Hilfe beim Weiterbewilligungsantrag

  • Hallo,

    ich hoffe ich bin hier richtig und Sie können mir bei meinem Problem weiterhelfen.

    Ich hatte einen Weiterbewilligungsantrag beim Jobcenter gestellt. Es wurden aber immer noch weitere Unterlagen benötigt. U. A. habe ich durch ein Online Konto keine Kontoauszüge. Dabei habe ich für 6 Monate eine Umsatzübersicht beigelegt. Dies hatte meiner Sachbearbeiterin nicht gereicht, sie würde nicht den Anforderungen entsprechen und ich sollte die letzten 3 Monate in Kontoauszüge einreichen. Die ich dann kostenpflichtig beantragen musste bei meiner Bank.

    Nach einigem Hin und Her bekam ich nun meinen Leistungsbescheid.

    Allerdings ca 2 Tage später bekam ich von einem anderen Sachbearbeiter des Jobcenters ein Schreiben mit der Bitte um Erklärung, warum ich, wie er auf den Auszügen gesehen hat, außerhalb meiner Stadt Geld abgeholt habe. Dazu möchte dieser Sachbearbeiter von Januar 2023 die Kontoauszüge. Die ich somit wieder kostenpflichtig beantragen muss. Dazu möchte der Sachbearbeiter den Verwertungsausschuss meiner Lebensversicherung sofern vorhanden, sonst den Rückkaufswert und die aktuelle Summe.

    Dabei ist es keine Lebensversicherung, sondern eine Versicherung zur Altersvorsorge und nach dem neuen Bürgergeld Gesetz nicht relevant. So schrieb ich dies auch bereits der ersten Sachbearbeiterin. Auch auf dem beigefügten VM Antrag vom Sachbearbeiter bezüglich private Rentenversicherung steht dies den ich ausfüllen soll. Natürlich hab ich so einen Verwertungsausschuss, allerdings sollten sie ihn beim Jobcenter eh schon haben. Ich soll auch die letzte Jahresabrechnung vom Strom schicken.

    Meine Frage, ist das alles rechtlich korrekt? Mein Bescheid und das Schreiben sind beide mit gleichem Datum, aber von unterschiedlichen Sachbearbeitern was mich wundert. Von der einen bekomme ich den Bescheid und von dem anderen neue Aufforderungen, die ich nicht ganz nachvollziehen kann, wie die Erklärung der Geldabholung außerhalb meiner Stadt. Mir war nicht klar, dass dies für einen Weiterbewilligungsantrag entscheidend ist. Auch die wiederholte Erwähnung um Nachweis für die Versicherung. Wozu denn die Stromrechnung, die nicht übernommen wird und Kontoauszüge für fast einem Jahr? Dachte 3 oder auch 6 Monate.

    Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen, ob das alles so korrekt ist oder wie ich darauf reagieren sollte.

    Vielen Dank.

  • Deine Bank ist verpflichtet, Dir Kontoauszüge zur Verfügung zu stellen, ob nun in Papierform oder digital.

    Das ist nicht das selbe wie Umsatzübersichten.

    Bei festgestellten leistungsrelevanten Auffälligkeiten in den Kontodaten können die Kontodaten auch für längere Zeiträume als 3 oder 6 Monate angefordert werden. Da Ortsabwesenheiten nun einmal leistungsrelevant sind, kann man bei Abhebungen "außerhalb" deshalb durchaus über eine Anforderung der Auszüge über 12 Monate seriös nachdenken.

    Ob wiederum Deine Rentenversicherung "der Altervorsorge" im Sinn des Gesetzes dient, stellst nun einmal nicht Du fest, sondern die Behörde. Und damit die Behörde das feststellen kann, musst Du erst einmal alle erforderlichen Unterlagen dazu einreichen.. So Du das früher schon getan hast, kannst Du natürlich auf diesen Umstand hinweisen und erst einmal um erneute Prüfung bitten. Einfacher dürfte es sein, die Unterlagen schnell zu scannen/kopieren/digital zu fotografieren etc. und noch einmal einzureichen.

  • Hallo Schorsch, danke für deine Nachricht. Sorry, dass ich mich jetzt erst melde, aber habe keine Benachrichtigung erhalten.

