LKW Fahrer Spesen - Einkommen Anrechnung und Rückforderung

  • Schönen guten Tag liebe Community,

    ich habe eine Frage bezüglich meiner Anträge auf Hartz 4/ Bürgergeld. Es geht dabei um das Jahr 2022 welches nun das Jobcenter gerne aufdröseln möchte. Kurz zum Sachverhalt, mein Partner ist LKW Fahrer (teilweise auch die ganze Woche unterwegs; in der Winterzeit wird gestempelt) ich bin seit 2023 nicht komplett auf das Jobcenter angewiesen und wir haben in der 2. Jahreshälfte von 2022 eine neue Sachbearbeiterin bekommen.

    Nun zum Sachverhalt:

    1. Mir und meinem Partner wurden von der Zeit vom 01.01.2022 - 30.06.2022 Leistungen bewilligt, die auch am 02.02.2022 von der alten Sachbearbeiterin abschließend bewilligt wurden

    2. Vom 01.07.2022 - 31.12.2022 wurden vorläufig Leistungen bewilligt, die am 12.01.2023 abschließend bewilligt wurden jedoch mit Anhörungsbogen, Rückzahlungsforderung usw. Dabei handelte es sich um die neue Sachbearbeiterin.

    Ich habe diesem Bescheid widersprochen, da ich die monatlichen Lohnabrechnungen von meinem Partner (ohne Aufforderung des Jobcenters) jeden Monat zugesandt habe. Ich habe der Dame auch mitgeteilt, dass sie zu jederzeit Kenntnisstand über das Einkommen hatte und schon vorab hätte reagieren müssen. Es handelt sich um eine Rückforderung von 556,80 €. Sie hat jedoch nichts unternommen und schön weiter ein wesentlich geringeres Einkommen aus Erwerbstätigkeit angegeben. Warum ich so allergisch reagiere ist der Tatsache geschuldet, dass sie als wir unsere Nebenkostenabrechnung bekommen haben und ein Guthaben bekommen haben, sie ganz ganz schnell den Bescheid geändert hat und das Guthaben mit den Leistungen für den nächsten Monat verrechnet hat. Und hier schaut sie munter 6 Monate zu wie mehr Geld überwiesen wird, unternimmt nichts, und ich soll einen Anhörungsbogen wegen einer Überzahlung ausfüllen.

    Jedoch gibt es meinerseits ein paar Unklarheiten. Die Gute möchte jetzt auf einmal von mir mal wieder Kontoauszügen von Dezember 2022 bis jetzt (die alten wurden angeblich nach Sichtung vernichtet), die Anlage EK von meinem Partner ausgefüllt, dazu schreibt Sie das Werbungskosten geltend gemacht werden können und einen Nachweis des Arbeitgebers über die tatsächliche Abwesenheit meines Partners. So weit so gut, habe ich auch kein Problem damit. Jedoch machen mich folgende Tatsachen stutzig auf die sie mir keine Antwort gegeben hatte:

    1. Warum will Sie jetzt den Zeitraum von 01.01.2022 - 31.12.2022 überprüfen obwohl von 01/2022 - 06 /2022 der Bescheid schon abschließend festgesetzt wurde

    2. Der Zeitraum meines Widerspruchs betrifft nur 07/2022 - 12/2022 sie möchte aber das ganze Jahr

    3. Mein Partner bekam monatlich steuerfreien Verpflegungsmehraufwand aufgrund seiner Fernfahrertätigkeit dies hat sie jedoch komplett als Einkommen angerechnet (nach meiner Recherche gibt es einige Urteile von Sozialgerichten, dass dies nicht rechtens ist, da die Einnahmen zweckbestimmt sind) darauf ist sie auch nicht eingegangen

    4. Werbungskosten alles schön und gut, dafür gibt es ja vom Gesetzgeber Pauschalen, je nach Dauer der Abwesenheit jedoch lösen diese das Problem mit den Verpflegungskosten nicht

    Meine Fragen sind deshalb:

    Darf Sie jetzt das ganze Jahr 2022 aufdröseln obwohl schon abschließend bewilligt wurde? (ich habe nämlich die Vermutung, dass sie gerne noch mehr zurückfordern möchte)

    Muss ich auch die Abwesenheitszeiten vor dem 30.06.2022 einreichen nur weil die Dame das gerne möchte?

