ALG II Guthaben von Betriebskostenabrechnung und Fragen

  • Hallo Zusammen :)

    bei meiner letzten Betriebskostenabrechnung habe ich ein Guthaben von 133,55€ erzielt. Das habe ich natürlich dem Jobcenter gemeldet und die fordert das Guthaben ein. Soweit wäre das auch verständlich, allerdings zahlte ich in dem Abrechnungszeitraum einen Mietanteil von 11,50€ monatlich, also insgesamt 138€ im Jahr von meinem Regelsatz.

    Ich habe das Jobcenter darauf hingewiesen, dass das Sozialgericht in Kiel ein Urteil fiel, das besagt, dass wenn ein Mensch, der Hartz 4 bezieht und einen eigenen Mietanteil zahlt, das Guthaben der Betriebsabrechnung behalten darf. Das Jobcenter speiste mich aber mit folgenem Satz ab: "Der von Ihnen genannte Beschluss hat keinerlei Auswirkung auf unsere Entscheidung, da es sich hier um eine Einzelfallentscheidung von einem für uns nicht zuständigen Sozialgericht handelt".

    Ich muss die 133,55€ also komplett zurückzahlen.

    Ist das alles richtig?

    Ich muss dazu sagen, dass das Jobcenter die Nebenkosten immer komplett übernahm und sich mein Mietanteil auf die Grundmiete bezog. Dennoch bin ich mir mit allem recht unsicher.

    Ich hätte einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Vielleicht kann mir ja Jemand etwas dazu sagen :)

    Vielen Dank schonmal!

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen

    Urteile von Sozialgerichten sind nicht bundesweit bindend.

    Weisst du wie hoch die angemessene Miete in deinem Wohnort ist? Würde gerne wissen, wie hoch die angemessene und tatsächliche Miete, sowie Nebenkosten sind, damit ich etwas dazu sage.

  • Hallo :)

    die angemessene Miete Stand 2017:

    Nettokalt: 301,78€

    Bruttokalt: 388,22€

    Meine Grundmiete lag zu dem Zeitpunkt bei 310,00€ und die Nebenkosten bei 120,00€.

    Das Jobcenter zahlte in dem Zeitraum eine Grundmiete von 298,50€ und die Nebenkosten von 120€.

    Ich musste also immer 11,50€ von meinem Regelsatz zur Miete beisteuern.

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