    Ich habe Kontoauszüge von der Bank, allerdings 3 Monate. Benutze ein Banking Programm und ziehe mir so immer die Umsätze runter. Wenn ich allerdings ältere Auszüge dann brauche kosten sie, laut der Bank wären 4-10 Auszüge plus Porto 10,50 Euro.

    Ich war ja nicht ortsabwesend, die Abhebungen wurden nur in den Nachbarstädten getätigt, weil die Bank in der Stadt einen defekten Geldautomaten hat bzw. immer leer ist. Ein Ärgernis, nicht nur für mich, da in den Nachbarstädten es mit den Geldautomaten zuverlässig klappt und bevor man den Weg vergeblich dahin macht, verbindet man es mit Einkäufen oder ähnliches in den Nachbarstädten. Also von Ortsabwesenheit sprich Urlaub kann da definitiv keine Rede sein, zumal man die Kürzel der Städte in den Auszügen sieht.

    Natürlich ist es nur mein Empfinden, allerdings liegt der Behörde ein Verwertungsausschluss vor sowie die Police, daher sollte es bekannt sein, dass es eine Rentenversicherung ist. Was mich wundert, dass geschrieben wird, falls ein Verwertungsausschluss besteht, soll ich den einreichen, dabei haben sie diesen bereits. Werden beim Jobcenter Unterlagen wieder vernichtet?!?

    Ja das denke ich auch, in der Hoffnung sie geben Ruhe und sind zufrieden, wenn ich diese Unterlagen erneut einreiche statt darauf zu verweisen.
    Also würdest du alles geforderte Unterlagen einreichen mit kurzen Kommentaren?

  • Benutze ein Banking Programm und ziehe mir so immer die Umsätze runter. Wenn ich allerdings ältere Auszüge dann brauche kosten sie, laut der Bank wären 4-10 Auszüge plus Porto 10,50 Euro.

    Nur Kontoauszüge sind Beweismittel. Umsatzanzeigen sind manipulierbar.

    Ich war ja nicht ortsabwesend, die Abhebungen wurden nur in den Nachbarstädten getätigt, weil die Bank in der Stadt einen defekten Geldautomaten hat bzw. immer leer ist.

    Dann teile das doch so mit.


    Natürlich ist es nur mein Empfinden, allerdings liegt der Behörde ein Verwertungsausschluss vor sowie die Police, daher sollte es bekannt sein, dass es eine Rentenversicherung ist.

    Verwertungsausschluss gibt es nicht mehr. Im Übrigen kann eine Rentenversicherung auch eine Lebensversicherung sein und umgekehrt. Das ist für den "Versicherungs"laien nicht immer erkennbar, um was für eine Anlageform es sich wirklich handelt. Selbst eine Ausbildungsversicherung ist z. B. auch nur eine Lebensversicherung und muss gar nicht zur Ausbildung verwendet werden. Sie heißt einfach nur so, weils halt ein Lockmittel ist.

    Du musst jetzt nachweisen, dass es sich um einen nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz abgeschlossenen Vertrag handelt. Zur Darlegung der objektiven Zweckbestimmung als Altersvorsorge sollte ja das hoffentlich in der Nähe deines Rentenalters liegende Fälligkeitsdatum dienen.

  • Hallo Tamar,

    laut der AGB meiner Bank steht auch, dass Umsatzübersichten wie Kontoauszüge sind. Kann mich ja nur nach meiner Bank richten.

    Ok, wollte das als Zweizeiler auch so schreiben, nur bei den Nachweisen, wortlos einreichen oder auch was dazu schreiben, Beispiel doppelte Datenerhebung und dann nichts schicken oder des guten Willens, um mir nicht mehr unterstellen zu lassen, es dann mit einreichen?!

    Das mit dem Verwertungsausschluss hatte ich meiner Sachbearbeiterin auch so geschrieben und hatte wohl ausgereicht, habe eine Versicherung zur Altersvorsorge und die sind komplett raus. Nun kommt der andere Sachbearbeiter mit der Frage des Rückkaufswertes usw, oder alternativ den Verwertungsausschluss, dabei wie du ja sagst, er nicht mehr nötig ist, warum fordert er ihn dann, wenn es ihn gibt?

    Es ist eine Rentenversicherung, bekomme es erst mit dem Rentenalter ausgezahlt und das auch nur monatlich.