    Sorry für den langen Text aber ich hoffe ich konnte mein Anliegen verständlich darlegen.

    Kurz und knapp kommt es mir einfach so vor, als wenn die Damen sich ein wenig auf den Schlips getreten fühlt da ich Widerspruch eingelegt habe und das jetzt zu einem Machtkampf ausartet.

    Vielen Dank schon mal

  • Ich habe der Dame auch mitgeteilt, dass sie zu jederzeit Kenntnisstand über das Einkommen hatte und schon vorab hätte reagieren müssen.

    Falsch. Die endgültige Festsetzung einer vorläufigen Bewilligung erfolgt erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums:

    4) Die abschließende Entscheidung nach Absatz 3 soll nach Ablauf des Bewilligungszeitraums erfolgen.

    dass sie als wir unsere Nebenkostenabrechnung bekommen haben und ein Guthaben bekommen haben, sie ganz ganz schnell den Bescheid geändert hat und das Guthaben mit den Leistungen für den nächsten Monat verrechnet hat.

    Vollkommen korrekt, das sieht § 22 Abs. 3 SGB II - Bedarfe für Unterkunft und Heizung

    nunmal so vor. Eine Änderung für die Zukunft ist etwas anderes als für die Vergangenheit.

    Warum will Sie jetzt den Zeitraum von 01.01.2022 - 31.12.2022 überprüfen obwohl von 01/2022 - 06 /2022 der Bescheid schon abschließend festgesetzt wurde

    Wie kommst du darauf? Du hast geschrieben, dass sie Kontoauszüge an Dezember 22 haben will. Nicht ab Januar 22.

    nach meiner Recherche gibt es einige Urteile von Sozialgerichten, dass dies nicht rechtens ist, da die Einnahmen zweckbestimmt sind

    Falsche Recherche. Dass Auslöse und Spesen Einkommen sind, ist schon seit vielen Jahren höchstrichterlich geklärt, schaust du BSG Urteil B 4 AS 27/12 R vom 11.12.2012.

    Werbungskosten alles schön und gut, dafür gibt es ja vom Gesetzgeber Pauschalen, je nach Dauer der Abwesenheit jedoch lösen diese das Problem mit den Verpflegungskosten nicht

    Nein, wie das BSG in der verlinkten Entscheidung geurteilt hat, können die tatsächlichen Kosten für die Verpflegung abgesetzt werden, wenn man sie nachweist:

    Tatsächliche und notwendige nachgewiesene Verpflegungsmehraufwendungen können vom Einkommen eines SGB II-Aufstockers bis zu den Sätzen des Bundesreisekostengesetzes (juris: BRKG 2005) abgesetzt werden, weil die in der Alg II-Verordnung (idF ab 1.1.2008 - juris: AlgIIV 2008) vorgesehene ausnahmslose Beschränkung auf einen Pauschbetrag in Höhe von 6 Euro täglich bei einer Abwesenheitsdauer von mindestens zwölf Stunden nur mit einer Öffnungsklausel ermächtigungskonform ist.

    Darf Sie jetzt das ganze Jahr 2022 aufdröseln obwohl schon abschließend bewilligt wurde? (ich habe nämlich die Vermutung, dass sie gerne noch mehr zurückfordern möchte)

    Mehr zurückfordern geht nur, wenn ihr was verschwiegen hättet. Ansonsten besteht für den Zeitraum Januar bis Juni 22 Vertrauensschutz. Ihr habt ja sicherlich die Spesen und/oder Auslöse damals auch angegeben.

    Muss ich auch die Abwesenheitszeiten vor dem 30.06.2022 einreichen nur weil die Dame das gerne möchte?

    Ja.

    Kurz und knapp kommt es mir einfach so vor, als wenn die Damen sich ein wenig auf den Schlips getreten fühlt da ich Widerspruch eingelegt habe und das jetzt zu einem Machtkampf ausartet.

    Nun, für mich liest es sich eher so, dass die Dame ihre Arbeit korrekt macht und ihre Vorgängerin dies nicht getan hat, was für dich jedoch positiv war. Aber nicht alles, was für einen positiv ist, ist auch richtig.

