Beiträge von Michael

    Wenn du bisher alles korrekt angegeben hast (auch entstandenes Guthaben) dann ist alles ok.

    Guthaben aus Stromkosten wird nicht angerechnet weil die Stromkosten vom Regelsatz bestritten werden.

    Heizkosten und sonstige Nebenkosten werden angerechnet weil sie zu den Kosten der Unterkunft zählen.

    Du brauchst auch nix durchzurechnen. Gib dem Jobcenter nochmal sämtliche Abrechnungen des betreffenden Zeitraums.

    Am besten ist es dafür einen persönlichen Termin zu vereinbaren damit eventuelle Unstimmigkeiten geklärt werden können.

    Die Mitarbeiter in den Jobcentern beißen nicht und sind froh darüber wenn man mit ihnen auf Augenhöhe kommuniziert und kooperiert.

    Viele Grüße

    Michael

    Ich teilte die Arbeitsaufnahme etwa am 14.07 dem Jobcenter telefonisch mit

    Du könntest versuchen von deinem Telefonanbieter einen Einzelverbindungsnachweis zu bekommen.

    Damit kannst du zumindest belegen dass du dort angerufen hast.

    Das beweist zwar nicht dass du die bevorstehende Arbeitsaufnahme gemeldet hast aber es verbessert deine Glaubwürdigkeit.

    Ich würde dir in jedem Fall empfehlen dich vor der Stellungnahme beraten zu lassen.

    Such mal im Internet nach kostenloser Rechtsberatung. Vielleicht findet sich eine Institution in deiner Nähe die sowas anbietet.

    Du musst einen Antrag stellen der dann genehmigt werden muss.

    Die Genehmigung kann maximal 3 Wochen vor Beginn der Abwesenheit erfolgen. Das heißt wenn du den Antrag 5 Wochen vor Beginn der Abwesenheit stellst wird es mindestens 2 Wochen dauern bis die Genehmigung kommt.

    Die Dauer der Abwesenheit darf maximal 21 Tage betragen.

    In deinem Fall sehe ich kein Problem bei der Genehmigung.