    In dem Schreiben steht ja nichts von Nachweis welche Versicherung, sondern dass wenn es den Verwertungsausschluss gibt, soll man ihn einreichen, dabei haben sie ihn schon, darum verstehe ich das Schreiben und diese Forderungen überhaupt nicht.

  • Ok, wollte das als Zweizeiler auch so schreiben, nur bei den Nachweisen, wortlos einreichen oder auch was dazu schreiben, Beispiel doppelte Datenerhebung und dann nichts schicken oder des guten Willens, um mir nicht mehr unterstellen zu lassen, es dann mit einreichen?!

    Was ist jetzt die doppelte Datenerhebung?


    Das mit dem Verwertungsausschluss hatte ich meiner Sachbearbeiterin auch so geschrieben und hatte wohl ausgereicht, habe eine Versicherung zur Altersvorsorge und die sind komplett raus.

    Dein alter SB wird wohl kaum geschrieben haben, dass es keinen Verwertungsausschluss seit 2023 mehr gibt.


    Nun kommt der andere Sachbearbeiter mit der Frage des Rückkaufswertes usw, oder alternativ den Verwertungsausschluss, dabei wie du ja sagst, er nicht mehr nötig ist, warum fordert er ihn dann, wenn es ihn gibt?

    Weil er das wohl mit einem Nachweis nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz verwechselt. So, wie manche eben trotzdem weiter HartzIV sagen.

    In dem Schreiben steht ja nichts von Nachweis welche Versicherung, sondern dass wenn es den Verwertungsausschluss gibt, soll man ihn einreichen, dabei haben sie ihn schon, darum verstehe ich das Schreiben und diese Forderungen überhaupt nicht.

    Dann frage nach, weise darauf hin, dass sich der § 12 SGB II - Zu berücksichtigendes Vermögen eklatant geändert hat, es keinen Verwertungsausschluss mehr gibt und jetzt maßgeblich der Nachweis der Zertifizierung als Altersvorsorge ist. Was du dafür als Nachweis bringen sollst.

  • Hallo Tamar,

    Eine erneute Erhebung der Daten würde eine Doppelerhebung darstellen. Da dies im Sinne der Betroffenen vermieden werden soll, hat der Gesetzgeber im § 50 Abs. 1 SGB II eine gesetzliche Befugnis für die Übermittlung der erforderlichen Daten durch das Jobcenter geschaffen.

    Mit den zwei Sachbearbeitern ist das eh so eine Sache, da ich Geld erhalten habe, scheint so als wüsste die linke Hand nicht was die rechte tut. Der Verwertungsausschluss sollte ja weiterhin vorliegen und sich daran nichts geändert haben bzw. durch die neue Gesetzeslage komplett raus sein, so dass ein Verwertungsausschluss nicht mehr nötig ist.

    Na gut, wenn er es verwechselt bekommt er aber einen Nachweis, der nicht mehr Bestand hat, den er aber so explizit angefragt hat.

  • Eine erneute Erhebung der Daten würde eine Doppelerhebung darstellen. Da dies im Sinne der Betroffenen vermieden werden soll, hat der Gesetzgeber im § 50 Abs. 1 SGB II eine gesetzliche Befugnis für die Übermittlung der erforderlichen Daten durch das Jobcenter geschaffen.

    Mir ist bekannt, was doppelte Datenerhebung ist. Mir ist nur unklar, wo du die hier siehst. Ob dein Vertrag zertifiziert ist, wird wohl noch nicht vorliegen.


    Mit den zwei Sachbearbeitern ist das eh so eine Sache, da ich Geld erhalten habe, scheint so als wüsste die linke Hand nicht was die rechte tut.

    Blödsinn.


    Der Verwertungsausschluss sollte ja weiterhin vorliegen und sich daran nichts geändert haben

    Hast du es immer noch nicht verstanden: es gibt keinen Verwertungsausschluss mehr. Das wurde abgeschafft. Und jetzt ist der Nachweis der Zertifizierung als Altersvorsorge notwendig.

  • Das kam aus der Fragestellung nicht durch, ja die doppelte Datenerhebung auf das erneute Einreichen des Verwertungsausschlusses und Kontoauszüge von bereits eingereichten Monaten.

