Alte Nebenkostenabrechnungen Weiterbewilligungsantrag

  • Hallo zusammen,

    ich benötige Ihren Rat bezüglich der Nebenkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. JC möchte diese Abrechnungen nun „bereinigen“ und macht meinen Weiterbewilligungsantrag davon abhängig. Mein Vermieter schickt mir alle Rechnungen, sobald er sie erhält. Deshalb enthalten meine Abrechnungen für ein Jahr manchmal schon Posten für das nächste Jahr, wie zum Beispiel Wasserrechnungen von 2023 in der Abrechnung von 2022.

    JC meint nun, dass mein Vermieter zu früh abrechnet und dass solche Posten eigentlich in die Abrechnung für das folgende Jahr gehören. Ich habe bisher alle Jahresabrechnungen in der Form, wie ich sie vom Vermieter erhalte, an JC weitergeleitet, und es gab nie Einwände.

    Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass JC die Nebenkostenabrechnungen für mehrere Jahre neu ordnen möchte, ins System einpflegen und prüfen, ob ich eventuell Nachzahlungen leisten muss. Meinerseits waren die Abrechnungen immer vollständig und korrekt, wenn auch möglicherweise etwas vermischt, so wie ich sie vom Vermieter bekomme.

    Meine Frage ist: Muss ich diese Neusortierung wirklich durchführen? Falls sich herausstellt, dass ich für die vergangenen Jahre nachzahlen muss, erscheint mir das ungerecht. Ich bin nicht aktiv daran schuld, und JC hat die Unterlagen bisher immer ohne Beanstandung akzeptiert. Es wurden keine rechtzeitigen Anfragen oder Bitten an mich gerichtet. Zudem hängt mein Weiterbewilligungsantrag davon ab. Ist diese Neusortierung rechtlich erforderlich?? Gibt es bestimmte Regeln oder Gesetze, auf die ich mich berufen könnte?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

  • Muss ich diese Neusortierung wirklich durchführen?

    Woher soll das hier jemand wissen? Zuallererst muss doch im Mietvertrag geregelt sein, wie Nebenkosten abgerechnet werden. Der Normalfall ist eine monatliche Vorauszahlung und dann eine jährliche Endabrechnung. Und nicht das komische Tohuwabohu, das du dort beschreibst.

    Wenn du also genaue Auskunft benötigst, musst du den Passus des Mietvertrages zu den Betriebskosten und deren Abrechnung hochladen.


    Falls sich herausstellt, dass ich für die vergangenen Jahre nachzahlen muss, erscheint mir das ungerecht.

    Nachzahlen an wen? Das JC wird ja wohl kaum eine Betriebskostenabrechnung erstellen. Oder meinst du, dass du eigentlich Guthaben erwirtschaftet hast und das Jobcenter dich überzahlt hat? Wenn ja, dann bekommst du das Guthaben ja vom Vermieter. Bis 3 Jahre rückwirkend ist da möglich.

    Ich bin nicht aktiv daran schuld,

    Kann man ohne Kenntniss des Mietvertrages nicht beurteilen.

    Es wurden keine rechtzeitigen Anfragen oder Bitten an mich gerichtet.

    Was verstehst du unter "rechtzeitig"? Das Jobcenter ist im Übrigen nicht der Mieterschutzbund. In erster Linie ist es deine Aufgabe, Abrechnungen und Vertrag zu prüfen.


    Gibt es bestimmte Regeln oder Gesetze, auf die ich mich berufen könnte?

    Kommt darauf an, was überhaupt richtig wäre mit der Abrechnung.

  • Wenn du bisher alles korrekt angegeben hast (auch entstandenes Guthaben) dann ist alles ok.

    Guthaben aus Stromkosten wird nicht angerechnet weil die Stromkosten vom Regelsatz bestritten werden.

    Heizkosten und sonstige Nebenkosten werden angerechnet weil sie zu den Kosten der Unterkunft zählen.

    Du brauchst auch nix durchzurechnen. Gib dem Jobcenter nochmal sämtliche Abrechnungen des betreffenden Zeitraums.

    Am besten ist es dafür einen persönlichen Termin zu vereinbaren damit eventuelle Unstimmigkeiten geklärt werden können.

    Die Mitarbeiter in den Jobcentern beißen nicht und sind froh darüber wenn man mit ihnen auf Augenhöhe kommuniziert und kooperiert.

