ALG I - Aussteuerung und Anspruch auf Bürgergeld

  • Hallo zusammen,

    Ich fasse kurz meine Situation zusammen:

    Ich bin ausgesteuert worden und beziehe Arbeitslosengeld 1. Ich habe über die Agentur für Arbeit meine Unterlagen zum MDK geschickt und an die Rentenversicherung. MDK hat festgestellt dass ich arbeitsunfähig bin und die Rentenversicherung hat mich auf Reha geschickt. Auf eine Psychologische, ich soll mich drauf einlassen, Rücken und Gelenke könnten dadurch kommen. Reha hat gesagt aus psychologischer Sicht bin ich voll arbeitsfähig.

    Ich hab derweil mit meiner Orthopädin eine OP geplant und einen Antrag auf LTA gestellt, in der Hoffnung nach der OP arbeitsfähig zu sein.

    Die Rentenversicherung hat mich in eine Feststellungsmaßnahme geschickt für 3 Monate da die Beraterin nicht so überzeugt war dass ich eine Umschulung mit meinem Rücken schaffe.

    Der Träger hat die Maßnahme nach 7 Wochen vorzeitig beendet mit der Begründung dass ich arbeitsunfähig sei und sie meine Anwesenheit für zu Gesundheitsgefährdend einstufen.

    Dieser ganze Spaß hat dank der Antragszeiten von Mai 2022 bis heute gedauert.

    Ich habe noch 28 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.

    Ich habe mit dem Sozialverband gesprochen und die sagten ich solle Probehalber mal einen Bürgergeld Antrag stellen. Bin hin und habe versucht herauszufinden ob ich überhaupt einen Anspruch haben könnte. Ich soll den Antrag stellen und dann schaut man mal.

    Ich lebe mit meinem Partner zusammen, unverheiratet in einer kleinen Wohnung (aufgrund der Krankheit haben wir uns vorsorglich verkleinert um mehr Geld ansparen zu können)

    Er verdient ca 2000€ Netto, unsere Wohnung mit Nebenkosten und Heizung liegt bei etwa 600€.

    Kann ich irgendwo herauszufinden ob wir Anspruch auf zum Beispiel übernahme der Kosten meiner Versicherung oder ähnliches haben?

    Für die Antragstellung muss ich dies dem Vermieter und seinem Arbeitgeber offenlegen und wenn am Ende eh alles abgelehnt wird würde ich das gern vermeiden.

    Achja, ich habe nachdem die Feststellungsmaßnahme für mich abgebrochen wurde einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente gestellt.

    Aber soweit ich richtig informiert bin benötigt die Rentenversicherung zwischen 6-12 Monate für die Bearbeitung, da wäre Unterstützung für die Überbrückung wirklich hilfreich, aber ich will die Pferde nicht scheu machen um eine Ablehnung zu bekommen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!