    Mir ist klar, dass es den Verwertungsausschluss nicht mehr gibt, aber er ist ja gefordert worden also kann ich ja nur darauf reagieren. Wo bekomme ich diesen Zertifizierungsnachweis wenn überhaupt her? Sollte es nicht klar sein, dass wenn er die Anforderungen erfüllt somit der Zertifizierung entspricht? All diese Unterlagen liegt dem JC vor.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Kontoauszüge von bereits eingereichten Monaten.

    Diese Vorlage war nicht rechtskonform, dass schrieb Tamar

    bereits:

    Nur Kontoauszüge sind Beweismittel. Umsatzanzeigen sind manipulierbar.

    Ganz klar hier erneut, wenn das Jobcenter zur Vorlage von

    Kontoauszügen auffordert ist dem nachzukommen. Das

    gehört zu den Mitwirkungspflichten, wenn Sozialleistungen

    bezogen werden. Bei Weigerung riskiert der Leistungsberechtigte

    eine vorläufige Einstellung der Leistung bis zur Nachholung der

    Mitwirkung. Zur Erinnerung:

    § 60 SGB I - Angabe von Tatsachen

    § 66 SGB I - Folgen fehlender Mitwirkung

    § 67 SGB I - Nachholung der Mitwirkung


    Wo bekomme ich diesen Zertifizierungsnachweis wenn überhaupt her?

    Einfach nachfolgende Information lesen und versuchen zu verstehen,

    was gemeint ist.

    All diese Unterlagen liegt dem JC vor.

    Anscheinend nicht, oder nur bedingt, sodass daraus nicht ersichtlich ist,

    ob dieser Vertrag dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) entspricht.

    Na gut, wenn er es verwechselt bekommt er aber einen Nachweis, der nicht mehr Bestand hat, den er aber so explizit angefragt hat.

    Verständnisproblem und ergänzende Information dazu. Zunächst ...

    Tamar schreibt:

    Und jetzt ist der Nachweis der Zertifizierung als Altersvorsorge notwendig.

    Dazu Folgendes:

    Die Zertifizierungsstelle erteilt die Zertifizierung nach § 1 Abs. 3, wenn ihr die nach diesem Gesetz erforderlichen Angaben und Unterlagen vorliegen sowie die Vertragsbedingungen des Altersvorsorgevertrags dem § 1 Absatz 1, 1a oder beiden Absätzen sowie dem § 2a entsprechen und der Anbieter den Anforderungen des § 1 Absatz 2 entspricht.

    Allgemeine Anmerkung! Unverständlich, warum mancher

    Leistungsberechtigte sich das Leben unnötig schwer macht,

    wenn das Ganze mit Einreichen der geforderten Dokumente

    einfach und unkompliziert zu erledigen wäre.

    Gruß

  • Danke dir.

    Was ist denn mit dem Jahresrechnung für Strom, auch einfach einreichen? Ich frage mich nur wozu?

    Schließlich sollen sie vom Gesetz her nur das bekommen, was Sie benötigen.

    Es gab auch keine Erwähnung der Schwärzungsmöglichkeit bei der Forderung der Kontoauszüge.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    von einem anderen Sachbearbeiter des Jobcenters ein Schreiben mit der Bitte um Erklärung, warum ich, wie er auf den Auszügen gesehen hat, außerhalb meiner Stadt Geld abgeholt habe.

    Tamar schrieb dazu:

    Dann teile das doch so mit.

    Das muss geklärt werden, damit es keinen weiteren Ärger wegen

    einer vermeintlich nicht genehmigten Ortsabwesenheit gibt. Zu Kontoauszügen und Schwärzung! Die Schwärzung der Kontoauszüge

    ist nur insoweit möglich, als dass besonders geschützte Daten,

    Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische

    Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben, nicht preisgegeben werden müssen. Es dürfen die Kontobelege, aber

    nicht die aufgewandten Beträge geschwärzt werden.

    Ist davon etwas in den Kontoauszügen enthalten? Sonst erübrigt es

    sich darüber weiter nachzudenken.

    Was ist denn mit dem Jahresrechnung für Strom, auch einfach einreichen?

    Wird mit Strom geheizt, gehört das zu den § 22 SGB II - Kosten der Unterkunft. Ansonsten einfach nachfragen, warum die Jahresabrechnung

    vom Strom gefordert wird.

    Gruß

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