Bürgergeld Rückforderung - Einkommen Anrechnung und Berechnung Freibetrag

  • Hallo, habe folgende Frage:

    Bürgergeldempfänger hat einen Teilzeitjob ca. 1100,- Brutto.

    Folgende Freibeträge:

    • 100 bis 1000 Euro 30% = 180 Euro
    • Ab 1000 Euro 10% = 10 Euro

    Aber was ist mit den ersten 100 Euro, wäre in diesen Fall der Freibetrag 190,00 Euro oder wird der grundfreibetrag noch dazu gerechnet, so das sich als Freibetrag 290,00 Euro ergeben.


    Gruss

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Völlig falsche Berechnung und Korrektur:

    (3) 1Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. 2Dieser beläuft sich

    1. für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 520 Euro beträgt, auf 20 Prozent,

    2. für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 520 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 000 Euro beträgt, auf 30 Prozent und

    3. für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 1 000 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 200 Euro beträgt, auf 10 Prozent.

    3Anstelle des Betrages von 1 200 Euro tritt für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die entweder mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder die mindestens ein minderjähriges Kind haben, ein Betrag von 1 500 Euro. 4In den Fällen des Absatzes 2b ist Satz 2 Nummer 1 nicht anzuwenden.

    Gruß

  • Hallo, Danke für die Antwort.

    hier habe ich einen Fehler gemacht, Es geht um die Berechnung von Freibeträgen bei Hartz4 (wg. Rückforderung.

    Auf das monatliche Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit über 100,00 Euro bis 1.000,00 Euro wird ein Freibetrag in Höhe von 20 prozent gewährt. Auf das Bruttoeinkommen über 1.000,00 Euro bis 'l .200,00 Euro ein weiterer Freibetrag in Höhe von 10 Prozent. Wenn Sie ein min- derjähriges Kind haben oder mit einem minderjährigen Kind in der Bedarfsgemeinschaft leben wird der Freibetrag in Höhe von 10 prozent bis zu einem Bruttoeinkommen von 1.500,00 Euro gewährt.

    deswegen nochmals meine Frage:

    Teilzeitjob ca. 1100,- Brutto.

    Folgende Freibeträge:

    • 100 bis 1000 Euro 30% = 180 Euro
    • Ab 1000 Euro 10% = 10 Euro

    Aber was ist mit den ersten 100 Euro, wäre in diesen Fall der Freibetrag 190,00 Euro oder wird der grundfreibetrag noch dazu gerechnet, so das sich als Freibetrag 290,00 Euro ergeben.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Es geht um die Berechnung von Freibeträgen bei Hartz4 (wg. Rückforderung.

    Von einer Rückforderung steht nichts im Eingangsthema, obwohl

    extra daraufhin gewiesen wurde, dass Themen bitte so präzise

    wie möglich einzustellen sind. Bitte die Dokumente ausreichend

    anonymisiert über Dateianhänge des Forums hochladen.

    Ansonsten kann das auch selbst berechnet werden: Freibetragsrechner

    Gruß

  • Deine 30% sind nach wie vor falsch. Und der Grundfreibetrag kommt natürlich zum Freibetrag für Erwerbstätigkeit dazu. Er kann aber im Bescheid auch woanders stehen. Es ist schlicht am einfachsten, die Berechnung des Jobcenters anonymisiert hochzuladen.

  • Lass es mich kurz und knackig fassen:

    Aktuell bekommt man auf die ersten 1200 Brutto insgesamt maximal Euro 348,- an Freibeträgen aus Erwerbstätigkeit. Das umfasst bereits den Grundfreibetrag.

    Du hast 100 Euro weniger an Brutto in Deiner Rechnung. Damit müssten die Freibeträge in Summe Euro 338,- betragen, da es auf die letzten 100 Euro nur 10 % Freibetrag gäbe.

    Generell kann ich Dir nur raten, Bescheide und auch die Beiträge hier erst einmal zu lesen und zu durchdenken, bevor Du dann antwortest.

    Bereits die Antwort von Grace oben enthält klar und deutlich die Info, dass es ab Euro 100 bis Euro 520 nur 20 % Freibeträge gibt. Bereits dadurch ist Deine komplette Berechnung leider unbrauchbar für Dich.

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