Beendigung Studium Bürgergeld Bewilligungszeitraum

  • Moin moin ihr Lieben,

    ich stelle erstmal meine Situation vor:

    Ich habe am 23.6 mein letztes Modul in meinem Masterstudium bestanden und mich für den 30.6 Exmatrikuliert, damit ich das Ticket noch den Monat nutzen kann. Jetzt habe ich schon einen Job gefunden und fange am 1.9 an zu arbeiten, würde aber selbstverständlich mein Anspruch auf Bürgergeld in Kraft nehmen. ich habe jetzt im Juni den Antrag auf Bürgergeld gestellt, und mir würde gesagt, dass ich erst am dem 1.7 Bürgergeld bekommen würde, da ich den ganzen Juni noch ordentlich studiert habe. Das habe ich erfolgreich angefechtet, da ich ja ab dem 23.6 effektiv fertig war ( man braucht keine Exma-Bescheinigung für Bürgergeld, sondern muss nur zeigen, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stand). Zudem war ich nicht Bafög-förderfähig.

    So jetzt kommt meine Frage: Müsste ich nicht Anrecht für Bürgergeld ab dem 01.06 haben? Oder ist nur der Antrag selber rückwirkend am ersten des Monat gestellt, aber ich bekomme nur Anteilig Bürgergeld, da ich ja nur ab dem 23.6 fertig geworden bin?

    Liebste Grüße

  • Warum warst du nicht bafögfähig und wovon hast du gelebt? Die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt spielt im SGB II überhaupt keine Rolle, die Aussage von dir ist falsch. Es kommt darauf an, ob dein Studium dem Grunde nach mit Bafög hätte gefördert werden können (nicht, ob du tatsächlich welches erhalten hast). Das ist der Knackpunkt.

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