Erstattung der Leistungen

  • Meine Situation ist folgende:

    Ich arbeite seit Mitte März freiberuflich, und verdiene ausreichend, konnte aber erst Mitte Juni die entsprechenden Rechnungen schreiben und habe demzufolge auch erst das Einkommen für die vorherigen Monate bekommen. Mir wurden dennoch weiterhin Leistungen gezahlt, bzw. wurden diese mit Nachzahlung aus mir unbekannten Gründen wieder aufgenommen. Nun soll ich die Leistungen ab März zurückzahlen.

    Gilt hier nun das Zuflussprinzip nach SGB II, §3, Abs. 2, also darf ich die Leistungen für März bis Mai behalten?

    Oder muss ich das gesamte Geld zurückzahlen nach Bürgergeld-Verordnung §3, Abs. 4?

  • Gilt hier nun das Zuflussprinzip nach SGB II, §3, Abs. 2, also darf ich die Leistungen für März bis Mai behalten?

    Nein, das gilt nicht für Selbständige.


    Oder muss ich das gesamte Geld zurückzahlen nach Bürgergeld-Verordnung §3, Abs. 4?

    Genau so. Der Gesetzgeber ist halt nicht blöd und wollte genau sowas damit verhindern, dass er festgelegt hat, dass bei Selbständigkeit ein Durchschnittseinkommen angerechnet wird.

  • Was ist denn das für eine Frage? Als Selbständiger kannst du auch bereits nach 2 Tagen nach Anmeldung der Selbstständigkeit eine Rechnung schreiben, wenn du Leistungen erbracht hast, die ggf. sofort fällig ist, während ein Arbeitnehmer zu diesem keinen Einfluss auf seine Lohnzahlung hat.

    Und letztendlich: Gesetz ist Gesetz. Du bist halt mit der Idee, Rechnungen so spät wie möglich zu erstellen, baden gegangen, weil der Gesetzgeber diesen Mitnahmeeffekt Gott sei Dank bedacht hat. Ganz einfach.

  • Wenn eine Gewerbeanmeldung über 3 Monate dauert kann man eben manchmal nicht sofort Rechnungen schreiben, wenn man spontan die Möglichkeit bekommt freiberuflich zu arbeiten. Du stellst das so da als ob ich das absichtlich so gemacht habe. Ich finde das etwas unfair geregelt.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Fakt ist und manchmal für den Betroffenen nicht schön:

    Nochmal: das ist Recht und Gesetz, Punkt.

    Ist so, kann der Betroffene jetzt akzeptieren, oder auch ablehnen.

    Das ändert aber nichts an der Rechtslage, herbst. An Tamar

    Beitrag ist auch nichts unfreundlich und beleidigend. Tamar ist

    nicht dafür verantwortlich, wie ein Betroffener Geschriebenes

    versteht, sondern sie versucht nur bestehende Rechtslage zu

    vermitteln.

    Gruß

  • Deine Frage, ob du zurück zahlen musst, wurde hinreichend und korrekt beantwortet. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

    Soweit du eine Änderung der gesetzlichen Regelung wünschst, wende dich an deinen Bundestagsabgeordneten oder gehe selbst in die Politik.

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