Bürgergeld - Selbstständig - Ehrenamt und Einkommen Anrechung

  • Guten Tag, liebes Forum

    Mir ist klar das ich hier keine Rechtsberatung erhalte. Vielleicht kann mir aber dennoch der eine oder andere helfen meinen Bescheid bzw. die dort enthaltenen Anrechnungen zu verstehen.

    Ich habe mit der oder dem Mitarbeiter/in (möchte den Menschen möglichst anonym halten) welcher den Bescheid erstellt hat persönlich telefoniert. Dieser wirkte auf mich sehr unsteht und unsicher.

    Die Fakten:

    Ich bin selbstständig, meine vorläufige Bewilligung (sechs Monate) und mein Einnahmen liegen nach allen Abzügen (ohne dem 100€ Grundfreibetrag) bei 85,85€ pro Monat im Durchschnitt.

    Hinzugekommen ist im letzten Monat eine anerkannte Ehrenamtliche Tätigkeit in Höhe von 250€ pro Monat. Diese ist als Übungsleiterpauschale anerkannt worden.

    Selbstverständlich habe ich dies dem Jobcenter mitgeteilt und auch einen Änderungsbescheid bekommen (vorläufige Bewilligung).

    Ich bin von der Rentenversicherungspflicht befreit und habe private Versicherungen zur Altersvorsorge in Höhe von 120€ pro Monat ohne Riesterrente.

    Die Rechnung im neuen vorläufigen Bescheid, welcher ab dem 01.07.2023 gilt ist nun wie folgt:

    335,85 € Brutto/ Netto Einkommen (Ehrenamt und Selbstständigkeit wurden zusammen gezählt)

    Freibetrag auf das Einkommen 297,17€

    Zu berücksichtigendes Einkommen, Kürzung 38,68€

    Ich verstehe die Rechnung leider nicht ganz. Nach einem persönlichen Telefonat mit dem netten Menschen, welcher diese Rechnung erstellt hat wurde mir gesagt, das die Rechnung wie folgt ist:

    335,85€ - 250€ Pauschal Freibetrag (erhöht wg. Ehrenamt) = 85,85€ davon 20% = 17,17€ zusätzlicher Freibetrag

    Darüber hinaus habe ich einen Freibetrag von 30€ erhalten für die Altersvorsorgen. So kommt man auch tatsächlich auf den Freibetrag von 297,17€

    Also wo ist mein Problem?

    Erstens ging ich davon aus, das man Freibeträge für Altersvorsorgen (von der Rentenversicherungspflicht befreit) erst ab einem Einkommen von 400 € bekommt. Ist das richtig?

    Außerdem kommt man auf genau die gleichen Zahlen wenn man der "Fachlichen Weisung - Zu berücksichtigendes Einkommen" vom 19.08.2022 geht, nur die Rechnung ist eine andere.

    Pauschalfreibetrag 250,00€

    20% auf das gesamte Einkommen ab 100,01€. Also in meinem Fall auf 235,85€. 20% von 235,85 = 47,17€

    Gesamtfreibetrag also wie oben auch 297,17€

    Meine zuständlige Sachbearbeiter/in sagte mir, das Sie zuletzt stehende Rechnung nicht getätigt hätte, sonder die obere.

    Nach viel Text und Zahlen meine konkreten Fragen an das Forum:

    1.) Welche der oben stehenden Berechnungen haltet Ihr für die richtige? habe ich überhaupt einen Freibetrag auf Altersvorsorge von 30€? Schließlich ist mein Einkommen unter 400€ pro Monat oder liegt das an meiner Befreiung von der Rentenversicherungspflicht?

    2.) Der Änderungsbescheid ist ja ab dem 01.07.2023. Ab diesen Datum sind Zuflüsse einer Übungsleiterpauschale ja jährlich zu betrachten mit einem Freibetrag von 3000 pro Jahr. Sind vielleicht beide Berechnung aufgrund dieser Änderung überhaupt richtig? Der bearbeitende Mensch traute sich nicht eine Aussage zu tätigen, da Schulungen noch ausstehen würden.

    3.) Kann mir vielleicht jemand in diesem Zusammenhang folgenden Auszug aus dem §11b SGBII erklären? Ich ging, gehe davon aus, das ich einen höheren Pauschalfreibetrag als 250€ pro Monat habe wenn Ehrenamt und Freiberuflichkeit kombiniert wird. Im §11b SGB II Absatz 2 steht sinngemäß: Wenn man aus einer Übungsleiterpauschale "Einkommen" erhält tritt an die Stelle des Freibetrags von 100€ monatlich der Betrag von 250 Euro. Soweit so klar.

    Nun folgt ein Komma und es heißt wörtlich: "höchstens jedoch der Betrag, der sich aus der Summe von 100 Euro und dem Betrag der steuerfreien Bezüge oder Einnahmen ergibt."