  • Hallo Tamar

    ,

    vielen Dank für deine Antworten. Ich hätte noch ein paar Anmerkungen

    Falsch. Die endgültige Festsetzung einer vorläufigen Bewilligung erfolgt erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums:

    Der vorläufige Bescheid vom 01.01.2022 - 30.06.2022 wurde am 02.02.2022 festgesetzt deshalb habe ich ja nachgefragt. Auch mir ist bekannt, dass vorläufige Bescheide erst nach Ablauf der Bewilligung festgesetzt werden, deshalb war ich so verwundert.

    Wie kommst du darauf? Du hast geschrieben, dass sie Kontoauszüge an Dezember 22 haben will. Nicht ab Januar 22.

    ich zitiere vom Brief: "der zu überprüfende Zeitraum ist der 01.01.2022 - 31.12.2022" deshalb komme ich darauf.

    Mehr zurückfordern geht nur, wenn ihr was verschwiegen hättet. Ansonsten besteht für den Zeitraum Januar bis Juni 22 Vertrauensschutz. Ihr habt ja sicherlich die Spesen und/oder Auslöse damals auch angegeben.

    Natürlich, ich habe nichts zu verheimlichen. Sonst hätte ich nicht freiwillig die Lohnabrechnungen monatlich unaufgefordert durchgeschickt. Meinetwegen kann sie auch alles vorher nochmal durchgehen.

    Nun, für mich liest es sich eher so, dass die Dame ihre Arbeit korrekt macht und ihre Vorgängerin dies nicht getan hat, was für dich jedoch positiv war. Aber nicht alles, was für einen positiv ist, ist auch richtig.

    Da muß ich dich leider enttäuschen. Es war für mich nicht positiv. Ich habe dadurch nicht mehr Leistungen bekommen als jetzt auch. Somit war dies für mich kein Vorteil. Zumal mein Partner zum Großteil für alles aufgekommen ist. Die Summe die ich bekommen habe, hat lediglich den Strom und unser Telefon gedeckt alles andere mußte mein Partner tragen.

    Nur damit ich das richtig verstehe:

    24:00 Stunden abwesend: Bis 28,00 EUR mit Nachweis

    Mehr als 8 Stunden abwesend: Bis 14,00 EUR mit Nachweis

    12:00 bis 24:00 Stunden abwesend: Pauschal 6,00 EUR ohne Nachweis

    Wird als Nachweis eine Bestätigung des Arbeitgebers anerkannt oder müssen zusätzlich auch Einkaufsquittungen vorgelegt werden?

    Danke schon mal vorab

  • mir ist bekannt, dass vorläufige Bescheide erst nach Ablauf der Bewilligung festgesetzt werden

    Klingt hier aber anders:


    Ich habe der Dame auch mitgeteilt, dass sie zu jederzeit Kenntnisstand über das Einkommen hatte und schon vorab hätte reagieren müssen.


    Es war für mich nicht positiv. Ich habe dadurch nicht mehr Leistungen bekommen als jetzt auch.

    Wenn ihr 556 Euro zurück zahlen müsst, kann das ja nicht so stimmen. Denn, wenn dich das so sehr verwundert, dann scheint ihr bei der alten SB keine Erstattungsforderungen erhalten zu haben.

    Und da du so empört reagierst, dass die Spesen als Einkommen angerechnet werden:

    Mein Partner bekam monatlich steuerfreien Verpflegungsmehraufwand aufgrund seiner Fernfahrertätigkeit dies hat sie jedoch komplett als Einkommen angerechnet (nach meiner Recherche gibt es einige Urteile von Sozialgerichten, dass dies nicht rechtens ist, da die Einnahmen zweckbestimmt sind) darauf ist sie auch nicht eingegangen

    Klingt das für mich, dass bisher weniger Einkommen angerechnet wurde. Weniger Einkommen = mehr ALG2 = positiv für euch.

    Die Summe die ich bekommen habe

    Es gibt in einer BG kein "ich". Ihr beide habt ALG2 bekommen, weil euer Einkommen nicht für euch beide gereicht hat.


    Wird als Nachweis eine Bestätigung des Arbeitgebers anerkannt oder müssen zusätzlich auch Einkaufsquittungen vorgelegt werden?

