

  • Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten, sonst hätte ich da schon vorgesprochen.

    Ich hatte von einem ähnlichen Fall gelesen, der eine Bulgarin betraf. Das hat mich sehr stark an meinen Fall erinnert.

  • Es ist schlicht egal, ob dir nun Sozialleistungsbetrug oder Eingehungsbetrug, Mundraub etc. vorgeworfen wird. Es geht um Strafrecht. Hier ist aber kein Forum für Strafrecht und Rechtsberatung darf sowieso nicht erfolgen. Hinsichtlich meiner Einschätzung der Erfolgsaussichten sollte das meinem Beitrag durchaus zu entnehmen sein.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Allgemein bleibt für den geneigten Leser festzustellen, dass Veränderungen

    dem Jobcenter zeitnah zu melden sind. Das kann über die

    Veränderungsmitteilung online geschehen, oder mit dem

    Vordruck Veränderungsmitteilung der Bundesagentur für Arbeit per Post nach

    Möglichkeit nachweisbar.

    Hier erfolgte diese Mitteilung telefonisch, erst zwei Tage vor Arbeitsaufnahme

    und der Leistungsberechtigte kann nicht nachweisen, dass die

    Veränderungsmitteilung tatsächlich erfolgt ist. Das Jobcenter hat daraufhin

    ein Strafverfahren eingeleitet. Das nur zur allgemeinen Erläuterung!

    Hier in diesem Fall ist es ein schwebendes Strafverfahren und wie Tamar schon

    schrieb, kein Thema für unser Forum.

    Gruß

  • Ich teilte die Arbeitsaufnahme etwa am 14.07 dem Jobcenter telefonisch mit

    Du könntest versuchen von deinem Telefonanbieter einen Einzelverbindungsnachweis zu bekommen.

    Damit kannst du zumindest belegen dass du dort angerufen hast.

    Das beweist zwar nicht dass du die bevorstehende Arbeitsaufnahme gemeldet hast aber es verbessert deine Glaubwürdigkeit.

    Ich würde dir in jedem Fall empfehlen dich vor der Stellungnahme beraten zu lassen.

    Such mal im Internet nach kostenloser Rechtsberatung. Vielleicht findet sich eine Institution in deiner Nähe die sowas anbietet.

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