    Viele Grüße

    Michael

  • Ich glaube, du hast den Sachverhalt nicht ganz verstanden. Es geht darum, dass der Vermieter anscheinend nicht nach mietrechtlichen Vorschriften abrechnet, der TE als Mieter nie etwas dagegen unternommen hat und es ihm jetzt unangenehm ist, dass das Jobcenter plötzlich nachhakt.

    Es geht nicht um die pünktliche oder unpünktliche Vorlage der Abrechnungen.

  • Ich habe es so verstanden dass die Abrechnungen vom Jobcenter bisher nie beanstandet wurden und jetzt Unstimmigkeiten entdeckt wurden.

    Da erscheint es mir am naheliegendsten die ganzen Abrechnungen nochmal beim Jobcenter persönlich einzureichen mit der Bitte bei der geforderten "Neusortierung" zu helfen.

    Viele Grüße

    Michael

  • Hallo!

    "Neusortierung"

    Was vom Themenersteller zu erläutern wäre, denn hier

    ist Einiges unklar.

    Die Frist, um Beanstandungen gegen die Abrechnung geltend zu machen,

    sind 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung. Danach kann ein Mieter keine

    Fehler mehr beim Vermieter melden.


    Mit Ausnahme der Heizkosten hat ein Vermieter die Wahl, ob er nach

    dem Leistungsprinzip oder dem Abflussprinzip rechnet. Wenn der

    Vermieter in 2023 eine Rechnung erhält, in der die Leistungen aus 2022

    abgerechnet wurden, so ist das völlig korrekt. Das ist das

    Leistungsprinzip.


    Beim Abflussprinzip geht es darum, wann die Rechnungen bezahlt wurden,

    unabhängig davon, für welchen Leistungszeitraum die sind.


    Die Abrechnungen des Benutzers sind als wahrscheinlich völlig in Ordnung

    und der Sachbearbeiter hat eventuell keine Orientierung bezüglich des

    Mietrecht und meint es aber besser zu wissen. Gleichwohl ist die

    Anmerkung von Tamar zu beachten:

    Es geht darum, dass der Vermieter anscheinend nicht nach mietrechtlichen Vorschriften abrechnet, der TE als Mieter nie etwas dagegen unternommen hat und es ihm jetzt unangenehm ist, dass das Jobcenter plötzlich nachhakt.

    Auch das wäre möglich! Das müsste auch geprüft werden:

    Zuallererst muss doch im Mietvertrag geregelt sein, wie Nebenkosten abgerechnet werden. Der Normalfall ist eine monatliche Vorauszahlung und dann eine jährliche Endabrechnung.

    Tamar verwies auf den Mietvertrag.

    Oder meinst du, dass du eigentlich Guthaben erwirtschaftet hast und das Jobcenter dich überzahlt hat? Wenn ja, dann bekommst du das Guthaben ja vom Vermieter. Bis 3 Jahre rückwirkend ist da möglich.

    Hier wäre dann der Mieterbund einzuschalten, um gegebenenfalls

    die Nebenkostenabrechnungen zu prüfen und bestehende

    Ansprüche gegenüber dem Vermieter durchzusetzen.

    Dazu mag sich der Themenersteller bitte äußern, denn das Rätselraten

    bringt hier nichts. Abschließend noch:

    Wenn du also genaue Auskunft benötigst, musst du den Passus des Mietvertrages zu den Betriebskosten und deren Abrechnung hochladen.

    Falls das erwünscht ist, Dateianhänge bitte ausreichend anonymisiert

    über Dateianhänge des Forums hochladen.

    Gruß

  • Klingt in der Beschreibung aber nicht so, sondern, wie wenn tatsächlich in 2023 angefallene und verbrauchte Kosten in der Abrechnung für 2022 stehen. Was selbst dem Leistungsprinzip nicht entsprechen würde.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Deshalb beenden wir hier auch das Thema! Rätselraten bringt nichts. Falls hier vom Themenersteller Erklärungen kommen, die verständlich sind, kann es im Thema weitergehen.

    Ansonsten sei dem Themenersteller empfohlen die Nebenkostenabrechnungen

    durch den Mieterbund prüfen zu lassen und vor Ort eventuell eine reale

    Sozialberatung aufzusuchen. Bei Vorliegen aller Unterlagen kann dort

    effektiver geholfen werden als hier im Forum.

    Gruß

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