    Ich kann diesen letzten Halbsatz nicht richtig einordnen oder deuten. Er sogeriert mir einen zweiten Freibetrag "100 Euro + den Betrag der steuerfreien Bezüge". Weiß jemand was damit genau gemeint ist? Denn zu meinen oben stehenden Berechnungsmöglichkeiten finde ich keinen Bezug diesbezüglich.

    4.) Letzte kurze Frage bis hier: Wenn ich mir hypothetisch meine Ehrenamtsjahrespauschale von 3000 (Freibetrag pro Jahr) in einem Monat auszahlen lassen würde, streckt das Jobcenter dies ja warscheinlich über 6 Monate. Warum und wie das heißt weiß ich nicht. Wahrscheinlich etwas mit über meine Verhältnisse? Kennt da jemand die Grenzbeträge? Also ab welcher Höhe pro Monat das wahrscheinlich kein Problem ist?

    Mit freudiger Erwartung auf Antworten und einer regen Diskussion

    verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

    Eure Ehrle

  • 1. Die letztere. Und so rechnet auch das Programm. Die Dame hat sicherlich nicht mit der Hand gerechnet.

    2. Ich sehe erstmal keinen Fehler. Allerdings ist die Berechnungsweise, die die BA vorgibt, falsch, da der Freibetrag vom Brutto berechnet wird. Das BSG berechnet den Freibetrag vom Netto ("nach Abzug der Absetzungen". Das heißt, dass die BA die Leistungsbezieher besser stellt als es das höchste Sozialgericht sieht. Also gut für dich.

    3. Das hat dann Auswirkungen, wenn das Einkommen aus Ehrenamt nur marginal ist, z. B. 50 Euro. Und der Job dann halt z. B. 300 Euro. Da gibt es keine 250 Euro Grundfreibetrag, sondern 100 Euro + die 50 Euro aus dem Ehrenamt = 150 Euro. Aber beide Freibeträge, also 250 Euro und 100 Euro gleichzeitig, das gibt es nicht.

    4. Die Fragen verstehe ich nicht. Eine günstigere Variante als die monatliche Zahlweise gibt es nicht.

  • Vielen Dank für die schnelle Hilfe.

    Zu 4. da bei mir als Freiberuflicher Mensch meine Einnahmen alle 6 Monate betrachtet werden, kann es günstiger sein wenn:

    Ein solcher 6 Monatige Bewilligungszeitraum gerade ausläuft sich noch schnell einen Vorschuss der Übungsleiterpauschale auszahlen zu lassen. insbesondere Wenn ich weiß, das ich im nächsten Bewilligungszeitraum einen größeren Auftrag habe. Dieser Gedanke ist nur deswegen da weil Arbeitseinkommen und Ehrenamt nicht getrennt betrachtet werden. Aber das Scheint sich ja zum 01.07.2023 ja zu ändern.

    Zu 2. Da hatte ich ja die neue Regelung ab dem 01.07.2023 angesprochen in der das Ehrenamt nicht mehr monatlich, sondern im Jahresdurchnitt betrachtet werden soll.

    Weiß hier jemand wie das wohl geregelt werden wird? Gilt dies rückwirken ab Januar? Mein Ehrenam startete ja erst im Mai. Wenn das ganze Jahr betrachtet wird erhöht sich dadurch nicht der Freibetrag für die letzten Monate im Jahr?

    Zu Punkt 3.

    Diese Miniehrenämter hatte ich in einer Beispielberechnung auch schon gefunden. Das hätte ich nie aus dem gesetztestext herausgelesen. Das wort höchstens hatte mich da so rausgeholt und suggerierte etwas falschen.

    In dem Gesetzt steht also im Klartext: Wenn du nicht mindestens 150€ über das Ehrenamt bekommst, bekommst du die 250 Euro freibetrag nicht.

  • Da hatte ich ja die neue Regelung ab dem 01.07.2023 angesprochen in der das Ehrenamt nicht mehr monatlich, sondern im Jahresdurchnitt betrachtet werden soll.

    Das steht nirgendswo. § 11a wurde geändert, dass steuerbefreites Einkommen aus Ehrenamt bis 3000 Euro im Jahr anrechnungsfrei bleibt. Also kein Freibetrag von 250 Euro pro Monat (insg. 3000 Euro), sondern schlicht Anrechnungsfreiheit.

  • Das bedeutet doch nun doch, das die Berechnung meines Sachbearbeiters mindestens ab dem 01.07.2023 nicht korrekt ist. Denn wenn Einnahmen aus dem Ehrenamt (bis 3000€/Jahr) sogar komplett anrechnungsfrei gestellt sind müsste doch ausschließlich mein Einkommen aus der Selbständigkeit berücksichtigt werden. Abzüglich des Freibetrags von 100€.

    Oder ist da mein Wunsch Vater des Gedanken?

  • Stimmt, dann ist die Berechnung falsch. Ich kenne den Stand der Software nicht, vielleicht hat es die Agentur für Arbeit noch nicht geschafft, alles umzusetzen. Aber das sollte dir egal sein.

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