    Der Arbeitgeber kann ja schlecht bestätigen, dass er am auswärtigen Einsatzort 5 Brötchen a 50 Cent, 2 Salami a 4 Euro, 1 Schnitzel mit Pommes a 8,50 Euro etc. gekauft hat, oder? Der kann nur bestätigen, wann er wieviele Stunden abwesend war. Was er für tatsächliche zusätzliche Kosten hatte, geht nur mit Rechnungen von Supermärkten, Imbissen, Restaurants etc.

  • Wenn ihr 556 Euro zurück zahlen müsst, kann das ja nicht so stimmen. Denn, wenn dich das so sehr verwundert, dann scheint ihr bei der alten SB keine Erstattungsforderungen erhalten zu haben

    diese 556 € sind für einen Zeitraum von 4 Monaten. Aber die Behauptung "kann das ja so nicht stimmen" finde ich schon grenzwertig. Nun damit es keine nicht wahrheitsgemäßen Spekulationen mehr gibt, es waren 192,44 €.

    Die alte SB konnte keine Erstattungsforderung erheben, da der Lohn erst im neuen Bewilligungszeitraum zugeflossen ist bzw. der tatsächliche Lohn sogar geringer ausfiel als "vermutet" wurde.

    Klingt das für mich, dass bisher weniger Einkommen angerechnet wurde. Weniger Einkommen = mehr ALG2 = positiv für euch.

    schön das es so klingt, aber dem ist nicht so. Aber auch hier um den Spekulationen ein Ende zu setzen

    Bewilligungszeitraum 01.01.2022 - 30.06.2022 -> Partner fing am 07.06.2022 wieder an, wir haben der SB Bescheid gegeben; Lohn kam 07/2022 somit neuer Bewilligungszeitraum

    01.07.2022 - 31.12.2022 -> Lohnabrechnung für 07/2022 wurde nachgereicht (wie auch die anderen Monate bis Dezember 2022)

    natürlich wurde so die Überzahlung heraufbeschwört nur welche Erläuterung soll ich im Anhörungsbogen angeben wie es dazu kam?

    Ein Änderungsbescheid über das anrechenbare Einkommen aus Erwerbstätigkeit hätte dem auch entgegenwirken können.

    Es gibt in einer BG kein "ich". Ihr beide habt ALG2 bekommen, weil euer Einkommen nicht für euch beide gereicht hat.

    Mein Partner konnte von seinem Einkommen seinen lt. Bescheid errechneten Gesamtbedarf selbst decken.

    Der Arbeitgeber kann ja schlecht bestätigen, dass er am auswärtigen Einsatzort 5 Brötchen a 50 Cent, 2 Salami a 4 Euro, 1 Schnitzel mit Pommes a 8,50 Euro etc. gekauft hat, oder? Der kann nur bestätigen, wann er wieviele Stunden abwesend war. Was er für tatsächliche zusätzliche Kosten hatte, geht nur mit Rechnungen von Supermärkten, Imbissen, Restaurants etc.

    Das war meine Frage. Vielen Dank für die Erläuterung.

    Ich wünsche noch ein schönes Wochenende.

  • natürlich wurde so die Überzahlung heraufbeschwört nur welche Erläuterung soll ich im Anhörungsbogen angeben wie es dazu kam?

    Ein Änderungsbescheid über das anrechenbare Einkommen aus Erwerbstätigkeit hätte dem auch entgegenwirken können.

    Dazu gibt es keine Pflicht. Nur, wenn die Anrechnung des Einkommens zu einer Unterdeckung führen kann, muss das Jobcenter reagieren. Also, wenn zuviel prognostiziertes Einkommen angerechnet wird. Nicht, wenn zu wenig angerechnet wird. Das kann man als Leistungsempfänger auch erkennen und entsprechend Geld beiseite legen, weil man weiß, dass man ALG2 zurück zahlen muss, wenn man mehr Einkommen erzielt, als das Jobcenter anrechnet. Das ist Sinn und Zweck der Vorläufigkeit.

    Die Anhörung ist manchmal eine bloße Formalie.

    Mein Partner konnte von seinem Einkommen seinen lt. Bescheid errechneten Gesamtbedarf selbst decken.

    Und trotzdem gilt er nunmal per Gesetz als hilfebedürftig.

    Ich wünsche noch ein schönes Wochenende.

    Gleichfalls.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!