Bürgergeld oder ALG I Anspruch - Arbeitslos nach Selbstständigkeit

  • Guten Abend an alle,

    Ich habe ein paar Fragen die mich beschäftigen.

    Ich fasse mich kurz zusammen.

    Ich bin seit fast 20 jahren selbstständig und betreibe ein Laden.

    Leider hat die Wirtschaftskrise nun auch mich erwischt und ich muss meinen Laden leider aufgeben und werde es in den nächsten Wochen schließen.

    Nun weiß ich nicht was der nächste Schritt für mich sein muss.

    Ich werde mich, wenn es soweit ist, auch bei den zuständigen Ämtern melden und nachfragen, allerdings quälen mich einige der Fragen jetzt schon, daher wollte ich mir hier eine Meinung abholen.

    Also nochmals kurz zusammengefasst über meine situation:

    Ich habe mich damals direkt nach der Schule selbständig gemacht, ich habe vorher weder ne Ausbildung gemacht noch einen anderen Beruf gehabt. Ich kann mich auch nicht wirklich daran erinnern dass ich eine freiwillige Arbeitslosenversicherung gezahlt habe. Ja und den Laden muss ich schließen da ich die letzten Monate nur noch im Minus war bis es nicht mehr ging.

    Meine Frage nun, habe ich überhaupt ein Anrecht auf Arbeitslosengeld 1? Muss ich zum Arbeitsamt mich Arbeitslos melden und ALG1 beantragen?

    Oder muss ich direkt zum Jobcenter und Bürgergeld beantragen?

    Zu meiner Person, ich bin 40 Jahre alt und lebe in einem Haushalt mit meinem Vater der Rentner ist, falls das überhaupt von Bedeutung ist. Ich habe nebenbei noch ein nebengewerbe wo ich aber nicht mehr als 150-200 euro im monat Gewinn habe.

    Ich habe nicht vor jetzt für immer Arbeitslos zu bleiben, allerdings könnt ihr euch sicherlich denken dass ich nach 20 Jahren Selbstständigkeit erst einmal mich neu orientieren muss und erst mal den Überblick kriegen muss was ich als nächstes machen kann und will. Es ist alles Neuland für mich.

    Ich würde mich sehr über ein paar Reaktionen und Antworten freuen.

    Mfg

    Daniel

  • Oder muss ich direkt zum Jobcenter und Bürgergeld beantragen?

    Ja, so ist es, man kann zum Jobcenter und einen Antrag stellen. Dort helfen auch die Jobvermittler, dass man sich neu orientieren kann. Arbeitslosengeld I bekommt man nur, wenn man auch Beiträge dafür eingezahlt hat. Das könnte man als Selbständiger auch freiwillig tun wenn man möchte.

    Leider hat die Wirtschaftskrise nun auch mich erwischt und ich muss meinen Laden leider aufgeben und werde es in den nächsten Wochen schließen.

    Vielleicht nicht unbedingt. Manchmal lohnt es sich darüber nachzudenken, an seinem Geschäftskonzept irgend etwas zu ändern, um neue Kunden zu gewinnen. Der wirtschaftliche Wandel ist eine völlig normale Sache, den gibt es immer mal. Man kann diesen Wandel als Krise sehen, man kann ihn aber auch als Herausforderung sehen, darauf zu reagieren und Dinge anzupassen.

  • Danke für die Antwort. Dann werde ich mal, wenn es soweit ist, direkt beim Jobcenter vorbeischauen und nicht beim Arbeitsamt.

    Leider ist es dafür zu spät. Denn seit Corona läuft alles bergab, ich habe in den letzten 3 Jahren vieles ausprobiert, aber vergebens. Eigentlich hätte ich sogar schon letztes Jahr schließen müssen, trotzdem wollte ich dem allem noch eine letzte Chance geben, aber leider auch vergebens.

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