Sachbearbeiter ignoriert Kommunikation - Umzug ins andere Bundesland

  • Guten Tag

    Ich hatte soeben im Juli einen Weiterbildungskurs beendet und wurde dann zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen 555 km enfernt. Darauf beantragte ich für die Fahrtkosten, Übernachtungskosten und für Frisör und Bekleidung, dieses musste ich dem Sachbearbeiter regelrecht aus der Nase ziehen, da er meinte das er sich dafür "aus dem Fenster hängen musste", dieses hat er dann den Tag bevor bewilligt.

    Mir wurde die Stelle angeboten und Startdatum für den 01 Oktober 2023 gesetzt, dass hatte ich dann dem Sachbearbeiter mitgeteilt und er war auch froh darüber.

    Am nächstem Tag habe ich ihm dann eine Umzugsgenehmigungsschreiben geschickt, da ich dachte, dieses vorab haben zu müssen um dann Kosten einholen zu können für ein Umzugsunternehmen, da mein Ehemann blind ist und wir quasi überhaupt kein Netzwerk haben um uns beim Umzug zu helfen. Der SB rief mich dann an und teilte mir mit, das ich hinziehe könnte wo ich wollte und nicht das JC dafür eine Genehmigung austellen müsste und ich einfach drei Umzugsunternehmen raussuchen soll und es ihm schicken soll.

    Dann am Tag danach, hatte ich ihm dann, eine Aufstellung von drei Wohnungsbesichtungsterminen für die folgende Woche; die dazu ensteheneden Fahrtkosten und Übernachtungskosten für eine Nacht geschickt.

    Der SB rief mich dann ungehend an und sagte in einer lauten Stimme, was ich mir eigentlich denke das, dass JC einfach für alles aufkommt? Er sagte mir dann, das er dieses nicht genehmigen würde, da nach seiner Meinung ich schon zuviel gestatten bekommen habe und das ich ihn langsam wütend mache.

    Darauf erwähnte ich, das ich nur noch schriftlich kommunizieren möchte. Darauf meinte der SB, ich gehe jetzt erstmal in den Urlaub für 3 Wochen und meine Kollegin hat auch sehr viel zu tun und er glaube nicht ob dieses bearbeitet werden würde. Ich wahr total geschockt, weil die ganze Zeit über habe ich mich ruhig verhalten.

    Das Problem ist nun, habe ich diese drei Wohnungsbesichtigungstermine, die schnell zusammenkommen sind und auch für meinen blinden Ehemann geeignet sind, da Rheinland-Pfalz nicht sehr viele barrierefreie Wohnungen hat. Alle Wohnungen sind einzugsbereit am 01 Oktober 2023 und von privaten Vermietern.

    Das Dilemma ist, das ich diese Termine nicht umbuchen kann, da noch andere Bewerber dort sein werden.

    Heute hatte ich versucht die Stellvertretung des SB zu erreichen bei email, übers Portal, übers Telefon, da das JC geschlossen ist. Keine Antwort.

    Ich weiß jetzt nicht was ich machen kann durch das JC?

    Könnte wir zu diesen Wohnungsbesichtigungsterminen hinfahren und dann danach eine Erstattung der gesamten Kosten beantragen?

    Wenn einer der Wohnung uns angeboten würde, könnten wir dann zusagen oder müssten wir das durch das JC machen?

    Die finanzielle Lage sieht so aus, das wir das JC brauchen um die Mieten hier in Sachsen zu bezahlen für die drei Monate (wegen Wohnungskündigungfrist) und könnten könnten vielleicht die Monatsmiete für die neue Wohnung bezahlen durch eine CC und dann würde mein Gehalt und das Blindengeld die nächste Miete decken. Eine Kautionsversicherung müssen wir abschliessen, da das neue JC wahrscheinlich sehr lange braucht um dieses zu genehmigen.

    Laut unserem Mietvertrag in Sachsen müssen wir renovieren beim Auszug (wir sind hier erst letzten Dezember eingezogen), dafür muss ich auch Renovierungskosten beantragen, oder?

    Entschuldigung das alles vielleicht nicht so Schritt bei Schritt erklärt ist, aber meinen Nerven sind ziemlich dünn und weiß wirklich nicht wie nun vorzugehen ist?

    Kann mir jemand bitte mitteilen Schritt für Schritt was ich machen kann und was ich beantragen kann, da ich nicht diese neue Stelle verlieren möchte, aber dieser Sachbearbeiter mir einfach nicht mehr weiterhilft.

    Danke

  • Könnte wir zu diesen Wohnungsbesichtigungsterminen hinfahren und dann danach eine Erstattung der gesamten Kosten beantragen?

    Beantragen kann man alles, selbst einen Flug zum Mond. Dem Vermittler geht es darum, dass er offenbar die Fahrten zur Besichtigung als unnötig ansieht, da sich solch ein Luxus bei so einer Entfernung nur die Wenigsten leisten würden. Eine Wohnung muss man ja nicht zwingend besichtigen, um sie anzumieten. Nimm nur mal als klassisches Beispiel Rückkehrer aus dem Ausland. Die mieten auch ohne Besichtigung an.


    Wenn einer der Wohnung uns angeboten würde, könnten wir dann zusagen oder müssten wir das durch das JC machen?

    Da es um eine Arbeitsaufnahme geht, werden Umzugskosten aus dem Vermittlungsbudget gesponsort. Dazu muss die neue Wohnung nicht unbedingt angemessen sein. Wenn ihr trotz Arbeit aber noch Leistungen vom (dann neuen) Jobcenter braucht, dann müsst ihr euch die Wohnung genehmigen lassen.

    Die finanzielle Lage sieht so aus, das wir das JC brauchen um die Mieten hier in Sachsen zu bezahlen für die drei Monate (wegen Wohnungskündigungfrist)

    Auch das dürfte äußerst blauäugig sein. Wenn du weißt, dass du zum 1.10. nicht mehr dort wohnst, hättest du schon kündigen können, um Doppelmieten zu vermeiden. Das JC muss die nur übernehmen, wenn sie tatsächlich unvermeidbar sind. Ansonsten immer nur für die tatsächlich bewohnte Wohnung. Der SB hat da schon recht, dass das JC kein Rundumsorglospaket ist.

    Laut unserem Mietvertrag in Sachsen müssen wir renovieren beim Auszug (wir sind hier erst letzten Dezember eingezogen), dafür muss ich auch Renovierungskosten beantragen, oder?

    Wie oben: beantragen kann man alles. Viele solcher Mietvertragsklauseln sind jedoch unwirksam, so dass man das zuerst prüfen sollte.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!